Nds. Kultusministerium Niedersachsen klar Logo

Qualitätsbereich 6: Kooperation und Beteiligung

Schule ist stärker als andere Institutionen eine auf Personen bezogene und von Personen getragene Organisation. Um die Qualität der Beziehungen zu fördern, sind vielfältige Kooperationen, d. h. zielgerichtete und regelgeleitete Formen der Zusammenarbeit zwischen allen Akteuren erforderlich.

Kooperationen sind notwendig, um durch gleichwertige Bildungsangebote sowie vergleichbare Leistungsanforderungen und Bewertungskriterien zur Bildungsgerechtigkeit für alle Schülerinnen und Schüler beizutragen. Um anschlussfähige Lernangebote zu gewährleisten, sind Kooperationen zwischen Schulen und Kindertageseinrichtungen, Hochschulen, Betrieben etc. Voraussetzung. Darüber hinaus ermöglichen Kooperationen mit Bildungseinrichtungen die Erweiterung des Bildungsangebots.

Kooperationen helfen, die komplexen Anforderungen an Schule wirksam zu bewältigen und durch Aktivierung aller Potenziale die Erziehungs- und Unterrichtsarbeit zu stärken. Gemeinsame pädagogische Grundüberzeugungen und Erziehungsziele tragen zur Identifikation mit der Schule bei. Nicht zuletzt sind die Akteure in Schule, d. h. Schulleitung, schulisches Personal und Erziehungsberechtigte, durch eigenes kooperierendes Handeln Vorbild für die Schülerinnen und Schüler.

Qualitätsmerkmale sowie Teilmerkmale:

6.1 Kooperation im Kollegium

  • Kooperationsstrukturen

  • Absprachen und Vereinbarungen

  • Weitergabe von Expertise

6.2 Kooperation nach außen

  • Gestaltung der Übergänge und Wechsel

  • Ausbau der individuellen Förderung

  • Erweiterung des Bildungsangebots

6.3 Beteiligung

  • Mitwirkung an Gestaltungsprozessen

  • Gestaltungs- und Verantwortungsbereiche

  • Schule als Lebensraum


UNTERSTÜZENDE MATERIALIEN

zum Seitenanfang
zur mobilen Ansicht wechseln