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Einführung der inklusiven Schule

In Niedersachsen wird die inklusive Schule verbindlich zum Schuljahresbeginn 2013/14 eingeführt. Das hat der Niedersächsische Landtag am 20. März 2012 mit breiter Mehrheit beschlossen. Die inklusive Schule ermöglicht den Schülerinnen und Schülern einen barrierefreien und gleichberechtigten Zugang zu den niedersächsischen Schulen.

Eltern von Schülerinnen und Schülern mit Bedarf an sonderpädagogischer Unterstützung erhalten ein Wahlrecht, ob ihr Kind die allgemeine Schule oder eine Förderschule besuchen soll. Sie werden durch die Schulen und die Niedersächsische Landesschulbehörde umfassend beraten.

Grundschulen nehmen ab 1. August 2013 alle Schülerinnen und Schüler mit Bedarf an sonderpädagogischer Unterstützung im Förderschwerpunkt Lernen im 1. Schuljahrgang auf. Kommunale Schulträger können auch entscheiden, dass sie in ihrem Bereich bereits ab 1. August 2012 starten. Für alle Förderschwerpunkte außer Lernen, Sprache und emotionale und soziale Entwicklung können für einen Übergangszeitraum bis 2018 Schwerpunkt-Grundschulen eingerichtet werden.

Weiterführende Schulen nehmen ab 1. August 2013 aufsteigend mit dem 5. Jahrgang Schülerinnen und Schülern mit einem Bedarf an sonderpädagogischer Unterstützung in allen Förderschwerpunkten im Sekundarbereich I entsprechend der Elternwahl auf. Die Einrichtung von Schwerpunktschulen ist für einen Übergangszeitraum bis 2018 möglich. Danach ist jede Schule jeder Schulform eine inklusive Schule.

Förderschulen bleiben mit folgenden Schwerpunkten bestehen:

o Emotionale und Soziale Entwicklung

o Geistige Entwicklung

o Hören

o Körperliche und Motorische Entwicklung

o Lernen (nur Sekundarbereich I)

o Sehen

o Sprache

Der Primarbereich der Förderschule Lernen läuft ab 1. August 2013 aufsteigend aus.

Die Förderschulen arbeiten zugleich als sonderpädagogische Förderzentren. Unter anderem planen, steuern und koordinieren sie den Einsatz der Förderschullehrkräfte in den allgemeinen Schulen.

Zu den neuen gesetzlichen Regelungen sind folgende Informationsmaterialien abrufbar:

Eine Lesefassung des geänderten Niedersächsischen Schulgesetzes ist online verfügbar.

Das Kultusministerium hat darüber hinaus in elektronischer Form eine Handreichung für die kommunalen Schulträger bereitgestellt.

Detaillierte Informationen für Eltern sowie Schülerinnen und Schüler sind ebenfalls online abrufbar und können auch in Papierform über die Broschürenstelle des Kultusministeriums (E-Mail: bibliothek@mk.niedersachsen.de) bestellt werden. Eine weitere ausführliche Broschüre ist online verfügbar.

Für die Beantwortung allgemeiner Fragen zum Thema Inklusion stehen die Inklusionsbeauftragten in den Regionalabteilungen der Niedersächsischen Landesschulbehörde zur Verfügung:


Regionalabteilung Braunschweig

Annegret Heumann

(0531) 484-3842

Annegret.Heumann@nlschb.niedersachsen.de

Regionalabteilung Hannover

Petra Rieke

(0511) 106-2425

Petra.Rieke@nlschb.niedersachsen.de

Regionalabteilung Lüneburg

Ulrich Dettling

(04261) 8406-21

Ulrich.Dettling@nlschb.niedersachsen.de

Regionalabteilung Osnabrück

Matthias Krömer

(04941) 13-1009

Matthias.Kroemer@nlschb.niedersachsen.de


Schulrechtliche sowie schulorganisatorische Fragen von Schulträgern im Zusammenhang mit der Einführung der inklusiven Schule beantworten die Fachbereiche Recht der Dezernate 1 der Niedersächsischen Landesschulbehörde.

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