Formulare und Hinweise zu den Verfahren
Am 21.10.2008 wurde im Rahmen der Erklärung über die Umsetzung der Vereinbarung des Krippengipfels am 2. April 2007 zwischen Land und Kommunen eine erhöhte Finanzierung der Betriebskosten für Betreuungsplätze für Kinder unter drei Jahren vereinbart. Diese wurde im Juli 2012 durch eine weitere Erklärung ergänzt. Neben einer fortgeschriebenen Erhöhung der Finanzhilfesätze in Kindertagesstätten für Krippengruppen wurde eine erneute Revision in 2014 auf Datenbasis des Jahres 2013 festgelegt.
Nach Abstimmung des Verfahrens mit der Arbeitsgemeinschaft der kommunalen Spitzenverbände Niedersachsens sowie den Verbänden der freien Träger wurden die örtlichen Träger der öffentlichen Kinder- und Jugendhilfe mit Schreiben vom April 2013 gebeten, entsprechende Kostenermittlungen für eigene Plätze der unter Dreijährigen in Kindertagesstätten und in Kindertagespflege vorzunehmen bzw. bei den Trägern zu veranlassen.
Für die „Erhebung der Kosten eines Platzes U3 in Kindertagesstätten und in Kindertagespflege 2013" können Sie hier in den beiden Untermenüs die dafür erforderlichen Formulare abrufen.
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