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LT Dezember-Plenum TOP 20: Schriftliche Antwort auf die mündl. Anfrage Nr. 34, Koalitionsvereinbarung der rot-schwarzen Landesregierung


Abgeordnete Sylvia Bruns, Christian Grascha, Dr. Stefan Birkner, Jörg Bode, Hillgriet Eilers, Björn Försterling, Dr. Marco Genthe, Hermann Grupe, Horst Kortlang, Jan-Christoph Oetjen und Susanne Victoria Schütz (FDP)

Antwort des Niedersächsischen Kultusministeriums namens der Landesregierung

Vorbemerkung der Abgeordneten

Im Kultusausschuss bekundete Kultusminister Grant Hendrik Tonne die Absicht, die Zuständigkeit für Religion und Gedenkstätten in seinem Ressort zu behalten. Er begründete dies mit dort vorhandenen Verknüpfungsmöglichkeiten. Im Widerspruch dazu steht die Aussage des Wissenschaftsministers Björn Thümler. In der regionalen Presse verortet er die Kompetenzen für Kirchenfragen in seinem Ressort und verweist auf derzeit stattfindende Gespräche über die Ressortverteilung in der Staatskanzlei.

1.In welchem Ressort sollen Kirchenfragen behandelt werden?

Die Ressortzuständigkeit für Kirchenfragen liegt im Kultusministerium. Eine Veränderung der Zuständigkeit ist im Koalitionsvertrag zwischen SPD und CDU nicht vorgesehen.

2.Gibt es über die Koalitionsvereinbarung der rot-schwarzen Landesregierung hinaus Absprachen, die als Maßstab der politischen Arbeit im Landtag angelegt werden, wenn ja, von wem wurden diese Absprachen getroffen?

Es bestand Einigkeit, verbindliche Nebenabreden neben dem Koalitionsvertrag nicht zu treffen.

3.Welcher Personenkreis hat gegebenenfalls Zugang zu dieser Vereinbarung bzw. Kenntnis davon?

Entfällt.

  Bildrechte: Nds. Staatskanzlei

Minister Grant Hendrik Tonne

Artikel-Informationen

erstellt am:
14.12.2017

Ansprechpartner/in:
Tanja Meister

Nds. Kultusministerium
Stellvertretende Pressesprecherin
Schiffgraben 12
30159 Hannover
Tel: 0511 120 7145

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