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Land will die Erprobungsphase „Werte und Normen an Grundschulen“ ausweiten – künftig nehmen 40 Grundschulen teil


In Niedersachsen wird die Erprobungsphase „Werte und Normen an Grundschulen“ zum kommenden Schuljahr 2018/2019 deutlich ausgebaut: Nachdem im laufenden Schuljahr an rund zehn niedersächsischen Grundschulen der Unterricht „Werte und Normen“ erprobt wurde, steht nun die Ausweitung auf 40 Schulen des Primarbereiches in den kommenden zwei Schuljahren auf dem Plan. „Test bestanden“, erklärt Niedersachsens Kultusminister Grant Hendrik Tonne mit Blick auf den positiven Verlauf der Erprobung. Tonne: „Für das Engagement der Lehrkräfte und der Schulleitungen bedanke ich mich sehr herzlich! Auf den gewonnenen Erkenntnissen wollen wir aufbauen und weitere Erfahrungen sammeln. Es geht um ein Zusatzangebot zum konfessionellen Religionsunterricht, nicht um einen Ersatz für das Fach Religion. Wir brauchen ein gutes Gesamtangebot, um in der Schule Werte wie Respekt, Vielfalt und Toleranz vermitteln zu können. Werte und Normen an den Grundschulen ist dabei ein Baustein“, so der Kultusminister.

Interessierte Lehrkräfte und Schulleitungen können sich beim Niedersächsischen Kultusministerium um eine Teilnahme an der erweiterten Erprobungsphase bewerben. Eine eigens für die Erprobungsphase aufgelegte Fortbildungsreihe vermittelt fachdidaktische Kenntnisse ebenso wie alters- und entwicklungsgerechte Methoden für Werte und Normen in der Grundschule und Best-Practice-Beispiele. Unterrichtsmaterialien sowie speziell für die Erprobung erarbeitete curriculare Vorgaben stehen zur Verfügung.

Parallel zur zweiten Phase der Erprobung sollen weitere Überlegungen hinsichtlich der möglichen Einführung von Werte und Normen als ordentliches Unterrichtsfach erfolgen.

Die Erprobungsphase „Werte und Normen an Grundschulen“ im laufenden Schuljahr 2017/2018 wurde durch das Niedersächsische Landesinstitut für schulische Qualitätsentwicklung (NLQ) evaluiert und erhält ein durchweg positives Feedback. Tonne: „Ein weit überwiegender Teil der Eltern sowie die große Mehrheit der Schülerinnen und Schüler zeigten sich mit dem Unterricht und den behandelten Themen zufrieden und befürworteten eine Verstetigung des Fachs an der eigenen Schule sowie die Ausweitung auf Grundschulen insgesamt. Auch Schulleitungen und Lehrkräfte begrüßten die Erprobungsphase in sehr großen Teilen.“

Die Erprobungsphase Werte und Normen wurde im Schuljahr 2017/2018 vor dem Hintergrund gesamtgesellschaftlicher Entwicklungen und dem Wunsch vieler Eltern von Grundschülerinnen und Grundschülern nach einem wertebildenden Alternativfach zum Religionsunterricht gestartet. Bislang gibt es in Niedersachsen erst ab dem Sekundarbereich I eine solche Alternative zum Religionsunterricht.

Nach Ablauf der erweiterten Erprobungsphase könnte das Fach Werte und Normen schließlich als ordentliches Unterrichtsfach eingeführt werden. Dafür stünden weitere komplexe Schritte an. Diese wären insbesondere die Einrichtung eines Studiengangs „Werte und Normen für die Grundschule“, die Einrichtung von Fachseminaren „Werte und Normen“ an den Studienseminaren für Grundschulen, die Erstellung eines Kerncurriculums und die Änderung des Niedersächsischen Schulgesetzes. Der Religionsunterricht ist als einziger Unterricht grundgesetzlich verankert und hat auch im Niedersächsischen Schulgesetz einen besonderen Stellenwert.

Hintergrundinformationen:

· Mit Inkrafttreten des Niedersächsischen Schulgesetzes vom 30.5.1974 wurde ab dem 5. Schuljahrgang ein Pflichtunterricht für diejenigen Schülerinnen und Schüler geschaffen, die weder den Religionsunterricht noch den religionskundlichen Unterricht - damals noch angeboten - besuchten. Mit der Schulgesetznovelle 1993 erhielt dieses Unterrichtsfach den Status eines ordentlichen Lehrfaches mit dem Namen „Werte und Normen“.

· Ein Ersatzfach Ethik für Grundschülerinnen und Grundschüler, die nicht am Religionsunterricht teilnehmen, gibt es bislang in den Bundesländern Bayern, Mecklenburg-Vorpommern, Rheinland-Pfalz, Sachsen, Sachsen-Anhalt und Thüringen.

· Wer einer Religionsgemeinschaft angehört, ist grundsätzlich verpflichtet am Religionsunterricht seiner Religionsgemeinschaft teilzunehmen. Die Verpflichtung zur Teilnahme entfällt bei schriftlicher Abmeldung (§ 124 Abs. 2 Satz 3 NSchG). Daneben kann an einem Religionsunterricht teilnehmen, wer keiner Religionsgemeinschaft angehört oder sich vom Religionsunterricht seiner Religionsgemeinschaft abgemeldet hat; Voraussetzung ist die Zustimmung der Mehrheit der an der Schule tätigen Religionslehrkräfte der aufnehmenden Religionsgemeinschaft nach Beratung in der zuständigen Fachkonferenz.

· Schülerinnen und Schüler, die nicht am Religionsunterricht teilnehmen, sind stattdessen im Sekundarbereich I zur Teilnahme am Unterricht Werte und Normen verpflichtet, wenn die Schulen diesen eingerichtet hat (§ 128 Abs. 1 Satz 1 NSchG). In der gymnasialen Oberstufe, im Beruflichen Gymnasium, im Abendgymnasium und im Kolleg kann die Verpflichtung zur Teilnahme am Unterricht Werte und Normen auch durch die Teilnahme am Unterricht im Fach Philosophie erfüllt werden, wenn die Schule diesen eingerichtet hat (§ 128 Abs. 1 Satz 4 NSchG).

· Das Fach Werte und Normen ist vom 5. Schuljahrgang an grundsätzlich dann einzurichten, wenn mindestens zwölf Schülerinnen und Schüler zur Teilnahme an diesem Unterricht verpflichtet sind (§ 128 Abs. 1 Satz 3 NSchG).

· Religionsunterricht ist an einer Schule einzurichten, wenn mindestens zwölf Schülerinnen und Schüler einer Religionsgemeinschaft vorhanden sind (§ 124 Abs. 1 NSchG).


Kultusminister Grant Hendrik Tonne   Bildrechte: MK

Kultusminister Grant Hendrik Tonne

Artikel-Informationen

erstellt am:
11.06.2018

Ansprechpartner/in:
Sebastian Schumacher

Nds. Kultusministerium
Pressesprecher
Hans-Böckler-Allee 5
30173 Hannover
Tel: 05 11/1 20-71 48
Fax: 05 11/1 20-74 51

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