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Berufliche Orientierung durch Betriebs- oder Praxistage der Hauptschulen

Busemann: „Klebeeffekt für den folgenden Ausbildungsvertrag“


"Seit dem Regierungswechsel 2003 haben wir die Hauptschule umgestaltet zu einer Schulform, die ihre Schülerinnen und Schüler mit solidem und anschlussfähigem Grundwissen ausstattet und sie frühzeitig auf berufliches Handeln vorbereitet. Ihr schulgesetzlicher Schwerpunkt der Berufsorientierung wird in besonderem Maße durch die Einführung von Betriebs- oder Praxistagen in den Schuljahrgängen 8 und 9 von insgesamt mindestens 60 und höchstens 80 Tagen deutlich", hat der Niedersächsische Kultusminister Bernd Busemann am 22.01.2007 vor Journalisten in Hannover bekräftigt.

"Seit Beginn des Schuljahres 2006/07 sind alle Schülerinnen und Schüler des 8. und 9. Schuljahrgangs der Hauptschule, insgesamt etwa 42.500 Jugendliche in die Betriebs- oder Praxistage ihrer Schule eingebunden. Sie werden dabei durch ausgebildete Lehrkräfte, die Fachberater Berufsorientierung, und Sozialpädagogen unterstützt", sagte Busemann. Nach allen bisher vorliegenden Rückmeldungen könne der Start der Schulen in die Betriebs- oder Praxistage als gelungen bezeichnet werden. "Wir setzen dabei auf einen Klebeeffekt. Die Betriebe schließen ihre Ausbildungsverträge zuerst mit solchen Bewerberinnen und Bewerbern ab, die sie bereits aus den Betriebspraktika der Schulen kennen", machte Busemann deutlich. Dies werde auch von Seiten der ausbildenden Wirtschaft, insbesondere des Handwerks bestätigt. "Die Betriebspraktika ermöglichen es nicht nur den Schülerinnen und Schülern, ihre möglichen künftigen Ausbildungsbetriebe und die Ausbilder dort kennen zu lernen. Auch umgekehrt erfahren die Ausbildungsbetriebe, welche Schulabgänger sich bei ihnen bewerben möchten und welche Voraussetzungen sie mitbringen bzw. woran noch gearbeitet werden muss", erläuterte der Kultusminister.

Hauptschülerinnen und Hauptschüler seien keineswegs eine kleine Minderheit, wie es manche Diskussionsbeiträge zur Schul- und Bildungspolitik der Öffentlichkeit gern vorgaukeln möchten. Ohne die Integrierten Gesamtschulen, die einen hohen Anteil an hauptschulempfohlenen Kindern aufnähmen, mit-zurechnen, gehe es mit zurzeit insgesamt 107.415 Schülerinnen und Schüler um fast ein Drittel der Kinder und Jugendlichen. "Man tut ihnen Unrecht, wenn man sie einfach wegreden oder aber in Einheitsschulsystemen verstecken will, damit sie nicht auffallen. Sie haben ein Recht auf eine gelungene Bildungsbiographie im allgemein bildenden Schulwesen und einen angemessenen Schulabschluss", hob Busemann hervor. Er verwies in diesem Zusammenhang auf die zahlreichen qualitätsverbessernden Maßnahmen der Landesregierung für die Hauptschulen, vom verstärkten Unterricht in den Kernfächern Deutsch und Mathematik über die kleineren Klassen bis hin zur flächendeckenden Ausstattung mit sozialpädagogischer Unterstützung.

Erfahrungen von Schulen, die Betriebs- oder Praxistage durchführen, zeigten, dass sich damit zugleich das Lernverhalten in der Schule verändere. Den Schülerinnen und Schülern werde durch die unmittelbare Begegnung mit der Arbeitswelt stärker bewusst, dass der umfassende Erwerb von Grundfertigkeiten wie Lesen, Schreiben und Rechnen eine unabdingbare Voraussetzung für eine berufliche Ausbildung und einen erfolgreichen beruflichen Werdegang sind. "Wer ein Praktikum z.B. in einem Malerbetrieb gemacht hat, weiß genau, warum er die Flächenberechnung für Zimmerwände beherrschen muss", so Busemann abschließend.

Presseinformationen Bildrechte: Land Niedersachsen

Artikel-Informationen

erstellt am:
01.03.2010

Ansprechpartner/in:
Stefan Muhle

Nds. Kultusministerium
Pressesprecher
Schiffgraben 12
30159 Hannover
Tel: 0511 / 120 7145
Fax: 0511 / 120 7451

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