Nds. Kultusministerium Niedersachsen klar Logo

LT April-Plenum TOP 31: Schriftliche Antwort auf die mündliche Anfrage Nummer 15

Wirkt der „Aktionsplan“ der Kultusministerin? Beispiele „Pensionäre einbinden“, „Vertretungsverträge früher abschließen“ und „Befristete Arbeitsverträge für Sprachförderpersonal“


Abgeordnete Karin Bertholdes-Sandrock, André Bock, Clemens Lammerskitten, Kai Seefried, Ulf Thiele und Astrid Vockert (CDU)

Antwort des Niedersächsischen Kultusministeriums namens der Landesregierung

Vorbemerkung der Abgeordneten

In einem sogenannten 17-Punkte-Aktionsplan hat Kultusministerin Heiligenstadt (SPD) am 3. August 2016 verschiedene Maßnahmen angekündigt, um mehr Lehrkräfte für Niedersachsens Schulen zu gewinnen. Ihren Angaben Ende Februar 2017 zufolge ist die Unterrichtsversorgung im laufenden Schuljahr 2016/2017 an allgemeinbildenden Schulen auf landesweit durchschnittlich 98,9 % und an berufsbildenden Schulen auf 88,1 % gesunken.

Vorbemerkung der Landesregierung

Im Schuljahr 2016/ 2017 wird bei der Unterrichtsversorgung der öffentlichen allgemein bildenden Schulen zum Stichtag 18.08.2016 ein landesweit durchschnittlicher Wert von 98,9 Prozent erreicht. Unter Berücksichtigung der erschwerten Rahmenbedingungen (z. B. die Notwendigkeit zusätzliche Bedarfe (Lehrkräfte-Sollstunden) an Sprachfördermaßnahmen für die zu beschulenden Flüchtlingskinder bereitzustellen) konnten damit die Werte zur Unterrichtsversorgung der öffentlichen allgemein bildenden Schulen im Schuljahr 2016/ 2017 stabil gehalten werden, sodass der Pflichtunterricht im landesweiten Schnitt gesichert ist. Eine auskömmliche Unterrichtsversorgung und die Sicherung des Pflichtunterrichtes haben für die Landesregierung weiterhin höchste Priorität im Schulbereich.

Auch in Zukunft wird die Landesregierung weiterhin große Anstrengungen unternehmen, um gut ausgebildete Lehrkräfte zu gewinnen. Da vor allem vor dem Hintergrund der hinzugekommenen Flüchtlingskinder, die zu beschulen sind auf dem Lehrkräfte-Arbeitsmarkt bundesweit ein hoher Bedarf an ausgebildeten Lehrkräften besteht, stellt dies auch Niedersachsen momentan vor große Herausforderungen. Im gesamten Ausmaß war dies für kein Bundesland vorhersehbar. Aus diesem Grund stellte die Landesregierung im Sommer 2016 mit dem 17-Punkte-Aktionsplan umfassende Maßnahmen zur Lehrkräftegewinnung vor, die bereits Erfolge gezeigt haben. Deutlich wird dies u. a. an den Einstellungszahlen der letzten beiden Schulhalbjahre, in denen insgesamt über 3.500 neue Lehrkräfte in den Schuldienst eingetreten sind, darunter rund 430 Quereinsteigerinnen und Quereinsteiger.

Der Aktionsplan sieht unter anderem vor, Einstellungen im Rahmen des Quereinstiegs auch an Grundschulen zu ermöglichen, um dem hohen Lehrkräftebedarf an dieser Schulform kurzfristig zu begegnen. Auch wird der Quereinstieg in den Vorbereitungsdienst erleichtert. Ganztagsschulen können mehr Lehrerstunden als bisher für den Ganztag kapitalisieren und Ganztagsangebote mit außerschulischen Kooperationspartnern finanzieren. Lehrkräfte, die bisher für den Ganztag eingeplant waren, stehen somit für Pflichtunterricht zur Verfügung. Für die Landesregierung hat eine auskömmliche Unterrichtsversorgung und die Sicherung des Pflichtunterrichts höchste Priorität.

Um die Attraktivität von bestimmten Stellen im ländlichen Raum oder anderer schwer besetzbarer Stellen zu erhöhen, hat die Landesregierung nunmehr explizit geregelt, dass eine Umzugskostenvergütungszusage insbesondere erteilt werden kann, wenn für die zu besetzende Stelle keine vergleichbar qualifizierte Lehrkraft zur Verfügung steht. Die frühere Koppelung an die Lehrbefähigung in einem Bedarfsfach bzw. einer Fachrichtung des Bedarfs entfällt. Die ausdrückliche Regelung dient als ergänzendes Instrument im Rahmen des 17-Punkte-Aktionsplans zur Lehrkräftegewinnung.

Auch im Bereich der öffentlichen berufsbildenden Schulen wurden große Anstrengungen unternommen, um die Unterrichtsversorgung trotz der Herausforderung durch die Beschulung nach Niedersachsen geflohener junger Menschen zu stabilisieren.

In den drei zurückliegenden Haushaltsjahren 2014-2016 ist es gelungen, im Durchschnitt mehr als 500 Lehrkräfte jährlich dauerhaft für die öffentlichen berufsbildenden Schulen zu gewinnen Im Zeitraum von 2011 - 2013 lag die durchschnittliche Zahl der Neueinstellungen noch bei weniger als 300.

1. Wie viele Lehrerstellen (VZLE) wurden im Zuge der Umsetzung der Maßnahme „Pensionäre einbinden“ durch die Reaktivierung von Pensionären seit dem 3. August 2016 gewonnen?

Ausgewertet wurde der Zeitraum der Verträge ab August 2016. An den öffentlichen allgemein bildenden Schulen konnten seit dem 03.08.2016 landesweit 264 Personen im Umfang von rund 39 VZLE gewonnen werden. An den berufsbildenden Schulen konnten im selben Zeitraum landesweit 122 Personen im Umfang von rund 17 VZLE gewonnen werden. Für ABS und BBS sind dies landesweit 386 Personen im Umfang von rund 56 VZLE.

2. In wie vielen Fällen wurde seit dem 3. August 2016 im Zuge der Umsetzung der Maßnahme „Vertretungsverträge früher abschließen“ der Einstellungstermin für Vertretungslehrkräfte „deutlich vorgezogen“, wie es im Aktionsplan heißt?

Der Abschluss von Vertretungsverträgen ist i. d. R. erst drei bis vier Wochen nach Schuljahresbeginn möglich. Zum Schuljahresbeginn 2016/ 2017 wurden den öffentlichen allgemein bildenden Schulen rund 520 Vertretungsverträge zur Besetzung vor dem ursprünglich vorgesehenen Termin 28.08.2016 genehmigt, von denen rund 420 besetzt werden konnten.

3. Wie viele Lehrkräfte und andere Fachkräfte (VZLE) sind derzeit im Rahmen der Maßnahme „Befristete Arbeitsverträge für Sprachförderpersonal“ tätig?

Die Frage nach den VZLE kann nur in Bezug auf ein Haushaltsjahr, also einen Zeitraum, beantwortet werden. Hingegen kann die Frage nach den derzeit tätigen Personen ausschließlich auf einen Zeitpunkt bezogen beantwortet werden.

Aktuell haben 551 Personen an den öffentlichen allgemein bildenden Schulen einen Vertrag für Sprachförderung (VSF) mit einem Volumen von rund 6.500 Vertragswochenstunden (Stand 29.03.2017).

Da sich die VZLE auf ein gesamtes Haushaltsjahr beziehen und viele Verträge schon vor Ablauf des Haushaltsjahres enden, ist eine verlässliche Angabe der aktuell vorhandenen VZLE anhand der vorliegenden stichtagsbezogenen Auswertung nicht zu ermitteln. Bezogen auf die Haushaltsjahre 2016 und 2017 ergeben sich die folgenden Werte:

a) für die öffentlichen allgemein bildenden Schulen

2016: rund 930 VSF im Umfang von rund 153 VZLE
2017: rund 700 VSF im Umfang von rund 143 VZLE

b) für die öffentlichen berufsbildenden Schulen (Sprint)

2016: Verträge im Umfang von rund 203 VZLE

2017: Verträge im Umfang von rund 139 VZLE

Dabei ist zu beachten, dass viele Verträge über den Jahreswechsel hinaus laufen und damit in beiden Kalenderjahren anteilig berücksichtigt werden.

Artikel-Informationen

erstellt am:
07.04.2017

zum Seitenanfang
zur mobilen Ansicht wechseln