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Arbeitspakete Inklusion 2019/2020 – Tonne: „Abarbeiten und umsetzen, damit die inklusive Schule gelingt“


Niedersachsens Kultusminister Tonne hat am (heutigen) Dienstag eine Bilanz bei der Umsetzung der inklusiven Schule gezogen. „Es ist Vieles auf den Weg gebracht worden und gelungen, aber es liegt auch noch sehr viel harte Arbeit vor uns. Auch wenn wir auf einem guten Weg sind, ist das Ziel, die inklusive Schule überall und für alle Schulen zum Erfolgsmodell zu machen, noch nicht flächendeckend erreicht“, erklärte der Minister mit Blick auf die Ratifizierung der UN-Behindertenrechtskonvention vor genau zehn Jahren. Es sei falsch, so Tonne, die Inklusion als gescheitert darzustellen und die gemeinsame Beschulung von Kindern mit und ohne Unterstützungsbedarf grundsätzlich in Frage zu stellen. „In Niedersachsen sind alle Schulen inklusive Schulen“, betonte Tonne. „Das bedeutet ganz konkret: Kinder mit einem sonderpädagogischen Unterstützungsbedarf können von ihren Eltern an einer allgemeinen Regelschule angemeldet werden. Sie müssen nicht mehr zwangsläufig auf eine Förderschule gehen. Das ist ein gesellschaftlicher und bildungspolitischer Fortschritt. Eine Rückabwicklung der Inklusion ist nicht möglich und auch nicht wünschenswert“, unterstrich der Kultusminister. Probleme sehe er vor allem in der praktischen Umsetzung der Inklusion. Hier müsse angesetzt werden, um die Akzeptanz für die inklusive Schule weiter zu erhöhen. Tonne: „Genau dies geschieht mit der Abarbeitung unserer Arbeitspakete Inklusion 2019/2020. Damit wollen wir das Gelingen der inklusiven Schule in Niedersachsen weiter vorantreiben.“

Die Arbeitspakete Inklusion 2019/2020 sehen entscheidende Weiterentwicklungen und Reformen vor, unter anderem bei der Einstellung und Versetzung von Förderschullehrkräften an allgemeine Regelschulen, einem speziellen Unterstützungskonzept für Schulen beim Umgang mit Schülerinnen und Schülern im Förderschwerpunkt emotionale und soziale Entwicklung sowie einer Analyse der Mobilen Dienste. Zudem stehen das Verfahren der Feststellung eines Bedarfs an sonderpädagogischer Unterstützung und das Thema systembezogene Ressourcenzuweisung als „dicke Bretter auf der Agenda des Kultusministeriums“, wie Tonne sagte.

„Arbeitspakete Inklusion 2019/2020“:

I: Arbeitspakete 2019

Bereits zum kommenden Schuljahr 2019/2020 können Förderschullehrkräfte an allen Schulformen der allgemein bildenden Schulen eingestellt werden. Ebenfalls wird es ab dem kommenden Schuljahr möglich sein, Förderschullehrkräfte auch an andere allgemein bildende Schulen als Förderschulen zu versetzen. „Mit diesem Schritt möchten wir die multiprofessionelle Zusammenarbeit in unseren Schulen fördern“, so der Kultusminister.

Über den kürzlich in Kraft getretenen Erlass „Schulinterne sonderpädagogische Beratung an allgemeinen Schulen“ sollen die Lehrkräfte sonderpädagogische Beratung erhalten.

Weiterhin sei für dieses Jahr die Erarbeitung eines Konzeptes zur Unterstützung der Schulen im Umgang mit Schülerinnen und Schülern mit dem sonderpädagogischen Unterstützungsbedarf emotionale und soziale Entwicklung vorgesehen. „Bei meinen Gesprächen mit Lehrkräften, Schulleitungen und Eltern zeigt sich, dass Verstöße gegen schulische Regeln oder Grenzüberschreitungen im Umgang mit Lehrkräften oder Mitschülerinnen und Mitschülern eine hohe Belastung darstellen können. Deshalb bearbeiten wir dieses Thema mit Priorität“, so Tonne.

Bearbeitet würden derzeit zudem die Aufgaben der Mobilen Dienste: „Die Lehrkräfte der Mobilen Dienste beraten allgemein bildende und berufsbildende Schulen, Lehrkräfte, pädagogische Fachkräfte, Erziehungsberechtigte sowie in Einzelfällen auch außerschulische Institutionen und Personen. Wir haben aber festgestellt, dass die Unterschiede regional sehr groß sind. Sowohl, was den Stundeneinsatz anbelangt, als auch, was die inhaltliche Beratungstätigkeit angeht. Unser Ziel ist es, dass es landesweit ein vergleichbares hochwertiges Angebot an sonderpädagogischer Unterstützung gibt“, so Tonne.


II. Arbeitspakete 2020:

Das Verfahren zur Feststellung eines Bedarfs an sonderpädagogischer Unterstützung wird im Jahr 2020 überarbeitet und verändert, wie Tonne ferner verdeutlichte. Das Verfahren sei bislang zu kompliziert und müsse verschlankt werden. Tonne: „Ich stelle sehr deutlich in Frage, dass der bisherige Feststellungszwang bei Umzug sinnvoll ist. Wenn bei einem Kind aus dem Landkreis X Unterstützungsbedarf festgestellt wurde, dann wird dieser auch gelten, wenn eben dieses Kind in die Stadt Y zieht. Durch den Umzug ändert sich nichts. Die Kinder und die Eltern, aber auch die aufnehmenden Schulen können wir mit dieser einfachen Maßnahme entlasten. Auch gilt es zu klären, wie wir die Rechte der Eltern in diesem Kontext sinnvoll stärken können.“

Aus dem Koalitionsvertrag abgeleitet ist zudem das Arbeitspaket, eine systembezogene Ressourcenzuweisung zu entwickeln. „Hier müssen wir sehr behutsam und sensibel vorgehen und die klare Botschaft senden: Es geht weder um ein Sparmodell, noch werden wir individuelle Unterstützungsansprüche antasten. Derzeit haben wir aber unterschiedliche Herangehensweisen, wie wir die zusätzlichen Stunden für die sonderpädagogische Unterstützung zuweisen. Mit Blick auf Planungssicherheit und Zielgenauigkeit des Stundeneinsatzes müssen wir aber zumindest diskutieren, ob die aktuelle Ressourcenzuweisung noch zeitgemäß und effektiv ist.“

Eine Übersicht zur inklusiven Schule 2012-2020 in Tabellenform finden Sie hier , ebenso einen Überblick zur Entwicklung der schulischen Inklusion in Zahlen sowie den Erlass „Schulinterne sonderpädagogische Beratung an allgemeinen Schulen“ und einen vertiefenden Fachartikel aus dem Schulverwaltungsblatt zu ebendiesem Erlass.


Kultusminister Grant Hendrik Tonne   Bildrechte: MK

Kultusminister Grant Hendrik Tonne

Artikel-Informationen

erstellt am:
26.03.2019

Ansprechpartner/in:
Sebastian Schumacher

Nds. Kultusministerium
Pressesprecher
Hans-Böckler-Allee 5
30173 Hannover
Tel: 05 11/1 20-71 48
Fax: 05 11/1 20-74 51

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