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Land und Kommunen verständigen sich über Inklusionskosten: Vereinbarung über 17,5 Millionen Euro in 2015 und 30 Millionen Euro ab 2016 für Schulträger angestrebt

Die Niedersächsische Landesregierung und die Kommunalen Spitzenverbände Niedersachen haben sich grundsätzlich über die Kosten für die weitere Umsetzung der schulischen Inklusion verständigt. Das haben die Niedersächsische Kultusministerin Frauke Heiligenstadt und die Vertreter von Landkreistag (NLT), Städtetag (NST) und Städte- und Gemeindebund (NSGB), Prof. Dr. Hubert Meyer, Ulrich Mädge, und Dr. Marco Trips am Freitag, den 14.11.2014, in Hannover bekannt gegeben.

Für konnexitätsbedingte Kosten für bauliche Maßnahmen zahlt das Land ab 2015 an die Schulträger einen Betrag in Höhe von 11,7 Millionen Euro. Ab 2016 wird dieser Betrag auf 20 Millionen Euro jährlich erhöht. Diese pauschalierten Zahlungen ab dem Haushaltsjahr 2015 sollen unbefristet erfolgen. Zusätzlich hat sich das Land bereit erklärt, die Umsetzung der schulischen Inklusion durch freiwillige Leistungen an die Schulträger, die auch gleichzeitig Träger der Jugendhilfe sind, in Höhe von 5,8 Millionen Euro in 2015 und 10 Millionen Euro ab 2016 jährlich zu unterstützen. Diese Inklusionspauschale soll zunächst bis 2018 befristet und in der Folge nachverhandelt werden. Insgesamt werden den Schulträgern in 2015 17,5 Millionen Euro und ab 2016 jährlich 30 Millionen Euro vom Land Niedersachsen für die schulische Inklusion bereitgestellt.

Eine entsprechende Vereinbarung soll zeitnah unterzeichnet werden. Hiermit wird auch angestrebt, dass gerichtliche Klärungen im Zusammenhang mit der Konnexitätswirksamkeit der Umsetzung der schulischen Inklusion nicht mehr notwendig sind.

Kultusministerin Heiligenstadt: „Ich freue mich sehr, dass wir uns heute im Grundsatz einigen konnten. Mit dieser Vereinbarung würden das Land und die Kommunen ihrer gemeinsamen Verantwortung für eine erfolgreiche Umsetzung der inklusiven Schule gerecht werden. Wir werden dem Niedersächsischen Landtag nach Unterzeichnung einen Entwurf einer gesetzlichen Regelung vorlegen, damit die Zahlungen ab 2015 erfolgen können.“

Logo Bildrechte: Land Niedersachsen

Artikel-Informationen

erstellt am:
17.11.2014

Ansprechpartner/in:
Sebastian Schumacher

Nds. Kultusministerium
Pressesprecher
Hans-Böckler-Allee 5
30173 Hannover
Tel: 05 11/1 20-71 48

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