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Krippenausbau-Programm: 115,6 Millionen für rund 12.500 zusätzliche Plätze in Krippen und Kindertagespflege in Niedersachsen +++ Heiligenstadt: „Jeder Förderantrag kann bewilligt werden!“


„Wir bleiben bei der frühkindlichen Bildung am Ball und unterstützen die örtlichen Träger der Kinder- und Jugendhilfe weiterhin dabei, den Eltern ein bedarfsgerechtes, verlässliches und hochwertiges Angebot zu machen“, erklärt Niedersachsens Kultusministerin Frauke Heiligenstadt mit Blick auf zusätzliche Fördermittel in Höhe von 115,6 Millionen Euro. „Die Versorgung mit Krippenplätzen in Niedersachsen hat in den letzten Jahren große Fortschritte gemacht, der quantitative Ausbau der Kindertagesbetreuung ist aber noch nicht abgeschlossen. Zusätzliche Fördermittel im Umfang von 115,6 Millionen Euro sind ein klares Signal an die Kommunen: Jeder Förderantrag kann bewilligt werden!“

Mit 107,4 Millionen Euro sollen 11.705 zusätzliche Plätze in Krippen und der Kindertagespflege in Niedersachsen gefördert werden, mit deren Bau ab dem 1. Juli 2016 begonnen wurde. Das sieht der Entwurf einer neuen Richtlinie zum Ausbau der Betreuungsplätze für unter dreijährige Kinder („RAT V“) vor, wie das Niedersächsische Kultusministerium am 30.03.2017 mitteilt. Ziel der Förderrichtlinie ist, bereits in Bau befindliche Plätze ebenso zu fördern wie auch zukünftige Planungen der örtlichen Träger der Kinder- und Jugendhilfe zu unterstützen. Der Richtlinienentwurf ist am Mittwoch dieser Woche in die Verbandsanhörung gegangen, die bis zum 8. Mai 2017 andauern wird. Die Stellungnahmen der Verbände werden im Anschluss in das weitere Beratungsverfahren einfließen.

105,6 Millionen Euro stammen aus Bundesmitteln, die den Ländern aus dem Investitionsprogramm „Kinderbetreuungsfinanzierung“ 2017-2020 zur Verfügung gestellt werden, und 1,8 Millionen Euro aus Landesmitteln. Die zusammen 107,4 Millionen Euro sollen nach dem aktuellen Entwurf des Bundesgesetzes bis Ende des Jahres 2018 bewilligt und zwischen 2017 und 2021 an die Träger von Kindertageseinrichtungen und Kindertagespflegestellen ausgezahlt werden.

Damit das Land seine Förderrichtlinie in Kraft setzen kann, muss der Bund zuvor ein Gesetz verabschieden, was vorrausichtlich Ende Mai geschehen soll. Heiligenstadt: „Sobald der Bund grünes Licht gibt, können die Zuwendungen für die vorliegenden und weitere eingehende Anträge zeitnah bewilligt werden.“

Der Ausbau bzw. die Förderung der Krippenplätze erfolgt bedarfsgerecht durch die örtlichen Träger der Kinder- und Jugendhilfe. Im Jahr 2008 haben Land und die Kommunalen Spitzenverbände als Zielgröße für den landesweiten Ausbau vereinbart, dass eine landesweit durchschnittliche Versorgungsquote von 35 % für Kinder unter drei Jahren zur Erfüllung des Rechtsanspruchs ausreichend sein dürfte, um den Bedarf zu decken. Die Versorgungsquote lag zum 01.03.2016 bei 28,6 %.

Auf Grundlage aktueller demographischer Entwicklungen hat das Niedersächsische Kultusministerium berechnet, dass für eine Versorgungsquote von 35 % sowie der aufgrund des Wegfalls des Bundesbetreuungsgeldes zusätzlich benötigten Plätze bis zum Kindergartenjahr 2019/2020 insgesamt noch rund 12.500 U3-Plätze in Niedersachsen fehlen. Deshalb wird der Krippenausbau folgendermaßen gefördert:


  • 11.705 Plätze sollen über „RAT V“ gefördert werden. Nach dem Richtlinienentwurf der „RAT V“ sollen die Förderbeträge 9.500 Euro für einen Krippenplatz und 2.500 Euro für einen Platz in der Kindertagespflege betragen. Das ist zwar weniger als in dem Vorläuferprogramm „RAT IV“ (je Krippenplatz 12.000 Euro bzw. 4.000 Euro für einen Platz in der Kindertagespflege), aber immer noch deutlich mehr als in den Ausbauprogrammen der Vorgängerregierung: „RAT I“ sah für Maßnahmen mit Baubeginn bis zum 31.12.2012 Pauschalen von 7.000 Euro für einen Krippenplatz bzw. 2.100 Euro für Kindertagespflege und danach lediglich 5.250 Euro bzw. 1.575 Euro vor. Die Pauschalen der Programme „RAT II“ und „RAT III“ lagen bei 7.700 Euro für einen Krippenplatz und bei 2.550 Euro für einen Platz in der Kindertagespflege.

  • Für die Schaffung von rund 800 Betreuungsplätzen in Krippen und in der Kindertagespflege, deren Bau bereits vor dem 1. Juli 2016 begonnen wurde und die nicht aus den Mitteln des Investitionsprogramms des Bundes „Kinderbetreuungsfinanzierung“ 2017-2020 gefördert werden können, werden zusätzliche Landesmittel in Höhe von rd. 8,2 Millionen Euro eingesetzt.


Im Gegensatz zu früheren Investitionsprogrammen wird sich der Bund im Rahmen des Investitionsprogramms „Kinderbetreuungsfinanzierung“ 2017-2020 erstmalig nicht an der Finanzierung der Betriebskosten für die daraus geförderten Betreuungsplätze beteiligen. Daher wird das Land den mit den Kommunen vereinbarten Anteil von 2/3 der Betriebskosten ohne Unterstützung des Bundes vollständig selbst leisten müssen.

Mit dem Ausbau der frühkindlichen Bildung hat die Landesregierung einen Schwerpunkt gesetzt. Heiligenstadt: „Der Krippenausbau und insbesondere die Einführung der dritten Krippenkraft lassen die Ausgaben auf rund eine Milliarde Euro im Jahr 2021 anwachsen und sind über die von der Landesregierung beschlossene Mittelfristige Finanzplanung vollständig abgesichert. Dieses Geld ist gut investiert, denn mit der frühen Förderung der Kinder stärken wir die erste Stufe in unserem Bildungssystem. Das bedeutet im Übrigen, dass die Landesregierung die Ausgaben für die frühkindliche Bildung um rund 100 Prozent gegenüber dem Jahr 2013 erhöht hat!“ Damals betrug der Haushaltsansatz 515 Millionen Euro.

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Artikel-Informationen

erstellt am:
30.03.2017
zuletzt aktualisiert am:
04.04.2017

Ansprechpartner/in:
Sebastian Schumacher

Nds. Kultusministerium
Pressesprecher
Hans-Böckler-Allee 5
30173 Hannover
Tel: 05 11/1 20-71 48
Fax: 05 11/1 20-74 51

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