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Gedenkstättenarbeit in Niedersachsen

Die nationalsozialistischen Verbrechen sind nicht allein in weit entfernten, weiträumig abgesperrten Vernichtungslagern im Osten Europas verübt worden. Auch mitten in Deutschland haben Ausgrenzung, Verfolgung und Ermordung von Menschen stattgefunden und viele Deutsche wussten davon oder ahnten es.

In den Grenzen des heutigen Landes Niedersachsen gab es zahlreiche Terrorstätten:

  • Konzentrationslager der SA und der SS,
  • Kriegsgefangenenlager für sowjetische Soldaten, die besonders grausam behandelt wurden,
  • Lager für ausländische Zivilisten, die nach Deutschland verschleppt wurden,
  • "Arbeitserziehungslager" der Gestapo für ausländische Arbeiter, die sich dem deutschen Arbeitszwang widersetzt hatten und hier unter unmenschlichen Haftbedingungen gefügig gemacht werden sollten,
  • so genannte "Pflegestätten", in denen die Kinder von "Ostarbeiterinnen" kurze Zeit nach der Geburt von ihren Müttern getrennt wurden und die man dann meist verhungern ließ,
  • Euthanasiemorde in staatlicher und kirchlicher Verantwortung sowie
  • Verbrechen auf Transporten und Todesmärschen.

Noch bis in die siebziger Jahre des 20. Jahrhunderts war die Geschichte des Nationalsozialismus als Alltags- und Regionalgeschichte im öffentlichen Bewusstsein ein nahezu verdrängtes und vergessenes Thema. Wer sich wahrhaftig mit der Vergangenheit seiner Gemeinde oder seiner Region während der NS-Herrschaft beschäftigte, stieß nicht selten auf eine Mauer des Schweigens, vielerorts sogar auf aggressive Ablehnung. Bis heute müssen mancherorts Widerstände und Denkbarrieren überwunden werden.

Aber an einer ernsthaften Auseinandersetzung mit der Zeit der nationalsozialistischen Herrschaft führt kein Weg vorbei. Zu unserer demokratischen Kultur gehört das Gedenken an die Opfer der totalitären Unkultur in Deutschland. Historische Verantwortung lässt sich auch nicht auf jährliche Gedenktage und rituelle Handlungen an zentralen Mahnmalen reduzieren. Nur die Kenntnis des historischen Geschehens ermöglicht dem Einzelnen wie der Gesellschaft insgesamt das Verständnis der Gegenwart und gibt Orientierung für die Zukunft. Das gilt für die nationale wie regionale Vergangenheit gleichermaßen.

Gedenkstätten für die Opfer des Nationalsozialismus erinnern an Ausgrenzung, Entrechtung und Vernichtung in den Jahren der Diktatur. Sie dokumentieren die Leiden der Menschen, die während der nationalsozialistischen Herrschaft rassischer oder politischer Verfolgung ausgesetzt waren. Gleichzeitig deuten diese Stätten auf Gegenwart und Zukunft: Vor ihrem historischen Hintergrund zeigt sich die Bedeutung von gesellschaftlicher Toleranz und gelebter Zivilcourage, Achtung der Menschenwürde und Einhaltung der Menschenrechte unabhängig von Hautfarbe, Religion und Überzeugung.

Gedenkstättenarbeit ist nicht nur staatliche Aufgabe, sondern auch bürgerschaftlicher Auftrag. Seit den achtziger Jahren entstanden neben den vom Land unterhaltenen Gedenkstätten Bergen-Belsen und Wolfenbüttel zahlreiche von Vereinen, Initiativen und Kommunen getragene Erinnerungsorte. Als erstes deutsches Bundesland hat sich Niedersachsen im Jahre 1990 zur Unterstützung dieser regionalen Gedenkstättenarbeit verpflichtet. Damit hat sich in unserem Bundesland eine vielgestaltige und lebendige Erinnerungslandschaft entwickelt, die nicht zuletzt Jugendgruppen und dem schulischen Geschichtsunterricht für Besuche und Projekte zur Verfügung steht.

Im November 2004 hat der Niedersächsische Landtag auf Anregung der Landesregierung einstimmig die Gründung der "Stiftung niedersächsische Gedenkstätten" mit Sitz in Celle beschlossen. Mit ihr wird das Land Niedersachsen wie in der Vergangenheit auch zukünftig die Arbeit bestehender Gedenkstätten und Initiativen unterstützen. Laut Gesetzesauftrag soll die Stiftung "dazu beitragen, dass das Wissen über das Geschehene in den Jahren 1933 bis 1945, insbesondere über die Geschichte von Verfolgung und Widerstand auf dem Gebiet des Landes Niedersachsen, im Bewusstsein der Menschen wach gehalten und weiter getragen wird." Dazu wurden ihr vom Land die Gedenkstätte Bergen-Belsen sowie die Gedenkstätte für die Opfer nationalsozialistischer Justiz in der Justizvollzugsanstalt Wolfenbüttel übertragen.

Zudem soll die Stiftung die Gedenkstättenarbeit von Initiativen und Gedenkstätten in privater Trägerschaft in Niedersachsen fördern und die auf das historische Geschehen in den Jahren 1933 bis 1945 und dessen Folgen bezogene Forschung unterstützen.

Die Organe der Stiftung sind der Stiftungsrat und die Geschäftsführerin oder der Geschäftsführer der Stiftung.

Vorsitzendes Mitglied des Stiftungsrates ist die Kultusministerin oder der Kultusminister, da die Gedenkstättenarbeit diesem Ministerium zugewiesen worden ist.


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