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Entlastung für 1.900 Schulleitungen: Niedersächsische Landesschulbehörde übernimmt Abwicklung von Personalverträgen – Tonne: „Wir nehmen eine Alltagslast von vielen Schulleitungen“


Entlastung für Schulleitungen von rund 1.900 Schulen in Niedersachsen: Ab 1. März 2018 müssen sich die Schulleiterinnen und Schulleiter der Grundschulen und kleiner Schulen nicht mehr um die Formalitäten bei der Einstellung pädagogischer Mitarbeiter kümmern. Diese Verwaltungsaufgabeübernimmt die Niedersächsische Landesschulbehörde, wie Kultusminister Grant Hendrik Tonne im Rahmen des Forums Eigenverantwortliche Schule mitgeteilt hat.

„Es liegt auf der Hand, dass das Abschließen und Verändern von Arbeitsverträgen als belastend empfunden wird“, so Tonne. Dies sei eine Tätigkeit, die keinen pädagogischen Bezug habe, gleichwohl aber sehr zeitaufwändig sei. Tonne: „Gerade Grundschulen und kleine weiterführende Schulen verfügen meist nicht über Verwaltungspersonal, das die Personalvorgänge vorbereiten kann, so dass diese Aufgabe vollumfänglich bei den Schulleitungen verbleibt. Mit der Serviceleistung der Niedersächsischen Landesschulbehörde ,hier professionell zu unterstützen und die Vertragsgestaltung zu bearbeiten, können wir eine Alltagslast von vielen Schulleitungen nehmen.“ Die rund 1.900 Schulen, die von der Entlastungsmaßnahme profitieren, setzen sich zusammen aus rund 1.700 Grundschulen sowie zirka 200 Schulen, an denen umgerechnet nicht mehr als 20 Lehrkräfte voll beschäftigt sind.

Es sei ihm wichtig, dass die Personalvorgänge zügig im Sinne der Schulen bearbeitet würden, erklärte der Kultusminister. Verzögerungen bei Einstellungen von pädagogischen Mitarbeiterinnen und Mitarbeitern solle es nicht geben. Dies sei seitens der Niedersächsischen Landesschulbehörde sicherzustellen und werde entsprechend regelmäßig evaluiert. Auch sei klar, dass die Personalauswahl nur in Übereinstimmung mit den Schulleitungen erfolge.„Die schulinterne Personalplanung bleibt unberührt. Die Arbeitsteilung sieht zukünftig wie folgt aus: Die Schulleitung entscheidet, welche Person eingestellt werden soll, und die Niedersächsische Landesschulbehörde wickelt die Formalitäten ab.“ Hierzu gehören beispielsweise die Ausschreibung der Arbeitsplätze, die Durchführung der Auswahlgespräche im Einvernehmen mit der Schule, die Beteiligung der Personalvertretung, die Ausfertigung und Unterzeichnung der Arbeitsverträge und die Führung der Personalakten.

Der Dialog über die Entlastung von Lehrkräften und die Online-Befragung unter rund 10.000 niedersächsischen Lehrkräften undSchulleitungen zu diesem Thema hatten verdeutlicht, dass die Vertragsgestaltung von vielen Schulleitungen als großer Belastungsfaktor empfunden wird. In der Konsequenz prüfte das Niedersächsische Kultusministerium Entlastungsoptionen und schlug den im Forum Eigenverantwortliche Schule vertretenen Lehrergewerkschaften und Lehrerverbänden vor, dass die Niedersächsische Landesschulbehörde die Vertragsgestaltung übernehmen könne. Dieser Vorschlag wurde einvernehmlich goutiert und in die Umsetzung gegeben. Die konkrete Umsetzung erfolgt durch Anpassungen am Runderlass „Dienstrechtliche Befugnisse“.
Kultusminister Grant Hendrik Tonne   Bildrechte: MK

Kultusminister Grant Hendrik Tonne

Artikel-Informationen

erstellt am:
18.01.2018

Ansprechpartner/in:
Sebastian Schumacher

Nds. Kultusministerium
Pressesprecher
Hans-Böckler-Allee 5
30173 Hannover
Tel: 05 11/1 20-71 48
Fax: 05 11/1 20-74 51

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