Busemann: Wichtige Entscheidungshilfe für Eltern
"Die Schullaufbahnempfehlung der Grundschule am Ende der 4. Klasse soll die gesamte Persönlichkeit der Schülerin oder des Schülers berücksichtigen", fasst der Niedersächsische Kultusminister Bernd Busemann die Kriterien zusammen, nach denen im kommenden Schuljahr die Entscheidungshilfe der Grundschulen für die Eltern erarbeitet werden soll. Ein entsprechender Erlassentwurf geht jetzt in die Anhörung und soll am 15. Oktober 2003 in Kraft treten.
Der jeweilige Leistungsstand wie er in den Noten dokumentiert werde, sei ein wesentlicher Faktor. " Aber der Notendurchschnitt allein reicht für eine pädagogisch fundierte Empfehlung nicht aus", stellte Busemann fest. Neben den aktuellen Lernergebnissen seien auch die Lernentwicklung während der gesamten Grundschulzeit, das Arbeits- und Sozialverhalten sowie die Erkenntnisse aus mit den Eltern geführten Beratungsgespräche zu berücksichtigen. "Auch wenn die Durchlässigkeit des niedersächsischen Schulsystems einen späteren Schulformwechsel garantiert, ist die wichtige Entscheidung weder für Eltern noch Lehrkräfte leicht", hob der Kultusminister hervor.
Busemann verwies darauf, dass in kaum einem Schulgesetz anderer Bundesländer dem Elternwillen in ähnlicher Weise Rechnung getragen werde wie in dem zur Verabschiedung im Landtag anstehenden niedersächsischen Gesetzentwurf der Koalitionsparteien CDU und FDP. Die Beratungspflicht der Grundschule sei generell, nicht nur im Zusammenhang mit der Schullaufbahnempfehlung, festgeschrieben worden. Die verantwortliche Entscheidung der Erziehungsberechtigten werde von einem umfassenden Informations- und Beratungsangebot flankiert. "Ich bin davon überzeugt, dass die Erziehungsberechtigten in ihrer großen Mehrheit die Schulformentscheidung verantwortlich und richtig treffen", so Busemann abschließend.