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LT April-Plenum TOP 31: Schriftliche Antwort auf die mündliche Anfrage Nummer 40

Wie geht es weiter mit „Hannovers gefährlichster Kita“?


Abgeordnete Dirk Toepffer, Jörg Hillmer, Astrid Vockert und Kai Seefried (CDU)

Antwort des Niedersächsischen Kultusministeriums namens der Landesregierung

Vorbemerkung der Abgeordneten

In einem Bericht in der Neuen Presse vom 25. März 2017 wird unter der Überschrift „Aufstand in Hannovers gefährlichster Kita“ über eine Kindertagesstätte (Kita) im Stadtteil Mühlenberg berichtet. Dort liege eine städtische Kita mit Außengelände im Erdgeschoss eines mehrstöckigen Wohnhauses. Anwohner sollen - so der Bericht - immer wieder Müll, Zigaretten, Möbel und Elektrogeräte von oben herunterwerfen, sodass der Außenbereich „voll mit Scherben, Nägeln und Tackern“ liege. In einem Fernsehbericht des NDR in der Sendung „Hallo Niedersachsen“ vom 18. März 2017 waren auch zahlreiche Zigarettenkippen zu sehen. Eltern berichten in dem Beitrag von Polizeieinsätzen.

In dem Bericht der Neuen Presse heißt es: „Die Stadt hatte mehrfach Anzeige erstattet, ohne Erfolg.“ Die Bildungsdezernentin der Stadt Hannover spreche demnach von einem „Zustand, der nicht tragbar ist.“ Dem Bericht zufolge sei das Außengelände derzeit aus Sicherheitsgründen gesperrt, die 32 drei- bis sechsjährigen Kinder dürfen nur drinnen spielen. Die Kita trägt den Zusatz „Bewegungskita“.

Vorbemerkung der Landesregierung

Die Kindertagesstätte Canarisweg befindet sich in Trägerschaft der Landeshauptstadt Hannover. Es handelt sich um eine so genannte „Wohnungskita“ im Wohngebiet Canarisweg des Stadtteils Hannover-Mühlenberg, deren Räumlichkeiten sich im Erdgeschoss und 1. Obergeschoss einer zusammenhängenden Hochhausanlage befinden. Für die viergruppige Einrichtung gibt es eine Betriebserlaubnis zur Betreuung von 32 Kindern (zwei Gruppen) von der Vollendung des dritten Lebensjahres bis zur Einschulung und 32 Schulkindern (zwei Gruppen). Die verringerte Platzzahl in den Gruppen ergibt sich zum einen aus der Raumgröße und zum anderen aus der Tatsache, dass in der Einrichtung überwiegend Kinder aus besonders benachteiligten Bevölkerungsgruppen betreut werden. Die Kindertagesstätte hat sich im Rahmen ihrer konzeptionellen Ausrichtung den Schwerpunkt einer Bewegungskita gegeben, insbesondere die Innenraumgestaltung trägt diesem Schwerpunkt Rechnung.

Seit geraumer Zeit ist ein Ersatzbau für die Einrichtung geplant, dieser kann Angaben der Landeshauptstadt zufolge kurzfristig nicht umgesetzt werden.

1. Wie ist der Stand bei den Ermittlungsverfahren, die im Zusammenhang mit den Zuständen in der Kita in Hannover-Mühlenberg am Canarisweg anhängig sind oder waren?

Der Träger der Einrichtung ist aufgrund von § 47 Abs. 1 Nr. 2 SGB VIII zur Anzeige von Ereignissen oder Entwicklungen, die geeignet sind, das Wohl der Kinder und Jugendlichen zu beeinträchtigen, gegenüber dem Fachbereich II des Niedersächsischen Landesjugendamtes verpflichtet. In diesem Rahmen teilte die Landeshauptstadt Hannover weiterhin mit, dass aufgrund der Vorfälle Anzeige erstattet wurde; ein Ermittlungsverfahren sei eingeleitet. Darüber hinausgehende Informationen zum Stand des Ermittlungsverfahrens liegen nicht vor.

2. Was hat die Landesregierung unternommen, um die Zustände in der Kita zu verbessern, auch vor dem Hintergrund, dass Kultusministerin Heiligenstadt frühkindliche Bildung als einen ihrer Arbeitsschwerpunkte nennt?

Die Verantwortung für die Sicherheit der in der Einrichtung betreuten Kinder und für die Beseitigung vorhandener Mängel liegt zunächst beim Träger der Einrichtung. In diesem Fall handelt es sich dabei um die Landeshauptstadt Hannover.

Nachdem die Landeshauptstadt den im Kultusministerium angesiedelten Fachbereich II des Niedersächsischen Landesjugendamtes am 16.03.2017 über die Situation auf dem Außenspielgelände der Einrichtung informiert hat, fand am 23.03.2017 ein gemeinsamer Vororttermin statt.

Anlässlich dieses Ortstermins wurden unter Beteiligung des Fachbereichs II des Niedersächsischen Landesjugendamtes Übergangslösungen zur Bereitstellung eines nutzbaren Außenspielgeländes für die Kinder erörtert.

Aktuell stellt der Träger zusätzliches Personal zur Verfügung, um den erhöhten Anforderungen an die Wahrnehmung der Aufsichtspflicht bei Außenaktivitäten zu genügen. Weiterhin gibt es Überlegungen beim Träger, den Standort der Einrichtung als Zwischenlösung bis zur Fertigstellung eines Neubaus zu verlagern und zu diesem Zweck mobile Raumeinheiten zu errichten. Die Abstimmungsgespräche dazu beabsichtigt die Landeshauptstadt Hannover nach hiesiger Kenntnis noch in dieser Woche zu führen.

3. Sind der Landesregierung weitere, vergleichbare Fälle bekannt und, wenn ja, welche?

Vergleichbare Fälle sind dem Kultusministerium nicht bekannt.

Artikel-Informationen

erstellt am:
07.04.2017

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