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Qualitätsmerkmal 5.1: Bildungsangebote

Die Entscheidung über Schwerpunkt- oder Profilbildungen, Wahlpflicht- oder Wahlkurse sowie Förderunterricht und Arbeitsgemeinschaften steht in engem Zusammenhang mit dem Schulprogramm sowie der Ausgestaltung der Schule als Lebensraum zur Persönlichkeitsbildung. Die Organisation angemessener unterrichtsergänzender Angebote für das Fördern und Fordern der Schülerinnen und Schüler setzt Informationsaustausch und enge Kooperation im Kollegium voraus.

Bei der Ausgestaltung der Stundentafel bzw. Planung der Bildungsgänge sowie der Gestaltung der Unterrichtszeit bzw. der Verteilung der Fachstunden verfügen die Schulen über einen Entscheidungsspielraum. Hierdurch können die Schulen - im Rahmen der zur Verfügung stehenden Lehrerstunden - das Lernangebot den Interessen und Neigungen der Schülerinnen und Schüler anpassen, den Kompetenzerwerb entsprechend den individuellen Begabungen und Fähigkeiten unterstützen sowie besondere Angebote zur Persönlichkeitsentwicklung und Gemeinschaftsbildung gestalten.

Teilmerkmale:

  • Ausgestaltung der Stundentafel
    Das Fächerangebot steht im Einklang mit dem Schulprogramm und berücksichtigt die Interessen und Neigungen der Schülerinnen und Schüler.

  • Ausgestaltung des Tagesablaufes
    Die Verteilung der Fachstunden sowie die Gestaltung der Unterrichtszeit und der unterrichtsfreien Zeiten unterstützen den Erwerb, die Festigung und langfristige Verfügbarkeit des Gelernten sowie den Aufbau fachübergreifender, personaler und sozialer Kompetenzen.

  • Besondere Angebote der Förderung
    Ein vielfältiges und flexibles unterrichtsergänzendes Angebot unterstützt und erweitert den Erwerb von fachlichen, fachübergreifenden, personalen und sozialen Kompetenzen.

Rechtliche Grundlagen des Qualitätsmerkmals:

Aufgaben und Ziele in den einzelnen Schulformen

Stundentafeln der einzelnen Schulformen

Differenzierung und Förderung in den einzelnen Schulformen

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