Bildung für Kinder von 0 bis 10 Jahren soll in Niedersachsen kindgerecht, flexibel und ohne institutionelle Brüche - also „unter einem Dach" gestaltet werden. Wie dies konkret aussehen kann, wird seit August 2012 an landesweit acht Modellstandorten erarbeitet.
Kinder mit Behinderung sollen gem. § 3 Abs. 6 des Gesetzes über Tageseinrichtungen für Kinder (KiTaG) nach Möglichkeit in einer ortsnahen Kindertagesstätte gemeinsam mit Kindern ohne Behinderung in einer Gruppe betreut werden.
Seit 2004 wird in Niedersachsen das Modell der Konsultationskindertagesstätten erfolgreich umgesetzt. Die Idee, „Praxis berät Praxis“ zur Qualitätssicherung der Bildungsarbeit in Kindertagesstätten durch diese praxisunterstützende Maßnahme ist damit aufgegangen.
Hier finden Sie Informationen zum Programm "Das letzte Kindergartenjahr als Brückenjahr zur Grundschule"
Mit dem Projekt "Bewegter Kindergarten" sollen für möglichst viele Kinder die Lern- und Entwicklungsbedingungen durch Angebote in der elementaren Bewegungserziehung verbessert werden.