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Digitalisierung: Kultusminister Tonne begrüßt Einigung auf Bundesebene

Die Verständigung zwischen CDU/CSU, SPD, FDP und Grünen zur Änderung des Artikels 104c Grundgesetz kommentiert Niedersachsens Kultusminister Tonne:

„Ich begrüße es sehr, dass es eine Einigung darüber gibt, das Grundgesetz zu ändern, damit Investitionen des Bundes für das Lernen mit digitalen Medien möglich werden. Der nach intensiven Verhandlungen gefundene gemeinsame Weg von vier Fraktionen zeugt von Verantwortungsbewusstsein.

Nun gilt es, alle weiteren Schritte zu unternehmen, damit das Geld auch tatsächlich ab 2019 an die Länder und die Schulträger fließen kann. Das gilt für die Unterzeichnung der Bund-Länder-Vereinbarung sowie für die Zustimmung des Bundesrates. Weitere Verzögerungen können wir uns nicht leisten.

Der Bedarf an Investitionen in die digitale Infrastruktur ist gewaltig, die Schulen benötigen eine leistungsstarke Netzanbindung und eine vernünftige IT-Infrastruktur. Das können Länder und Kommunen nicht alleine schaffen. Das Signal aus Berlin ist daher sehr erfreulich.

Für Niedersachsen stehen in den nächsten Jahren voraussichtlich mehr als 400 Millionen Euro aus Mitteln des Bundes zur Verfügung. Hiermit sowie mit den weiteren Mitteln aus dem niedersächsischen Masterplan Digitalisierung werden wir bei der Stärkung der Medienkompetenz der Schülerinnen und Schülern wichtige Schritte vorankommen.
Die Landesregierung wird zudem die Fort- und Weiterbildungen der Lehrkräfte rund um das Themenfeld Medienbildung, Medienpädagogik und Digitalisierung intensivieren. Das ist ein ganz wichtiger Baustein, um die Schülerinnen und Schüler dabei zu unterstützen, sich zu reflektierten und kritischen Nutzern zu entwickeln.“

Kultusminister Grant Hendrik Tonne   Bildrechte: MK

Kultusminister Grant Hendrik Tonne

Artikel-Informationen

erstellt am:
23.11.2018

Ansprechpartner/in:
Sebastian Schumacher

Nds. Kultusministerium
Pressesprecher
Hans-Böckler-Allee 5
30173 Hannover
Tel: 05 11/1 20-71 48
Fax: 05 11/1 20-74 51

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