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Vorbereitungsdienst für Lehrämter

Zuständigkeit im Niedersächsischen Kultusministerium für Vorbereitungsdienst und Ausbildungsfragen

Frau Köster
Tel.: 0511-120-7277
E-Mail: Jutta.Koester@mk.niedersachsen.de

Zuständigkeit in der Niedersächsischen Landesschulbehörde Regionalabteilung
Braunschweig für das Bewerbungsverfahren um Zulassung zum Vorbereitungsdienst der Lehrämter

Bewerbungs- und Zulassungsverfahren für das Lehramt
- an Grund- und Hauptschulen
- an Realschulen
- für Sonderpädagogik

Herr Rohde
Tel.: 0531-484-3390
E-Mail: Axel.Rohde@nlschb.niedersachsen.de

Frau Wendland
Tel.: 0531-484-3615
E-Mail: Kathrin.Wendland@nlschb.niedersachsen.de

Bewerbungs- und Zulassungsverfahren für das Lehramt
- an Gymnasien
- an berufsbildenden Schulen

Frau Borrmann
Tel.: 0531-484-3307
E-Mail: Baerbel.Borrmann@nlschb.niedersachsen.de

Frau Latza
Tel.: 0531-484-3233
E-Mail: Barbara.Latza@nlschb.niedersachsen.de

Die Bewerbung erfolgt über das Online-Verfahren unter https://www.zulaonline.niedersachsen.de.

Die Lehrerausbildung ist in Niedersachsen - wie auch in den anderen Bundesländern - zweiphasig organisiert. Das Studium erfolgt an Hochschulen, der Vorbereitungsdienst an Studienseminaren sowie an Ausbildungsschulen. Erst mit der vollständigen Ableistung des Vorbereitungsdienstes und dem Ablegen der Staatsprüfung wird die Laufbahnbefähigung erworben. Die Laufbahnbefähigung für ein Lehramt stellt die Berufszugangsberechtigung dar, d.h., erst nach deren Erwerb ist eine Bewerbung um Einstellung in den Schuldienst möglich.

Einstellung als Laufbahnbewerber in den Vorbereitungsdienst für ein Lehramt im Land Niedersachsen

(Bitte nutzen Sie diese Informationsmöglichkeit und sehen Sie zunächst von telefonischen Nachfragen ab. Damit tragen Sie zu einer zügigen Bearbeitung Ihrer Bewerbung bei.)

Der Vorbereitungsdienst dauert 18 Monate und wird im Beamtenverhältnis auf Widerruf abgeleistet. Über sonstige Anrechnungen auf die Dauer des Vorbereitungsdienstes entscheidet die Niedersächsische Landesschulbehörde nach Zulassung zum Vorbereitungsdienst.
Die Bewerberinnen und Bewerber müssen die beamten- und laufbahnrechtlichen Voraussetzungen erfüllen. In ein Beamtenverhältnis auf Widerruf kann nur berufen werden, wer Deutsche oder Deutscher im Sinne des Grundgesetzes ist oder die Staatsangehörigkeit eines anderes Mitgliedsstaates der Europäischen Union besitzt, die Gewähr dafür bietet, jederzeit für die freiheitliche demokratische Grundordnung einzutreten und gesundheitlich geeignet ist. Wer nicht die Unionsbürgerschaft besitzt, leistet den Vorbereitungsdienst - soweit die sonstigen Voraussetzungen erfüllt sind - in einem öffentlich-rechtlichen Ausbildungsverhältnis ab.

Laufbahnrechtlich ist der Abschluss Master of Education, die niedersächsische Erste Staatsprüfung für das angestrebte Lehramt oder eine vom Kultusministerium als gleichwertig anerkannte Prüfung Voraussetzung. Sonderregelungen bei einzelnen Lehrämtern entnehmen Sie bitte den besonderen Hinweisen zu den Lehrämtern. Die Feststellung der Gleichwertigkeit erfolgt im Einzelfall im Rahmen des Auswahl- und Zulassungsverfahrens nach einer ordnungsgemäßen Bewerbung um Einstellung in den Vorbereitungsdienst, sie muss nicht gesondert vorher beantragt werden.

Sofern Sie nach einer Bewerbung in Niedersachsen einen Ausbildungsplatz im Vorbereitungsdienst in einem anderen Bundesland annehmen, sind Sie verpflichtet, dies sofort der Niedersächsischen Landesschulbehörde mitzuteilen. Da in diesem Fall Ihr Ausbildungsanspruch bereits erfüllt wurde, ist die weitere Teilnahme am Auswahl- und Zulassungsverfahren in Niedersachsen ausgeschlossen. Durch die Annahme eines Ausbildungsplatzes in einem anderen Bundesland wird die Zulassung zum Vorbereitungsdienst in Niedersachsen unwirksam.

Die Ausbildung und Prüfung erfolgt gemäß der Verordnung über die Ausbildung und Prüfung von Lehrkräften im Vorbereitungsdienst (APVO-Lehr) sowie den Durchführungsbestimmungen hierzu.

Das Beamtenverhältnis auf Widerruf endet nach Bestehen der Staatsprüfung mit Ablauf des vorgeschriebenen Vorbereitungsdienstes kraft Rechtsvorschrift. Durch die Einstellung in den Vorbereitungsdienst und die Ablegung der Staatsprüfung wird kein Anspruch auf Übernahme in das Beamtenverhältnis auf Probe begründet.

Die Höchstaltersgrenze für eine Einstellung in den Schuldienst im Beamtenverhältnis auf Probe nach bestandener Staatsprüfung und Beendigung des Vorbereitungsdienstes ist grundsätzlich das vollendete 45. Lebensjahr. Lebensältere Bewerberinnen und Bewerber werden nach erfolgreichem Auswahlverfahren als Tarifbeschäftigte eingestellt.

Einstellungen in den Vorbereitungsdienst im Rahmen des Quereinstiegs sind grundsätzlich möglich.

Aussagen über die gegenwärtigen Einstellungsmöglichkeiten nach dem Vorbereitungsdienst können Sie unter dem Navigationspunkt Einstellungen - allgemein bildende Schulen bzw. Einstellungen - berufsbildende Schulen finden.

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