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Beiräte

Landesschulbeirat (§ 171 Nieders. Schulgesetz)

Beim Kultusministerium wird ein Landesschulbeirat gebildet, in dem die am Schulwesen unmittelbar beteiligten Gruppen und die mittelbar beteiligten Einrichtungen und Verbände zusammenwirken.

Landesschülerrat (§ 170 Nieders. Schulgesetz)

Die Hauptvertretung aller Schüler beim Kultusministerium ist der Landesschülerrat. Hierin sind alle Schülerinnen und Schüler ab Klasse 7 vertreten. Die Mitglieder werden von der Kreis- und Stadtschülerräten gewählt.

Landeselternrat (§ 169 Nieders.Schulgesetz)

Als Vertretung der Erziehungsberechtigten der Schüler aller Schulfomen wird beim Kultusministerium ein Landeselternrat (LER) gebildet. Die Mitglieder werden von Kreis- und Stadtelternräten aus ihrer Mitte gewählt. Der LER hat gegenüber dem Ministerium Mitwirkungs-, Anhörungs- und Be-ratungsrechte.

Beirat für landwirtschaftliche Fachschulen (§ 196 Nieders. Schulgesetz)

Beim Kultusministerium wird ein Beirat gebildet, der die Eingliederung der landwirtschaftlichen Fachschulen in die allgemeinen berufsbildenden Schulen fördern soll und das Kultusministerium bei der Fortentwicklung der landwirtschaftlichen Fachschulen unterstützt und berät.

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