Nds. Kultusministerium Niedersachsen klar Logo

LT April-Plenum TOP 31: Schriftliche Antwort auf die mündliche Anfrage Nummer 16

Wirkt der „Aktionsplan“ der Kultusministerin? Beispiele „Quereinstieg an Grundschulen“, „Quereinstieg in den Vorbereitungsdienst“ und „Vollbeschäftigung im Vorbereitungsdienst“


Abgeordnete Kai Seefried, André Bock, Karin Bertholdes-Sandrock, Clemens Lammerskitten, Ulf Thiele und Astrid Vockert (CDU)

Antwort des Niedersächsischen Kultusministeriums namens der Landesregierung

Vorbemerkung der/des Abgeordneten

In einem sogenannten 17-Punkte-Aktionsplan hat Kultusministerin Heiligenstadt (SPD) am 3. August 2016 verschiedene Maßnahmen angekündigt, um mehr Lehrkräfte für Niedersachsens Schulen zu gewinnen. Ihren Angaben Ende Februar 2017 zufolge ist die Unterrichtsversorgung im laufenden Schuljahr 2016/2017 an allgemeinbildenden Schulen auf landesweit durchschnittlich 98,9 % und an berufsbildenden Schulen auf 88,1 % gesunken.

Vorbemerkung der Landesregierung

Im Schuljahr 2016/ 2017 wird bei der Unterrichtsversorgung der öffentlichen allgemein bildenden Schulen zum Stichtag 18.08.2016 ein landesweit durchschnittlicher Wert von 98,9 Prozent erreicht. Unter Berücksichtigung der erschwerten Rahmenbedingungen (z. B. die Notwendigkeit zusätzliche Bedarfe (Lehrkräfte-Sollstunden) an Sprachfördermaßnahmen für die zu beschulenden Flüchtlingskinder bereitzustellen) konnten damit die Werte zur Unterrichtsversorgung der öffentlichen allgemein bildenden Schulen im Schuljahr 2016/ 2017 stabil gehalten werden, sodass der Pflichtunterricht im landesweiten Schnitt gesichert ist. Eine auskömmliche Unterrichtsversorgung und die Sicherung des Pflichtunterrichtes haben für die Landesregierung weiterhin höchste Priorität im Schulbereich.

Auch in Zukunft wird die Landesregierung weiterhin große Anstrengungen unternehmen, um gut ausgebildete Lehrkräfte zu gewinnen. Da vor allem vor dem Hintergrund der hinzugekommenen Flüchtlingskinder, die zu beschulen sind, auf dem Lehrkräfte-Arbeitsmarkt bundesweit ein hoher Bedarf an ausgebildeten Lehrkräften besteht, stellt dies auch Niedersachsen momentan vor große Herausforderungen. Im gesamten Ausmaß war dies für kein Bundesland vorhersehbar. Aus diesem Grund stellte die Landesregierung im Sommer 2016 mit dem 17-Punkte-Aktionsplan umfassende Maßnahmen zur Lehrkräftegewinnung vor, die bereits Erfolge gezeigt haben. Deutlich wird dies u. a. an den Einstellungszahlen der letzten beiden Schulhalbjahre, in denen insgesamt über 3.500 neue Lehrkräfte in den Schuldienst eingetreten sind, darunter rund 430 Quereinsteigerinnen und Quereinsteiger.

Der Aktionsplan sieht unter anderem vor, Einstellungen im Rahmen des Quereinstiegs auch an Grundschulen zu ermöglichen, um dem hohen Lehrkräftebedarf an dieser Schulform kurzfristig zu begegnen. Auch wird der Quereinstieg in den Vorbereitungsdienst erleichtert. Ganztagsschulen können mehr Lehrerstunden als bisher für den Ganztag kapitalisieren und Ganztagsangebote mit außerschulischen Kooperationspartnern finanzieren. Lehrkräfte, die bisher für den Ganztag eingeplant waren, stehen somit für Pflichtunterricht zur Verfügung. Für die Landesregierung hat eine auskömmliche Unterrichtsversorgung und die Sicherung des Pflichtunterrichts höchste Priorität.

Um die Attraktivität von bestimmten Stellen im ländlichen Raum oder anderer schwer besetzbarer Stellen zu erhöhen, hat die Landesregierung nunmehr explizit geregelt, dass eine Umzugskostenvergütungszusage insbesondere erteilt werden kann, wenn für die zu besetzende Stelle keine vergleichbar qualifizierte Lehrkraft zur Verfügung steht. Die frühere Koppelung an die Lehrbefähigung in einem Bedarfsfach bzw. einer Fachrichtung des Bedarfs entfällt. Die ausdrückliche Regelung dient als ergänzendes Instrument im Rahmen des 17-Punkte-Aktionsplans zur Lehrkräftegewinnung.

Auch im Bereich der öffentlichen berufsbildenden Schulen wurden große Anstrengungen unternommen, um die Unterrichtsversorgung trotz der Herausforderung durch die Beschulung nach Niedersachsen geflohener junger Menschen zu stabilisieren.

In den drei zurückliegenden Haushaltsjahren 2014-2016 ist es gelungen, im Durchschnitt mehr als 500 Lehrkräfte jährlich dauerhaft für die öffentlichen berufsbildenden Schulen zu gewinnen Im Zeitraum von 2011 - 2013 lag die durchschnittliche Zahl der Neueinstellungen noch bei weniger als 300.

1. Wie viele Lehrerstellen (VZLE) wurden im Zuge der Umsetzung der Maßnahme „Quereinstieg an Grundschulen vereinfachen“ seit dem 3. August 2016 für den Unterricht an den Grundschulen gewonnen?

Im Einstellungsverfahren an den öffentlichen allgemein bildenden Schulen zum Einstellungstermin 01.08.2016 wurden ab dem 03.08.2016 insgesamt 52 Personen ohne eine grundständige Lehramtsausbildung (Quereinstieg) für eine Einstellung an einer Grundschule ausgewählt.

Im Einstellungsverfahren an den öffentlichen allgemein bildenden Schulen zum Einstellungstermin 01.02.2017 wurden insgesamt 37 Personen ohne eine grundständige Lehramtsausbildung (Quereinstieg) für eine Einstellung an einer Grundschule ausgewählt.

2. Wie viele Bewerberinnen und Bewerber ohne Lehramtsstudium haben sich im Rahmen der Maßnahme „Quereinstieg in den Vorbereitungsdienst (Referendariat) erleichtern“ seit dem 3. August 2016 erfolgreich um die Zulassung für den Vorbereitungsdienst beworben, die zuvor aufgrund der Zugangsvoraussetzungen nicht bewerbungsfähig gewesen wären?

Nach § 3 Abs. 3 der Verordnung über die Ausbildung und Prüfung von Lehrkräften im Vorbereitungsdienst (APVO-Lehr) kann zum Vorbereitungsdienst nunmehr auch zugelassen werden, wer ein anderes Hochschulstudium mit einem Mastergrad oder einem gleichwertigen Abschluss abgeschlossen hat, wenn der Abschluss zwei Fächern zugeordnet werden kann, von denen für mindestens eines ein besonderer Bedarf durch das Kultusministerium festgestellt worden ist. Weiterhin sind die Fächer des besonderen Bedarfs zu jedem Einstellungstermin festzustellen und zu veröffentlichen.

Der 17-Punkte-Aktionsplan zur Lehrkräfteentwicklung war von Anfang an auf kurz-, mittel, und langfristige Wirkung ausgelegt. In bestimmten Bereichen zielt der Plan direkt auf die Gewinnung zusätzlicher Lehrkräfte, während in anderen Bereichen die Verfahren flexibilisiert und erreicht werden. Der Punkt „Quereinstieg in den Vorbereitungsdienst (Referendariat) erleichtern“ wird seine Wirkung mittelfristig entfalten können.

Zum Einstellungstermin 25.01.2017 für den Vorbereitungsdienst für die Lehrämter an allgemein bildenden Schulen konnten sich im Rahmen der Maßnahme „Quereinstieg in den Vorbereitungsdienst (Referendariat) erleichtern“ Bewerberinnen und Bewerber ohne Lehramtsstudium noch nicht bewerben.

Das Bewerbungsverfahren für den Einstellungstermin 25.01.2017 hat am 01.08.2016 begonnen. Der „17-Punkt-Aktionsplan zur Lehrkräftegewinnung“ wurde am 03.08.2016 bekannt gegeben. Zu diesem Zeitpunkt waren bereits die Fächer des besonderen Bedarfs festgestellt und bekannt gegeben worden. Eine Änderung der Bewerbungsvoraussetzungen war während des laufenden Verfahrens aus organisatorischen, insbesondere aber auch aus rechtlichen Gründen nicht möglich. Allen potentiellen Bewerberinnen und Bewerbern sind die gleichen Bedingungen während des Bewerbungs- und Einstellungsverfahrens zu gewährleisten. Die Umsetzung des Aktionsplans erfolgt zum Einstellungstermin 27.07.2017. Für die Einstellungen in den Vorbereitungsdienst der allgemein bildenden Schulen zum Einstellungstermin 27.07.2017 lief die Bewerbungsfrist vom 16.01.2017 bis zum 31.03.2017. Eine abschließende Aussage, wie viele Bewerbungen für den Quereinstieg in den Vorbereitungsdienst eingegangen sind und wie hoch die Anzahl der Bewerbungen ist, die die Einstellungsvoraussetzungen erfüllen und zum Vorbereitungsdienst zugelassen wurden, ist erst nach Abschluss des Zulassungsverfahrens möglich.

Für das Lehramt an berufsbildenden Schulen wurde die Möglichkeit der Einbeziehung von Bewerberinnen und Bewerbern mit Hochschulabschlüssen für alle beruflichen Fachrichtungen in das Bewerbungsverfahren für die Einstellung in den Vorbereitungsdienst erstmalig zum 01.05.2017 eröffnet.

Das Einstellungsverfahren zum 01.05.2017 ist derzeit noch nicht abgeschlossen. Aus diesem Grund kann keine abschließende Aussage zu konkreten Einstellungszahlen getätigt werden.

3. Wie viele zusätzliche Lehrerstellen (VZLE) wurden im Zuge der Umsetzung der Maßnahme „Vollbeschäftigung im Vorbereitungsdienst (Referendariat) ermöglichen“ seit dem 3. August 2016 gewonnen?

Im Zuge der Umsetzung der Maßnahme „Vollbeschäftigung im Vorbereitungsdienst (Referendariat) ermöglichen“ nutzten seit dem 03.08.2016 landesweit 780 Personen diese Möglichkeit. Landesweit ergibt sich daraus ein Volumen von rund 67 VZLE. Da der Zeitraum der Vertragsdauer bis zur Festeinstellung i. d. R. nur wenige Wochen beträgt, ergibt sich rechnerisch trotz der hohen Personenzahl ein geringeres, aber „wertvolles“ Volumen an VZLE.

Artikel-Informationen

erstellt am:
07.04.2017

zum Seitenanfang
zur mobilen Ansicht wechseln