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Qualitätsmerkmal 3.2: Mitverantwortung

Neben der Schulleitung sind alle an Schule Beteiligten gefordert, aktiv Verantwortung im Rahmen ihrer Zuständigkeiten und Entscheidungskompetenzen zu übernehmen. Die Mitwirkung an Entscheidungsprozessen erfolgt in den schulischen Gremien wie Schulvorstand, Konferenzen, Teilkonferenzen, Bildungsgang- und Fachgruppen sowie über die Beauftragten und die Interessenvertretungen der Beschäftigten, der Eltern und der Schülerinnen und Schüler. Mitverantwortung umfasst auch die Bereitschaft zur Konsensbildung und zur konstruktiven Konfliktbewältigung.

Professionalität von Lehrkräften basiert auf einem Grundverständnis des Berufsbilds und zeigt sich in Art und Umfang der Wahrnehmung der pädagogischen Verantwortung: Professionelle Lehrkräfte gestalten den Unterricht zielgerichtet und nach gesicherten methodisch-didaktischen Erkenntnissen, entwickeln ihre Kompetenzen kontinuierlich weiter, kommunizieren und kooperieren in vielfältigen Bezügen, beteiligen sich an der Schulentwicklung sowie an der Gestaltung der Schule als Lebensraum und tragen durch einen wertschätzenden Umgang zu einem lernförderlichen Klima bei.

Teilmerkmale:

  • Pädagogische Verantwortung
    Die Lehrkräfte und das pädagogische Personal nehmen ihren Bildungsauftrag umfassen wahr und wirken aktiv an einer Verbesserung der Lehrprozesse und ihrer Rahmenbedingungen mit.

  • Zusammenwirkung in den Gremien
    Entsprechend ihrer Zuständigkeiten wirken die an der Erziehungs- und Unterrichtsarbeit Beteiligten in den jeweiligen schulischen Gremien eigenverantwortlich, sachgerecht und zuverlässig zusammen.

  • Mitwirkung der Vertretungen und Beauftragten
    Die Interessenvertretungen und Beauftragten nehmen aktiv ihre Beteiligungsrechte wahr und bringen sich sachgerecht in die Entscheidungsprozesse der Schule ein.

Rechtliche Grundlagen des Qualitätsmerkmals:

UNTERSTÜTZENDE MATERIALIEN

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