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Niedersachsen will Finanzhilfe für Schulen in freier Trägerschaft um 12,4 Mio. Euro erhöhen

Das Niedersächsische Kultusministerium beabsichtigt, die Finanzhilfe für allgemein bildende Schulen in freier Trägerschaft ab dem 1. August 2016 um rund 12,4 Mio. jährlich anzuheben. Dazu soll die Verordnung über die Berechnung der Finanzhilfe für Schulen in freier Trägerschaft geändert werden. Ein entsprechender Entwurf einer Änderungsverordnung wird aktuell zur Verbandsanhörung freigegeben. Die Verbände erhalten bis zum 25. August 2016 Gelegenheit, sich zur geplanten Verordnung zu äußern. Mit der Änderung der Finanzierungsparameter soll die Finanzierung von Schulen in freier Trägerschaft an die tatsächlichen Verhältnisse der öffentlichen Schulen angepasst werden.


Das Land gewährt den Trägern der anerkannten Ersatzschulen sowie der Ersatzschulen von besonderer pädagogischer Bedeutung auf Antrag Finanzhilfe als Zuschuss zu den laufenden Betriebskosten. Weiterhin trägt das Land für Ersatzschulen in kirchlicher Trägerschaft, die aus öffentlichen Schulen hervorgegangen sind sowie aufgrund des Gesetzes zu der Vereinbarung zwischen dem Land Niedersachsen und der Evangelisch-lutherischen Landeskirche Hannovers die persönlichen Kosten für die Lehrkräfte.


In Niedersachsen gibt es gegenwärtig 172 allgemein bildende Schulen in freier Trägerschaft mit 333 Schulgliederungen (Stand Statistikerhebung 15.09.2015).

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Artikel-Informationen

erstellt am:
22.06.2016

Ansprechpartner/in:
Sebastian Schumacher

Nds. Kultusministerium
Pressesprecher
Hans-Böckler-Allee 5
30173 Hannover
Tel: 05 11/1 20-71 48
Fax: 05 11/1 20-74 51

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