Busemann: Eltern bekommen umfassende Entscheidungshilfen
"Bei der wichtigen Entscheidung über die Wahl der weiterführenden Schulform für ihre Kinder bekommen die Eltern eine umfassende Entscheidungshilfe. Der jetzt in Kraft getretene Erlass zur Schullaufbahnempfehlung sichert ihnen ein breites Angebot an Information und Beratung", stellte der Niedersächsische Kultusminister Bernd Busemann fest. Der Erlass gilt zunächst für das Schuljahr 2003/2004. Mit geringfügigen Änderungen zum zeitlichen Ablauf wird er dann Teil des neuen Grundsatzerlasses zur Arbeit in den Grundschulen, der zurzeit erarbeitet wird. "Die überwiegend positiven Rückmeldungen von Eltern und Verbänden im gesetzlichen Anhörungsverfahren sind uns dabei eine Bestätigung", hob der Minister hervor.
Der Erlass legt fest, dass zum Jahresende 2003, künftig bereits im zweiten Halbjahr der dritten Klasse, die Grundschulen zu einer Informationsveranstaltung einladen. Dabei würden sowohl das Verfahren zur Schullaufbahnempfehlung selbst als auch die Arbeitsweisen, der Bildungsauftrag und die Leistungsanforderungen der weiterführenden Schulen von Fachleuten erläutert. In der Halbjahres-Zeugniskonferenz bis spätestens 13. Januar 2004 solle dann erstmals über die voraussichtlich geeignete Schulform für jedes Kind beraten werden. "Über das Ergebnis werden die Erziehungsberechtigten schriftlich informiert und zu einem Beratungsgespräch eingeladen. Wir haben dabei dem Wunsch des Landeselternrats entsprochen, auch die betreffenden Kinder einzubeziehen und dazu einzuladen", betonte Busemann. Die Eltern teilten anschließend die von ihnen für ihr Kind gewünschte Schulform mit. Die eigentliche Schullaufbahnempfehlung werde im Rahmen der Zeugniskonferenz erarbeitet und den Eltern mit dem Angebot eines zweiten Beratungsgesprächs bis spätestens 10. Juni 2004 schriftlich zugestellt.
"Ein wesentlicher Faktor dabei ist der jeweilige Leistungsstand, wie er in den Noten dokumentiert wird. Daneben werden aber auch die Lernentwicklung während der gesamten Grundschulzeit, das Arbeits- und Sozialverhalten sowie bei den Beratungsgesprächen gewonnene Erkenntnisse einbezogen", machte Busemann deutlich, In kaum einem Schulgesetz anderer Bundesländer werde dem Elternwillen in ähnlicher Weise Rechnung getragen wie in Niedersachsen. "Die letzte Entscheidung liegt allein bei den Erziehungsberechtigten. Deshalb war es mir wichtig, die Beratungspflicht der Grundschulen auch generell festzuschreiben. Insbesondere sollen die Eltern über die Durchlässigkeit zwischen den weiterführenden Schulformen informiert sein", so Busemann abschließend.
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