Nds. Kultusministerium Niedersachsen klar Logo

LT April-Plenum TOP 31: Schriftliche Antwort auf die mündliche Anfrage Nummer 53

Quereinsteiger in den Schuldienst


Abgeordnete Christian Calderone und Kai Seefried (CDU)

Antwort des Niedersächsischen Kultusministeriums namens der Landesregierung

Vorbemerkung der Abgeordneten

Die Unterrichtsversorgung an allgemeinbildenden Schulen von 98,9 % und an berufsbildenden Schulen von 88,1 % zu Beginn des Schuljahres 2016/2017 und eine Vielzahl vergeblich ausgeschriebener Lehrerstellen haben das Kultusministerium zu verschiedenen Maßnahmen veranlasst. Ministerin Heiligenstadt hat u. a. angekündigt, dass sogenannte Quereinsteiger verstärkt in den Schuldienst des Landes eingestellt werden sollen.

Aus Bewerberkreisen ist zu vernehmen, dass das Bewerbungs- und Einstellungsverfahren nicht reibungslos läuft. Allein die Prüfung der Bewerbungsfähigkeit soll mehrere Monate, teilweise bis zu über einem Jahr, dauern.

Vorbemerkung der Landesregierung

Die Voraussetzungen und das Verfahren für die Einstellung von Personen ohne eine für die Unterrichtstätigkeit an den allgemein bildenden oder an den berufsbildenden Schulen in Niedersachsen vorgesehene abgeschlossene Lehramtsausbildung sind im Runderlass des Kultusministeriums „Einstellung von Lehrkräften in den Niedersächsischen Schuldienst ohne eine für die Unterrichtstätigkeit in Niedersachsen vorgesehene abgeschlossene Lehramtsausbildung - Quereinstieg -“ vom 23.02.2015 geregelt. Können für Stellen an allgemein bildenden Schulen keine Lehrkräfte mit abgeschlossener Lehramtsausbildung gefunden werden, die über die ausgeschriebenen Lehrbefähigungsfächer verfügen, entscheidet die Niedersächsische Landesschulbehörde (NLSchB) in Abstimmung mit der jeweiligen Schule, ob das Auswahlverfahren unter Einbeziehung der Bewerbungen um den Quereinstieg fortgesetzt wird; bei Stellen an berufsbildenden Schulen entscheidet die jeweilige Schule. Die Schule oder die NLSchB trifft anhand der Stellen-Bewerber-Liste eine Vorauswahl der infrage kommenden Bewerbungen und fordert die Zusendung der jeweiligen Bewerbungsunterlagen an. Die durch die NLSchB vorzunehmende Zuordnung der Bewerbungen zu den jeweiligen schulformbezogenen Stellenausschreibungen richtet sich nach der fachlichen, durch Studienabschluss erworbenen Qualifikation und der Eignung hinsichtlich des Einsatzes an bestimmten Schulformen. Hierdurch wird festgelegt, auf welche Stellenausschreibungen Bewerbungsmöglichkeiten bestehen. Die abschließende Prüfung der Lehrbefähigung für ein Lehramt erfolgt erst bei beabsichtigter Einstellung in den Schuldienst an allgemein bildenden und berufsbildenden Schulen durch die NLSchB. Ein Einstellungsangebot erfolgt daher zunächst zwingend mit dem Vorbehalt der abschließenden Prüfung der Bewerbungsfähigkeit auf die konkrete Stelle.

1. Wie viele Anträge von Quereinsteigern, die nicht abschließend bearbeitet sind, liegen derzeit in der Landesschulbehörde oder im Kultusministerium vor (bitte aufschlüsseln nach Datum des Eingangs: vor Januar 2016, dann monatsweise bis heute)?

Monat des Eingangs

Anzahl in der NLSchB

Anzahl im

Kultusministerium

vor Januar 2016

0

0

Januar 2016

0

2

Februar 2016

0

0

März 2016

0

1

April 2016

0

0

Mai 2016

0

0

Juni 2016

0

0

Juli 2016

0

3

August 2016

0

2

September 2016

0

7

Oktober 2016

0

13

November 2016

0

16

Dezember 2016

0

7

Januar 2017

0

6

Februar 2017

0

15

März 2017

2

34

Eine Aufschlüsselung der Anträge, die dem Kultusministerium vorgelegt wurden, erfolgte nach dem Datum der Abgabe durch die NLSchB.

2. Welche Gründe nennt die Landesregierung für lange Wartezeiten im Bewerbungs- und Einstellungsverfahren für Quereinsteiger in den Schuldienst?

Wie bereits in der Vorbemerkung dargestellt, erfolgt die abschließende Feststellung der Bewerbungsfähigkeit und der stellenbezogenen Einstellungsvoraussetzungen grundsätzlich erst bei beabsichtigter Einstellung in den Schuldienst. In der Vergangenheit kam es zu Verzögerungen im Zuge der Prüfung, da Bewerberinnen und Bewerber zum Teil Unterlagen nachreichen mussten, die zur Prüfung der Bewerbungsfähigkeit erforderlich waren.

Von etwa 800 zu prüfenden Bewerbungsunterlagen von Quereinsteigern wurden 650 seitens der NLSchB geprüft, 150 Fälle, die aufgrund ihrer Komplexität nicht von der NLSchB entschieden werden konnten, wurden dem Kultusministerium zur Entscheidung übersandt. Bei diesen als schwierig zu bearbeitend eingeschätzten Fällen handelt es sich um Bewerberinnen und Bewerbern, deren absolvierte Studiengänge nur schwer Unterrichtsfächer zuzuordnen waren, oder die teilweise eine Prüfung der Anerkennungsmöglichkeit in vier und mehr unterschiedlichen Fächern erforderlich machte. Weiterhin mussten viele der Bewerberinnen und Bewerbern ergänzende - teilweise zeitlich weit zurückliegende - Unterlagen zur Prüfung einreichen (Ausschnitte aus Studienbüchern, Bestätigungen der betreffenden Universitäten etc.) oder nachweisen, dass die von Ihnen erbrachten Studien- und Prüfungsleistungen mit denen von Studierenden der Lehramtsstudiengänge vergleichbar sind.

3. Welche Abhilfemaßnahmen hat die Landesregierung ergriffen?

Die Landesregierung hat auf die gestiegene Anzahl der Bewerbungen um den so genannten „Quereinstieg“ reagiert. Aktuell wird eine Verfahrensumstellung vorbereitet. Es bestehen Überlegungen den Bewerberinnen und Bewerbern sukzessive Formblätter für die jeweiligen Lehrbefähigungsfächer im Rahmen der Bewerbung bereitzustellen, sodass Verzögerungen durch Nachfragen und Abforderungen weiterer Unterlagen zu Studien- und Prüfungsleistungen künftig reduziert werden können. Durch die Verfahrensmodifizierung wird erwartet, dass der Zeitaufwand zur Feststellung der Bewerbungsfähigkeit von Quereinsteigerinnen und Quereinsteiger für die überwiegende Anzahl der Bewerbungen verkürzt werden kann.


Artikel-Informationen

erstellt am:
07.04.2017

zum Seitenanfang
zur mobilen Ansicht wechseln