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LT April-Plenum TOP 31: Schriftliche Antwort auf die mündliche Anfrage Nummer 12

Wirkt der „Aktionsplan“ der Kultusministerin? Gesamtbilanz und Beispiele „Hinausschieben der Altersgrenze“ sowie „Einstellungen nach dem Einstellungstermin“


Abgeordnete Clemens Lammerskitten, André Bock, Karin Bertholdes-Sandrock, Kai Seefried, Ulf Thiele und Astrid Vockert (CDU)

Antwort des Niedersächsischen Kultusministeriums namens der Landesregierung

Vorbemerkung der Abgeordneten

In einem sogenannten 17-Punkte-Aktionsplan hat Kultusministerin Heiligenstadt (SPD) am 3. August 2016 verschiedene Maßnahmen angekündigt, um mehr Lehrkräfte für Niedersachsens Schulen zu gewinnen. Ihren Angaben Ende Februar 2017 zufolge ist die Unterrichtsversorgung im laufenden Schuljahr 2016/2017 an allgemeinbildenden Schulen auf landesweit durchschnittlich 98,9 % und an berufsbildenden Schulen auf 88,1 % gesunken.

Vorbemerkung der Landesregierung

Im Schuljahr 2016/ 2017 wird bei der Unterrichtsversorgung der öffentlichen allgemein bildenden Schulen zum Stichtag 18.08.2016 ein landesweit durchschnittlicher Wert von 98,9 Prozent erreicht. Unter Berücksichtigung der erschwerten Rahmenbedingungen (z. B. die Notwendigkeit zusätzliche Bedarfe (Lehrkräfte-Sollstunden) an Sprachfördermaßnahmen für die zu beschulenden Flüchtlingskinder bereitzustellen) konnten damit die Werte zur Unterrichtsversorgung der öffentlichen allgemein bildenden Schulen im Schuljahr 2016/ 2017 stabil gehalten werden, sodass der Pflichtunterricht im landesweiten Schnitt gesichert ist. Eine auskömmliche Unterrichtsversorgung und die Sicherung des Pflichtunterrichtes haben für die Landesregierung weiterhin höchste Priorität im Schulbereich.

Auch in Zukunft wird die Landesregierung weiterhin große Anstrengungen unternehmen, um gut ausgebildete Lehrkräfte zu gewinnen. Da vor allem vor dem Hintergrund der hinzugekommenen Flüchtlingskinder, die zu beschulen sind auf dem Lehrkräfte-Arbeitsmarkt bundesweit ein hoher Bedarf an ausgebildeten Lehrkräften besteht, stellt dies auch Niedersachsen momentan vor große Herausforderungen. In ihrem Ausmaß war dies für kein Bundesland vorhersehbar. Aus diesem Grund stellte die Landesregierung im Sommer 2016 mit dem 17-Punkte-Aktionsplan umfassende Maßnahmen zur Lehrkräftegewinnung vor, die bereits Erfolge gezeigt haben. Deutlich wird dies u. a. an den Einstellungszahlen der letzten beiden Schulhalbjahre, in denen insgesamt über 3.500 neue Lehrkräfte in den Schuldienst eingetreten sind, darunter rund 430 Quereinsteigerinnen und Quereinsteiger.

Der Aktionsplan sieht unter anderem vor, Einstellungen im Rahmen des Quereinstiegs auch an Grundschulen zu ermöglichen, um dem hohen Lehrkräftebedarf an dieser Schulform kurzfristig zu begegnen. Auch wird der Quereinstieg in den Vorbereitungsdienst erleichtert. Ganztagsschulen können mehr Lehrerstunden als bisher für den Ganztag kapitalisieren und Ganztagsangebote mit außerschulischen Kooperationspartnern finanzieren. Lehrkräfte, die bisher für den Ganztag eingeplant waren, stehen somit für Pflichtunterricht zur Verfügung. Für die Landesregierung hat eine auskömmliche Unterrichtsversorgung und die Sicherung des Pflichtunterrichts höchste Priorität.

Um die Attraktivität von bestimmten Stellen im ländlichen Raum oder anderer schwer besetzbarer Stellen zu erhöhen, hat die Landesregierung nunmehr explizit geregelt, dass eine Umzugskostenvergütungszusage insbesondere erteilt werden kann, wenn für die zu besetzende Stelle keine vergleichbar qualifizierte Lehrkraft zur Verfügung steht. Die frühere Koppelung an die Lehrbefähigung in einem Bedarfsfach bzw. einer Fachrichtung des Bedarfs entfällt. Die ausdrückliche Regelung dient als ergänzendes Instrument im Rahmen des 17-Punkte-Aktionsplans zur Lehrkräftegewinnung.

1. Wie viele Lehrerstellen (VZLE) wurden seit dem 3. August 2016 im Zuge der Umsetzung der Maßnahme „Hinausschieben der Altersgrenze“ einschließlich der Zahlung des im Aktionsplan genannten achtprozentigen Besoldungszuschlags gewonnen?

Seit dem 03.08.2016 wurden im Zuge der Umsetzung der Maßnahme „Hinausschieben der Altersgrenze“ (einschließlich der Zahlung eines achtprozentigen Besoldungszuschlags) Stellen im Umfang von rund 229 VZLE gewonnen.

2. Wie viele Anwärter und Referendare wurden im Zuge der Umsetzung der Maßnahme „Einstellungen nach dem Einstellungstermin“ im laufenden Schuljahr vorzeitig in den Schuldienst übernommen?

Alle Anwärterinnen und Anwärter sowie Referendarinnen und Referendare haben ihren Vorbereitungsdienst vollständig und ordnungsgemäß abgeleistet.

Von den niedersächsischen Lehrkräften im Vorbereitungsdienst, die diesen nach Beginn des Schuljahres 2016/ 2017 beendet haben, wurden rund 1.080 bereits für eine Einstellung zum 01.08.2016 ausgewählt. Die tatsächliche Einstellung in den niedersächsischen Schuldienst in das Beamtenverhältnis auf Probe oder in ein unbefristetes Beschäftigungsverhältnis erfolgte für diese Lehrkräfte jedoch erst nach erfolgreicher Beendigung des Vorbereitungsdienstes.

Von den niedersächsischen Lehrkräften im Vorbereitungsdienst, die diesen nach Beginn des zweiten Schulhalbjahres 2016/ 2017 beendet haben, wurden rund 920 bereits für eine Einstellung zum 01.02.2017 ausgewählt. Die tatsächliche Einstellung in den niedersächsischen Schuldienst in das Beamtenverhältnis auf Probe oder in ein unbefristetes Beschäftigungsverhältnis erfolgte für diese Lehrkräfte jedoch erst nach erfolgreicher Beendigung des Vorbereitungsdienstes.

3. Wie viele zusätzliche Lehrerstellen (VZLE) wurden insgesamt durch die Umsetzung des Aktionsplans gewonnen?

Die Maßnahmen des 17-Punkte-Aktionsplans zeigen positive Wirkung, wie durch die Beantwortung der Einzelfragen dieser mündlichen und der anderen fünf mündlichen Anfragen zum gleichen Thema deutlich wird.

Aufgrund der zu den Einzelfragen in den sechs vorliegenden mündlichen Anfragen von der Niedersächsischen Landesschulbehörde (NLSchB) durch PMV-Auswertungen zugelieferten Zahlen zu den verschiedenen Maßnahmen aus dem 17-Punkte-Aktionsplan, kann keine vollständige Gesamtbilanzierung vorgenommen werden. In diesem Zusammenhang ist auf die Bemerkungen zu verwiesen, die schon bei der Beantwortung der Einzelfragen erforderlich waren. Es ist nicht immer möglich Einzelmaßnahmen, die sich auf viele Einzelpersonen verteilen und darüber hinaus teilweise nur über kurze Zeiträume abgeschlossen werden in VZLE umzurechnen, da für diese Angabe ein Bezug zum Haushaltsjahr erforderlich ist. Der 17-Punkte-Aktionsplan wurde am 2. August 2016 vorgestellt. Eine Berechnung von erzielten VZLE muss also berücksichtigen, dass zwei Haushaltsjahre betroffen sind. Zudem wird in den Fragen einerseits nach stichtagsbezogenen Werten gefragt und andererseits eine auf das Haushaltsjahr bezogene Bilanzierung gewünscht. Bestimmte Auswertungen sind jedoch nur auf das Schuljahr bezogen.

Die Addition der in der Beantwortung der vorliegenden sechs mündlichen Anfragen zum Thema 17-Punkte-Aktionsplan ermittelten Werte ergibt einen zusätzlichen Lehrkräfte-Gewinn im Umfang von rund 750 VZLE.

Artikel-Informationen

erstellt am:
07.04.2017

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