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Hauptschule

Die Hauptschule umfasst die Schuljahrgänge 5 bis 9, an ihr kann eine 10. Klasse eingerichtet werden. Der Besuch einer 10. Klasse an der Hauptschule ist freiwillig.

Die Hauptschule stärkt Grundfertigkeiten, Arbeitshaltungen, elementare Kulturtechniken und selbstständiges Lernen. Im Unterricht wird ein besonderer Schwerpunkt auf handlungsbezogene Formen des Lernens gelegt. Die Hauptschule vermittelt ihren Schülerinnen und Schülern eine grundlegende Allgemeinbildung und eine individuelle Berufsorientierung sowie eine individuelle Schwerpunktbildung in der beruflichen Bildung bis hin zur Vermittlung der Anforderungen des 1. Ausbildungsjahres einer Berufsausbildung. Nach Maßgabe der Abschlüsse können die Schülerinnen und Schüler ihren Bildungsweg berufsbezogen fortsetzen, haben aber auch Zugang zu studienbezogenen Bildungswegen.

Der Unterricht in der Hauptschule besteht aus Pflichtunterricht, Wahlpflichtunterricht und aus Angeboten im wahlfreien Unterricht. Englisch wird als 1. Fremdsprache unterrichtet. Vom 9. Schuljahrgang an werden in den Fächern Englisch und Mathematik Fachleistungskurse auf zwei Anforderungsebenen eingerichtet.

Einen besonderen Schwerpunkt stellt die Stärkung der beruflichen Orientierung dar. Die Hauptschule vermittelt hierzu praktische Erfahrungen in den Betrieben, im berufsbezogenen Unterricht und ggf. in der praktischen Ausbildung in den berufsbildenden Schulen, die in einem umfassenden Sinne der Sicherung der Ausbildungsfähigkeit dienen. Für Hauptschülerinnen und –schüler werden berufsorientierende und berufsbildende Maßnahmen an mindestens insgesamt 80 Tagen (Praxistage) durchgeführt. Die Schwerpunktsetzung erfolgt im 9. und 10. Schuljahrgang. Praxistage können insbesondere in berufsbildenden Schulen, in Betrieben, in anderen geeigneten Einrichtungen oder in der Schule durchgeführt werden.

Am Ende des 9. Schuljahrgangs kann an der Hauptschule der Hauptschulabschluss erworben werden, am Ende des 10. Schuljahrgangs können folgende Abschlüsse erworben werden:

  • Erweiterter Sekundarabschluss I, der zum Besuch der Einführungsphase der gymnasialen Oberstufe des allgemein bildenden Gymnasiums (10. Schuljahrgang) sowie eines beruflichen Gymnasiums (11. Schuljahrgang) berechtigt,

  • Sekundarabschluss I – Realschulabschluss,

  • Sekundarabschluss I – Hauptschulabschluss.
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