Nds. Kultusministerium Niedersachsen klar Logo

Rede der Niedersächsischen Kultusministerin Frauke Heiligenstadt zu TOP 2 d der Sondersitzung des Niedersächsischen Landtags am 04.05.2016

Aktuelle Stunde „Kalter Ausstieg“? - Wie ernst ist es der Landesregierung mit den Islam-Verträgen?, Drs. 17/5660


Es gilt das gesprochene Wort!


Anrede,

lassen Sie mich als Erstes eines deutlich festhalten: Die Landesregierung steht weiterhin zu diesem für unser Land so wichtigen Vorhaben und sie erhofft sich eine Unterzeichnung der Verträge noch in diesem Jahr.

Wir haben transparent und mit zahlreichen Gesprächsangeboten das Unsrige dazu getan. Die Vertragsentwürfe wurden der Öffentlichkeit zugänglich gemacht und insbesondere auch den beiden großen christlichen Kirchen sowie den jüdischen Landesverbänden und den kommunalen Spitzenverbänden zur Stellungnahme zugeleitet. Hintergrund dieses Verfahrens ist das Bestreben, möglichst belastbare und von einer – politisch wie gesellschaftlich – breiten Mehrheit getragene Regelungen zu finden.

Mit dieser Zielsetzung sind die abgegebenen Stellungnahmen eingehend geprüft worden. Anregungen für eine Optimierung der Vertragstexte wurden aufgegriffen und mit Schura und DITIB erörtert.

Anrede,

konkrete Änderungsvorschläge der Opposition zu dem Vertragsentwurf liegen auch weiterhin nicht vor. Diese substanziellen Vorschläge gilt es nun zunächst abzuwarten und dann mit den Verhandlungspartnern zu erörtern. Die dafür erforderliche Zeit werden wir nutzen, um Gespräche mit dem neuen Vorstand von Schura Niedersachsen zu führen. Ein erster Gesprächstermin ist für die nächste Woche geplant. Die Landesregierung wird auch mit dem neuen Vorstand konstruktive Gespräche führen.

Anrede,

dennoch ist es notwendig, im Rahmen von Vertragsverhandlungen bei umfangreichen personellen Änderungen auf Seiten eines Verhandlungspartners die gegenseitigen Positionen noch einmal zu beleuchten und sich der wechselseitigen Absichten zu versichern. Dies gilt mit Blick auf die bisherigen Verhandlungen.

So muss zum Beispiel natürlich beleuchtet werden, ob der Vertragsentwurf möglicherweise bei einem nahezu vollständig neu besetzten Vorstand noch auf Zustimmung stößt. Vor diesem Hintergrund sind Gespräche über die weitere Zusammenarbeit erforderlich. Dem neuen Vorstand muss Gelegenheit gegeben werden, sich zu den ausgehandelten Regelungen zu äußern.

Dabei ist zu klären, ob die innerislamische Pluralität der in der Schura organisierten Moscheegemeinden weiterhin gewährleistet ist und nicht einseitig dominiert wird.

Anrede,

im Rahmen eines Gesprächs mit den Fraktionen, welches am letzten Donnerstag stattgefunden hat, hat die Landesregierung den Eindruck mitgenommen, dass alle Beteiligten gemeinsam den Abschluss entsprechender Verträge mit den Islamischen Religionsgemeinschaften Schura und DITIB sowie mit der Religionsgemeinschaft der Alevitischen Gemeinde Deutschland anstreben. Lassen Sie uns dieses Ziel nicht aus den Augen verlieren. Und lassen Sie uns über die Inhalte des Vertrags sprechen.

Die Landesregierung verhält sich auch weiter konstruktiv und hofft auf einen zügigen Abschluss der Gespräche.


Vielen Dank für Ihre Aufmerksamkeit.

Artikel-Informationen

erstellt am:
04.05.2016

zum Seitenanfang
zur mobilen Ansicht wechseln