Jedes Kind hat auf Grund des Gesetzes für Tageseinrichtungen für Kinder (KiTaG) vom vollendeten dritten Lebensjahr, also unmittelbar von seinem dritten Geburtstag an, einen Anspruch auf den Besuch eines Kindergartens.
Die Entwicklung des Kindes zu einer eigenverantwortlichen und gemeinschaftsfähigen Persönlichkeit ist das übergreifende Ziel frühkindlicher Betreuung, Bildung und Erziehung.
Modellvorhaben im Bereich der Kindertagesstätten
Hier finden Eltern und Erziehungsberechtigte Informationen rund um das Thema "Frühkindliche Bildung"
Aktuell finden Sie hier informationen zum Investitionsprogramm
Flyer und Broschüren des Niedersächsischen Kultusministerium. Sie können von Ihnen heruntergeladen und zum Teil auch bestellt werden.