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Inklusionsquote steigt auf über 64 Prozent im Schuljahr 2017/18 – Kultusstaatssekretärin Willamowius: „Bei der Inklusion alle mitnehmen“


Die Inklusionsquote ist in Niedersachsen im Schuljahr 2017/18 auf 64,3 Prozent gestiegen. Dies ist eine Zunahme um rund drei Prozentpunkte gegenüber dem Vorjahr (Schuljahr 2016/17: 61,4 Prozent). Nach einer Auswertung des Niedersächsischen Kultusministeriums zum Stichtag 17.08.2017 besuchten im Schuljahr 2017/18 27.933 von 43.423 Schülerinnen und Schülern mit sonderpädagogischem Unterstützungsbedarf in den Schuljahrgängen 1 bis 9 eine allgemeine öffentliche Schule. 15.490 Schülerinnen und Schüler mit sonderpädagogischem Unterstützungsbedarf aus diesen Schuljahrgängen besuchten Förderschulen.

„In Niedersachsen lernen immer mehr Schülerinnen und Schüler mit und ohne sonderpädagogischen Unterstützungsbedarf gemeinsam. Inklusion ist ein Menschenrecht und es ist unser Ziel, die inklusive Schule zum Erfolg zu führen. Jedes Kind mit sonderpädagogischem Unterstützungsbedarf, das eine allgemeine Schule besuchen möchte, soll dies in Niedersachsen auch tun können“, sagt die Staatssekretärin im Niedersächsischen Kultusministerium, Gaby Willamowius.

Rund 44 Prozent der inklusiv beschulten Schülerinnen und Schüler mit sonderpädagogischem Unterstützungsbedarf besuchten im Schuljahr 2017/18 eine Grundschule. Oberschulen (ca. 22 Prozent) und Gesamtschulen (ca. 19 Prozent) waren im Sekundarbereich I die am stärksten angewählten Schulformen, deutlich vor den Hauptschulen (ca. 10 Prozent), den Realschulen (ca. 3 Prozent) und den Gymnasien (ca. 3 Prozent).

Die inklusive Schule wurde in Niedersachsen zum Schuljahresbeginn 2013/14 beginnend mit den Schuljahrgängen 1 und 5 eingeführt und wird seitdem aufsteigend erweitert. In dieser Zeit ist die Inklusionsquote um 19,4 Prozentpunkte gestiegen.

„Die Inklusion ist ein gesamtgesellschaftlicher Prozess, der Zeit, Akzeptanz und Unterstützung benötigt. Wir stellen fest, dass der Umsetzungsstand der schulischen Inklusion in den niedersächsischen Regionen sehr unterschiedlich ist“, so die Staatssekretärin weiter. Willamowius: „Über den Erfolg der inklusiven Schule wird nicht am grünen Tisch entschieden, sondern sehr konkret in den einzelnen Schulen vor Ort. Damit Inklusion flächendeckend gelingt, müssen wir alle mitnehmen. Daher ist uns der regionale Blick auf die jeweilige Situation vor Ort auch so wichtig.“ Mit dem neuen Schulgesetz sei ein wichtiger Schritt gemacht worden, um das Gelingen der Inklusion vor Ort zu fördern.

In diesem Zusammenhang zeigte sich Staatssekretärin Willamowius erfreut, dass zum neuen Schuljahr 24 weitere „Regionale Beratungs- und Unterstützungszentren Inklusive Schule“ (RZI) an den Start gehen werden. Die Anzahl der RZI steigt damit zum neuen Schuljahr 2018/2019 landesweit auf 35 an. In mehr als drei Viertel der niedersächsischen Landkreise und kreisfreien Städte wird es dann ein RZI geben. „Eine gute Beratung vor Ort ist ein wichtiger Baustein für das Gelingen der schulischen Inklusion“, betont Willamowius.

Mit dem Aufwachsen der Inklusion steigt auch der Zusatzbedarf Inklusion, der verschiedene Zusatzstunden für präventive und individuelle Fördermaßnahmen zusammenfasst. Die Schulen sollen mit diesen Stundenzuschlägen Luft erhalten, um den inklusiven Unterricht im Sinne aller Schülerinnen und Schüler erfolgreich ausgestalten zu können.

Der Zusatzbedarf Inklusion belief sich im Schuljahr 2017/18 auf über 95.000 Stunden. Seit Einführung der inklusiven Schule in Niedersachsen im Schuljahr 2013/14 ist dieser um rund 67.000 Stunden angewachsen.

Mehr als 62.000 Stunden entfielen im Schuljahr 2017/18 auf individuelle Zusatzstunden für die Schülerinnen und Schüler mit festgestelltem Bedarf an sonderpädagogischer Unterstützung in den unterschiedlichen Förderschwerpunkten. Rund 29.000 Stunden entfielen auf die sonderpädagogische Grundversorgung, die unabhängig von festgestellten sonderpädagogischen Unterstützungsbedarfen den Schulen im Primarbereich zugewiesen wird: Jede Grundschule erhält pro Sollklasse zwei Lehrerwochenstunden für die sonderpädagogische Grundversorgung.

Hintergrund:

Im Sinne der UN-Behindertenrechtskonvention wird Schülerinnen und Schülern mit sonderpädagogischem Unterstützungsbedarf durch die inklusive Schule ein gleichberechtigter Zugang ins öffentliche Schulsystem ermöglicht, denn nach dem Niedersächsischen Schulgesetz sind alle Schulen inklusive Schulen.

Das Niedersächsische Schulgesetz sieht vor, dass die Förderschulen – mit Ausnahme der Förderschule Lernen – bestehen bleiben. Infolge der Novellierung des Schulgesetzes im Februar 2018 können Schulträger bestehende Förderschulen Lernen auf Antrag befristet weiterführen. Letztmalig im Schuljahr 2022/2023 können demnach Schülerinnen und Schüler in den 5. Schuljahrgang der Förderschule Lernen aufgenommen werden. Die Förderschulen Lernen können damit längstens bis zum Ende des Schuljahres 2027/2028 geführt werden. Der befristete Bestandsschutz für die Förderschulen Lernen ist verknüpft mit einem regionalen Konzept, in welchem der Schulträger erklärt, wie die Inklusion im Bereich der schulischen Bildung für sein Gebiet umgesetzt werden soll. Möglich ist zudem, dass Schulträger Lerngruppen für Schülerinnen und Schüler mit Bedarf an sonderpädagogischer Unterstützung im Förderschwerpunkt Lernen an weiterführenden allgemein bildenden Schulen einrichten. Auch diese Lerngruppen können bis längstens zum Ende des Schuljahres 2027/2028 geführt werden.

Im Zeitraum der Mittelfristigen Finanzplanung 2018-2022 investiert die Landesregierung insgesamt rund 1,9 Milliarden Euro in die Förderung von Schülerinnen und Schülern mit besonderem Unterstützungsbedarf und die Umsetzung der schulischen Inklusion.


Die Anlage "Entwicklung der schulischen Inklusion in Zahlen" finden Sie hier .



Staatssekretärin   Bildrechte: MK Nds.

Gaby Willamowius

Download

Entwicklung der schulischen Inklusion in Zahlen

  Anlage Entwicklung inklusive Schule
(PDF, 0,20 MB)

Artikel-Informationen

erstellt am:
20.07.2018
zuletzt aktualisiert am:
14.02.2019

Ansprechpartner/in:
Jasmin Schönberger

Nds. Kultusministerium
Hans-Böckler-Allee 5
30173 Hannover
Tel: 0511 120 7198

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