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Beirat für landwirtschaftliche Fachschulen (§ 196 NSchG)

Beim Kultusministerium wird ein Beirat gebildet, der die Eingliederung der landwirtschaftlichen Fachschulen in die allgemeinen berufsbildenden Schulen fördern soll und das Kultusministerium bei der Fortentwicklung der landwirtschaftlichen Fachschulen unterstützt und berät.

Der Beirat für landwirtschaftliche Fachschulen besteht aus sechs Mitgliedern, die von den Landwirtschaftkammern vorgeschlagen werden.

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