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Richtlinie Investitionen Kinderbetreuung (RIK)

Richtlinie Investitionen Kinderbetreuung U3 (RIK)

Bund, Länder und Kommunen haben vereinbart, bis zum Jahr 2013 für bundesdurchschnittlich 35 Prozent aller Kinder im Alter von unter 3 Jahren Tagesbetreuungsplätze zu schaffen. Dabei entscheiden die örtlichen Träger unter Berücksichtigung ihrer regionalen Bedarfsplanungen, ob sie mehr in Tageseinrichtungen für Kinder oder mehr in Tagespflegeplätze investieren. Das Land unterstützt die Kommunen dabei und gewährt Zuwendungen in Höhe von 13.000 Euro je neuem Platz in einem Neubau und in Höhe von 5.000 Euro, wenn vorhandene Räume umgebaut werden. Darüber hinaus werden für die Anschaffung von Ausstattungsgegenständen je Platz 1.500 Euro gewährt.

Weitere Informationen zu RIK inklusive der erforderlichen Antragsvordrucke finden Sie auf den Seiten "Richtlinie Investitionen Kinderbetreuung U3 (RIK)" der Landesschulbehörde

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