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Kultusminister Tonne zum „Ländermonitoring Frühkindliche Bildungssysteme": „Niedersachsens Trend zu mehr Qualität in der frühkindlichen Bildung setzt sich weiter fort“


Das heute veröffentlichte „Ländermonitoring Frühkindliche Bildungssysteme“ der Bertelsmann Stiftung kommentiert Niedersachsens Kultusminister Grant Hendrik Tonne:

„Bei der Qualität der frühkindlichen Bildung in Niedersachsen zeigt das Trendbarometer kontinuierlich nach oben. Das Land hat den Betreuungsschlüssel gegenüber dem Vorjahr von 8,3 bei den Kindern über drei Jahren auf 8,2 in 2017 verbessern können. Weiterhin bieten wir im Ländermonitoring der Bertelsmann Stiftung bei der Betreuung von Kindergartenkindern das drittbeste Betreuungsverhältnis im Bundesvergleich. Zudem hat sich auch der Personalschlüssel bei der Betreuung von Krippenkindern auf 3,8 (Vorjahr: 3,9) verbessert.

Auch die Situation der Kitaleitungen ist besser als noch 2014. Die Zeit für Leitungsaufgaben hat sich seitdem um 2 Prozentpunkte verbessert, so die Studie. Gaben demnach 2014 noch 19 Prozent der Kitas an, keine Zeit für Leitungsaufgaben zu haben, seien es 2017 rund 17 Prozent gewesen. Eine eigene Auswertung der Meldungen zur Erfüllung der gesetzlichen Mindestanforderungen im Hinblick auf Leitungsfreistellungszeiten aller Kindertageseinrichtungen in Niedersachsen hat hingegen ergeben, dass im Kindergartenjahr 2015/2016 von insgesamt 5.147 erfassten Einrichtungen nur insgesamt 119 Einrichtungen eine Leitungsfreistellungszeit von 0 Stunden eingetragen haben. Dies entspricht einem Anteil von 2,31 Prozent.

Die dargestellten Ergebnisse über die Qualitäts-Verbesserungen in der frühkindlichen Bildung sind erfreulich, aber sie bieten noch keinen Anlass für Euphorie. Auch in Zukunft sind sie ein Ansporn, sowohl die Qualitätsverbesserungen vorantreiben als auch die quantitativen Angebote weiter verstärken.“

Mit der Änderung des Kindertagesstätten-Gesetzes hat die Landesregierung in diesem Jahr einen bildungspolitischen Meilenstein erreicht: Für die Betreuung von Kindern von drei Jahren bis zur Einschulung fallen seit dem 01. August keine Elternbeiträge mehr an. Dies gilt für einen Umfang von bis zu acht Stunden pro Tag an fünf Tagen in der Woche. Mit dem beitragsfreien Kindergarten und der Absicherung weiterer Qualitätsverbesserungen setzen wir ein deutliches Signal für eine starke und moderne frühkindliche Bildung in unserem Land und stärken gleichermaßen die Vereinbarkeit von Familie und Beruf. Neben der Beitragsfreiheit für Kindergartenkinder wurde zudem beschlossen, die vorschulische Sprachförderung von Kindern im Vorschulalter alltagsintegriert in den Kindertageseinrichtungen durchzuführen. „Den Kindertagesstätten kommt auch ein immer wichtigerer Bildungsauftrag zu, den wir aber nur mit ausreichendem und gut ausgebildetem Personal verwirklichen können. Es geht um Klasse und Masse: Wir wollen mehr Interessierte, die engagiert auf hohem pädagogischen Niveau mit den Krippen- und Kindergartenkindern arbeiten“, ergänzte Kultusminister Tonne.

Daher hat das Land bis zu 500 zusätzliche Ausbildungsplätze für sozialpädagogische Bildungsgänge an berufsbildenden Schulen geschaffen. Damit können neue Sozialpädagogische Assistenten/innen, Erzieher/innen, Heilpädagogen/innen ausgebildet werden. Aktuell befinden sich so viele junge Menschen wie nie zuvor in Niedersachsen in einer Ausbildung zum Erzieher bzw. zur Erzieherin (mehr als 14.000). Um die Attraktivität der Ausbildung über eine Vergütung zu steigern, bietet das niedersächsische Ausbildungsmodell berufsbegleitend sehr gute Möglichkeiten. Auf Basis der Richtlinie Ausbildungsförderung Kindertagesbetreuung wird der Quereinstieg in die tätigkeitsbegleitende Ausbildung zur/ zum staatlich geprüften Sozialpädagogischen Assistentin/en und seit diesem Jahr auch zum/ zur staatlich anerkannten Erzieher/in durch das Land mit einem monatlichen Ausbildungszuschuss in Höhe von 150 € sowie einer Erstattung des Schulgeldes gefördert. Geeignete Personen können z. B. als dritte Kräfte in Krippengruppen oder als Zusatzkräfte in Kindergartengruppen beschäftigt werden und berufsbegleitend die Ausbildung in 18 Monaten zur sozialpädagogischen Assistenz absolvieren. Darüber hinaus wird die „Schulgeldfreiheit“, beginnend mit dem Schuljahr 2019/2020, neu beginnenden Schülerinnen und Schülern der Berufsfachschule Sozialpädagogische/r Assistent/in und der Fachschule Sozialpädagogik, schrittweise eingeführt.

Dazu hat das Kultusministerium flexible Maßnahmen zur Sicherstellung des Rechtsanspruches und der Betreuungsqualität in der Kindertagesbetreuung angekündigt. Ziel ist es, den Kommunen flexible Möglichkeiten zur Sicherstellung des Rechtsanspruchs an die Hand zu geben und zudem die pädagogische Weiterentwicklung der Einrichtungen zu unterstützen und noch besser zu ermöglichen. Es wird geprüft, ob insbesondere große Kindertageseinrichtungen mit vielen Kindern und entsprechendem pädagogischen Fachpersonal für weitere zusätzliche Professionen geöffnet werden könnten. Zudem wird künftig eine gemeinsame Nutzung von Schulräumen durch Schule und Hort ermöglicht. Die Maßnahmen sind ein Schritt zur Sicherung und perspektivischen Verbesserung der bewährten Qualitätsstandards.

In Niedersachsen werden zum Stichtag 1. März 2017 64.400 Kinder unter drei Jahren in einer Kindertageseinrichtung oder in einer öffentlich geförderten Kindertagespflege betreut. Das sind 10 Prozent mehr als im Vorjahr, als noch rund 58.500 Kleinkinder in einer Krippe oder von einer Tagespflegeperson betreut wurden.

Artikel-Informationen

erstellt am:
28.08.2018
zuletzt aktualisiert am:
29.08.2018

Ansprechpartner/in:
Jasmin Schönberger

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