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LT April-Plenum TOP 31: Schriftliche Antwort auf die mündliche Anfrage Nummer 31

Unbesetzte Plätze an Studienseminaren für die Lehrämter an allgemeinbildenden Schulen


Abgeordnete Reinhold Hilbers und Kai Seefried (CDU)

Antwort des Niedersächsischen Kultusministeriums namens der Landesregierung

Vorbemerkung der/des Abgeordneten

Die landesweite durchschnittliche Unterrichtsversorgung an den allgemeinbildenden Schulen liegt im Schuljahr 2016/2017 der offiziellen Statistik des Kultusministeriums zufolge bei 98,9 %. Auf einen so niedrigen Wert sank die Unterrichtsversorgung zuletzt vor mehr als zehn Jahren.

Zum zweiten Schulhalbjahr 2016/2017 standen für die Lehrämter an allgemeinbildenden Schulen in Niedersachsen nach Angaben des Kultusministeriums 1 800 Stellen im Vorbereitungsdienst an Studienseminaren zur Verfügung. Davon konnten jedoch ausweislich der vorläufigen Statistik (Drucksache 17/7442) maximal 1 466 Stellen besetzt werden.

Für das Lehramt an Gymnasien weist die vorläufige Statistik maximal 550 Lehrkräfte im Vorbereitungsdienst mit Starttermin 25. Januar 2017 auf 700 Plätzen an den Studienseminaren aus. Am Studienseminar Meppen für das Lehramt an Gymnasien waren beispielsweise 20 von 30 Plätzen belegt. Das entspricht einer Auslastungsquote von 79 % für alle Studienseminare für das Lehramt an Gymnasien, in Meppen waren es lediglich 66 %. Zugleich führte das Kultusministerium ein Auswahlverfahren für die Plätze im Vorbereitungsdienst für das Lehramt an Gymnasien durch. Die Note, die Bewerberinnen und Bewerber vorweisen mussten, um unabhängig von ihrer Fächerkombination eine Zulassung für den Vorbereitungsdienst zu erhalten, lag zum 25 Januar 2017 bei 1,4. Für die anderen Lehrämter an allgemeinbildenden Schulen wurden alle Bewerberinnen und Bewerber zugelassen.

Zahlreiche Bewerberinnen und Bewerber berichten, dass ihnen zum 25. Januar 2017 kein Platz an einem Studienseminar angeboten wurde. Die Rede ist von bis zu 200 Bewerberinnen und Bewerbern, die nicht berücksichtigt wurden, obwohl an den Studienseminaren aller Lehrämter Plätze frei geblieben sind.

Vorbemerkung der Landesregierung

Die Aus-, Fort- und Weiterbildung von Lehrkräften sowie die Unterrichtsversorgung an den Schulen des Landes haben für die Landesregierung eine zentrale Bedeutung.

Das Besetzungsverfahren in Niedersachsen sieht keine zentrale Lehrerverteilung sowie Zuordnung von Bewerberinnen und Bewerbern entgegen deren räumlichen Wünschen für bestimmte Studienseminarstandorte vor. Die Zuweisung der Bewerberinnen und Bewerber zu den Studienseminaren erfolgt auf der Grundlage der „Verordnung über die beschränkte Zulassung zum Vorbereitungsdienst für Lehrämter (ZulassVO-Lehr)“. Gemäß § 2 Abs. 3 ZulassVO-Lehr ergeben sich die Ausbildungskapazitäten der einzelnen Studienseminare durch die jeweilige Anzahl der Fachseminare. Die Bewerberinnen und Bewerber haben einerseits zwar keinen Anspruch, einem bestimmten Studienseminar zugewiesen zu werden (§ 4 Abs. 4 ZulassVO-Lehr). Der Vorbereitungsdienst, der in staatlichen Studienseminaren zu absolvieren ist, entspricht aber andererseits einer kontingentierten und monopolisierten Ausbildung. So können die angehenden Lehrkräfte im Vorbereitungsdienst im Rahmen ihrer Bewerbung drei Standorte von Studienseminaren angeben, die ihrer Wahl eines Studienseminars als Ausbildungsstätte entsprächen. Des Weiteren besteht für die zugelassenen Bewerberinnen und Bewerber die Möglichkeit, einen Umsetzungsantrag an ein anderes Studienseminar zu stellen.

1. Wie viele der 1 800 Plätze an den Studienseminaren, die zum 25. Januar 2017 zur Verfügung standen, blieben bislang unbesetzt (bitte nach Lehrämtern getrennt Kapazität und Auslastung in absoluten Zahlen darstellen)?


Lehrämter

Landeskapazitäten

Auslastung

unbesetzte Stellen

Lehrämter an Grund-, Haupt- und Realschulen

850

758

92

Lehramt für Sonderpädagogik

250

158

92

Lehramt an Gymnasien

700

550

150

gesamt

1 800

1 466

334

2. Warum blieben die Plätze unbesetzt, insbesondere mit Blick auf das Lehramt an Gymnasien?

Bei den Lehrämtern an Grund-, Haupt- und Realschulen konnten alle Bewerberinnen und Bewerber, die die Zulassungsvoraussetzungen nach § 3 der Verordnung über die Ausbildung und Prüfung von Lehrkräften im Vorbereitungsdienst (APVO-Lehr) erfüllen, berücksichtigt werden und haben eine Zulassung zum Vorbereitungsdienst erhalten.

Beim Lehramt an Gymnasien konnten wegen fehlender Ausbildungskapazitäten 196 zulassungsfähige Bewerberinnen und Bewerber für den Vorbereitungsdienst nicht berücksichtigt werden. In diesem Zusammenhang wird auf die Antwort der Landesregierung auf die Kleine Anfrage zur schriftlichen Beantwortung „Anfängerzahlen und Numerus Clausus an Studienseminaren“ vom 17.02.2017 (Drucksache 17/7442) verwiesen.

Welche Plätze an welchen Studienseminaren belegt werden können, hängt von vielen Faktoren ab. Entscheidend ist die Fächerkombination, die die Bewerberinnen und Bewerber für die Bewerbung um Einstellung in den Vorbereitungsdienst mitbringen. Außerdem kann auch aus haushalterischen Gründen nicht an jedem Studienseminar jedes Fach angeboten werden. Zudem können aufgrund von zum Teil erst unmittelbar vor dem Einstellungstermin erfolgten Absagen von Bewerberinnen und Bewerbern die landesweit verfügbaren Stellen nicht vollständig besetzt werden. Eine Vielzahl von Absagen stammt von Personen, die sich aus anderen Bundesländern beworben haben und erst mit Zusage aus ihrem „Vorzugsbundesland“ in Niedersachsen absagen. Diese Umstände führen dazu, dass es einerseits Wartezeitbewerberinnen und -bewerber gibt und andererseits noch Stellen unbesetzt geblieben sind.

3. Hat es nach Auffassung der Landesregierung Fehler, Versäumnisse oder Unstimmigkeiten beim Bewerbungs- und Zulassungsverfahren zum 25. Januar 2017 gegeben, und, wenn ja, welche?

Die Ursachen für das Nichtbesetzen von Plätzen an den Studienseminaren werden in der Beantwortung zu Frage 2 benannt.

Um beim Lehramt an Gymnasien nicht mehr so viele Plätze im Vorbereitungsdienst unbesetzt zu lassen, ist beabsichtigt, von der Möglichkeit des § 17 Abs. 1 S. 2 der Niedersächsischen Verordnung über die Arbeitszeit der Beamtinnen und Beamten an öffentlichen Schulen (Nds. ArbZVO-Schule) Gebrauch zu machen und die Mindestunterrichtsverpflichtung für Lehrkräfte, die mit Aufgaben in der Lehrerausbildung betraut sind, vorübergehend zu mindern. Durch diese Maßnahme wird zum 01.08.2017 eine signifikante Steigerung der zur Verfügung stehenden Ausbildungskapazitäten in den Studienseminaren gewährleistet.

Artikel-Informationen

erstellt am:
07.04.2017

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