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Aufgaben schulischer Sozialarbeit

Schülerinnen und Schüler bei ihrer Persönlichkeitsbildung unterstützen, die Bedingungen für den schulischen Lernerfolg verbessern, Lehrkräfte und Eltern mit sozialpädagogischer Kompetenz beraten, ein Netzwerk für die Schule aufbauen, Gewalt- und Konfliktprävention durchführen – all dies gehört zu den Aufgaben von schulischer Sozialarbeit. Schulische Sozialarbeit hat sich zu einem wichtigen Baustein in der niedersächsischen Schullandschaft entwickelt. Schulen sind auf multiprofessionelle Kompetenzen angewiesen, um den Herausforderungen des schulischen Alltags gerecht zu werden.

Der Schwerpunkt der sozialen Arbeit in schulischer Verantwortung liegt auf Maßnahmen, die

  • sich an Schülerinnen und Schüler richten,

  • einen präventiven Ansatz verfolgen und

  • vorrangig schulische Aufgaben betreffen.

Eine gute schulische Sozialarbeit ist auf ein enges Netzwerk von Partnern in und außerhalb der Schule angewiesen, um sinnvoll wirken zu können. Dazu können alle Einrichtungen im Sozialraum einer Schule gehören, die Kinder- und Jugendliche unterstützen. Eine besondere Bedeutung kommt dabei der Zusammenarbeit mit den Trägern der Kinder- und Jugendhilfe zu. Sowohl die Schulen als auch die Kinder- und Jugendhilfe sind nach dem Niedersächsischen Schulgesetz (NSchG) und dem Sozialgesetzbuch VIII (SGB VIII) zur Zusammenarbeit verpflichtet. Die sozialpädagogischen Fachkräfte haben an dieser Schnittstelle eine besondere Aufgabe.

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