Schriftgröße:
normal gross extragross
Farbkontrast:
hell dunkel

Förderprogramme in der außerschulischen Berufsbildung

Förderprogramme zur Verbundausbildung

Ziel dieser Förderung ist die Schaffung zusätzlicher betrieblicher Ausbildungsplätze, die im Rahmen einer Verbundausbildung geschaffen werden. Durch die Ausbildung im Verbund ist es möglich, dass Betriebe, die selbst nicht oder nicht vollständig nach den Vorschriften des Berufsbildungsgesetzes, der Handwerksordnung oder anderer vergleichbarer Vor-schriften ausbilden können, gleichwohl an die Berufsausbildung herangeführt werden.

Zuständig für dieses Förderprogramm ist die Landesschulbehörde.

Hier finden Sie weitergehende Informationen:

Merkblatt zur Förderung (PDF-Datei)

• Antragsformular (PDF-Datei)

Im Rahmen des Europäischen Sozialfonds (ESF-Förderperiode 2007 bis 2013) können auch Ausbildungsträger (Ausbildungsverbünde, -partnerschaften, -netzwerke) gefördert werden, die in Partnerschaft mit Betrieben Ausbildung im Verbund durchführen. Ausführli-che Programminformationen und Antragsformulare stehen auf den Internetseiten der För-derbank des Landes unter www.nbank.de zur Verfügung.

Förderprogramm zur Übernahme von Insolvenzlehrlingen

Ziel dieses aus Mitteln des Europäischen Sozialfonds (ESF-Förderperiode 2007 bis 2013) finanzierten Programms, ist die Unterstützung von Betrieben, die Auszubildende aus Insol-venzbetrieben übernehmen, damit diese Jugendlichen die begonnene Ausbildung erfolg-reich fortsetzen können. Informationen zum Programm, Richtlinie und Antragsformulare gibt es auf den Internetseiten der Förderbank des Landes unter www.nbank.de.

Übersicht