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Chancengleichheit durch Bildung: 560 Millionen Euro mehr im Kultusetat 2019 Tonne: „Landesregierung stärkt die gesamte Bildungskette von der Kita bis zur Ausbildung“


Mit einer deutlichen Stärkung der frühkindlichen Bildung um 240 Millionen Euro, einer de-facto-Einstellungsgarantie für Absolventinnen und Absolventen der niedersächsischen Studienseminare und der Abschaffung des Schulgeldes für angehendes Kita-Fachpersonal setzt die Landesregierung klare Schwerpunkte für die Bildungspolitik im kommenden Jahr. Das hat Niedersachsens Kultusminister Grant Hendrik Tonne am (heutigen) Freitag bei der Einbringung des Haushaltsplanentwurfs für 2019 in den Kultusausschuss des Niedersächsischen Landtages verdeutlicht. „Die Leitlinie der Landesregierung lautet, Chancengleichheit durch Bildung zu schaffen. Und zwar für alle Kinder und Jugendlichen in Niedersachsen. Deshalb stärken wir mit diesem Haushaltsentwurf die gesamte Bildungskette. Von der frühkindlichen Bildung über das allgemein bildende Schulwesen bis hin zur überbetrieblichen Berufsausbildung erhöhen wir die Mittel“, erklärte der Minister.

Der Etat des Kultusministeriums steigt in 2019 um neun Prozent oder 560 Millionen auf den Höchstwert von 6,7 Milliarden Euro an. Innerhalb des Zeitraums der Mittelfristigen Finanzplanung bis 2022 wird der Kultusetat erstmals das Volumen von deutlich mehr als 7,4 Milliarden Euro erreichen.

Die stärkste Dynamik nach oben zeigt die frühkindliche Bildung: Die Ausgaben für die Kindertageseinrichtungen steigen in 2019 um über 240 Millionen Euro auf mehr als 1,2 Milliarden Euro. Im Mipla-Zeitraum werden sich die Ausgaben nahezu verdoppeln, von 806 Millionen Euro auf 1,584 Milliarden Euro im Jahr 2022.

Insbesondere in die Beitragsfreiheit im Kindergarten und für die Einführung der dritten Kraft in Krippengruppen investiert das Land 2019 in hohem Maße:

Die Absicherung der Beitragsfreiheit für Kindergartenkinder ist mit 666 Millionen Euro für das Jahr 2019 hinterlegt. Knapp 342 Millionen Euro Finanzhilfe für die unter Dreijährigen sind mit Blick auf die Drittkraft veranschlagt. Berücksichtigt ist hier auch die Anhebung des Finanzhilfesatzes von 52 Prozent auf 54 Prozent zum 1. August 2018. Weitere zentrale Bausteine der Qualitätsförderung im Kita-Bereich:

  • Fortsetzung des QuiK-Förderprogramms mit Landesmitteln im Umfang von 60 Millionen Euro pro Jahr
  • Verlagerung der vorschulischen Sprachförderung in die Kindertagesstätten mit dem Ganzjahresbetrag von 32,5 Millionen Euro
  • Weiterentwicklung der Qualität in der Kindertagesbetreuung und Erhöhung der Teilhabe in Höhe von 70 Millionen Euro

Auch das Stabilisierungspaket Unterrichtsversorgung an allgemein bildenden Schulen kann im Haushaltsjahr 2019 weiter umgesetzt werden. Es seien ausreichend Vollzeitlehrereinheiten im kommenden Haushalt, um alle rund 2.300 frei werdenden Stellen im nächsten Jahr wieder zu besetzen. Tonne: „Darüber hinaus können wir allen geeigneten Absolventinnen und Absolventen der niedersächsischen Studienseminare ein Einstellungsangebot machen. Das ist de facto eine Einstellungsgarantie. Die Stabilisierung und Verbesserung der Unterrichtsversorgung ist und bleibt höchste Priorität dieser Landesregierung. Wir stehen für gute Schule und qualitätsvollen Unterricht für Schülerinnen und Schüler aller Schulformen in allen Regionen Niedersachsens. Wir haben ein umfangreiches Stabilisierungspaket zur Verbesserung der Unterrichtsversorgung geschnürt. Und wir bekennen uns zu dem Ziel, eine 100-prozentige Unterrichtsversorgung im Landesschnitt zu erreichen.“ Nach Verrechnung aller Zu- und Abgänge verbleibt im Jahr 2019 ein Aufwuchs von 1.060 Vollzeitlehrereinheiten, um die Unterrichtsversorgung erneut schrittweise zu verbessern.

Im Jahr 2019 will die Niedersächsische Landesregierung zudem das Schulgeld für die Ausbildung zum/zur Sozialpädagogischen Assistenten/in und zum/zur Erzieher/in abschaffen. Hierfür sind 2 Millionen Euro und ab 2020 jährlich 4,8 Millionen Euro vorgesehen. „Das ist ein starkes Signal für mehr Fachkräfte in unseren Kindertagesstätten. Das Schulgeld ist ungerecht, aus der Zeit gefallen und eine Bremse für die Fachkraftgewinnung“, so Tonne.

An den Förderschulen mit den Förderschwerpunkten geistige Entwicklung, körperliche und motorische Entwicklung sowie emotionale und soziale Entwicklung werden die pädagogischen Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter die Möglichkeit erhalten, ihre seit Jahren auf maximal 80 Prozent einer Vollzeitstelle begrenzte Arbeitszeit zu erhöhen. Hierfür stehen zusätzlich 80 Vollzeiteinheiten zur Verfügung. Weitere 10 Vollzeiteinheiten sind für solche Schulen gedacht, die bislang keine hinreichende Unterstützung durch diese Fachkräfte erfahren hatten. Hierzu Tonne: „Das Ende der Zwangsteilzeit für pädagogische Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter ist bildungspolitisch und mit Blick auf die Beschäftigten ein ganz richtiger und wichtiger Schritt. Insgesamt betrachtet sind diese Maßnahmen wichtige Beiträge zur Stärkung der Multiprofessionalität und zur Unterstützung des Inklusionsprozesses.“

Kultusminister Grant Hendrik Tonne   Bildrechte: MK

Kultusminister Grant Hendrik Tonne

Artikel-Informationen

erstellt am:
19.10.2018

Ansprechpartner/in:
Sebastian Schumacher

Nds. Kultusministerium
Pressesprecher
Hans-Böckler-Allee 5
30173 Hannover
Tel: 05 11/1 20-71 48
Fax: 05 11/1 20-74 51

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