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Kultusministerium und LandesSportBund wollen Zusammenarbeit zwischen Schulen und Sportvereinen beim Freiwilligen Sozialen Jahr gemeinsam neu regeln

Das Niedersächsische Kultusministerium und der LandesSportBund (LSB) Niedersachsen werden in einer gemeinsamen Arbeitsgruppe die Ausgestaltung der vertraglichen Regelungen zum Einsatz von FSJ-lern der Sportvereine in Schulen ausarbeiten. Das haben die Niedersächsische Kultusministerin Frauke Heiligenstadt und Reinhard Rawe, Vorstandsvorsitzender des LSB, auf Vorschlag der gemeinsamen Arbeitsgruppenbesprechung unter Beteiligung des ASC Göttingen am 13. April 2016 vereinbart. Bis die Kooperationen neu geregelt sind, wird die bisherige Praxis zum Einsatz junger Menschen in Schulen, deren Einsatzstelle im Rahmen des Freiwilligen Sozialen Jahres (FSJ) aber ein Sportverein ist, aufrechterhalten.

„Ich hege eine hohe Wertschätzung gegenüber den Sportvereinen, sie spielen eine zentrale Rolle bei den Kooperationen der Schulen im außerunterrichtlichen Ganztag. Mir ist sehr daran gelegen, den hoch engagierten Sportvereinen auch in Zukunft ihr Engagement in und für Schule und für die Schülerinnen und Schüler zu ermöglichen“, erklärt die Niedersächsische Kultusministerin Frauke Heiligenstadt. Dabei sei es unerlässlich, den Einsatz von Freiwilligen in Schulen rechtssicher und unter Berücksichtigung der Arbeitsmarktneutralität und des besonderen Charakters der Freiwilligendienste aufzustellen. „Der LandesSportBund ist ein sehr verlässlicher Partner, mit dem wir sicherlich gute Lösungen erarbeiten werden“, so Heiligenstadt.

Für den LandesSportBund führt der LSB-Vorstandsvorsitzende Reinhard Rawe aus: „Die aktuell getroffene Vereinbarung, die bestehenden Regelungen für ein Jahr fortzuführen und bis Ende des Jahres notwendige Detailklärungen vorzunehmen, tragen wir mit. Auf die besondere Bedeutung des FSJ auf die Zusammenarbeit von Schule und Sportverein und die Persönlichkeitsentwicklung der FSJ-ler selbst in Niedersachsen machen wir besonders aufmerksam. Das FSJ ist ein hervorragendes Instrument zur Entwicklung und Umsetzung von bürgerschaftlichem Engagement – einem der höchsten Güter unserer Gesellschaft.“

Zum Hintergrund:

Das Niedersächsische Kultusministerium hat neue Regelungen geschaffen, damit Schulen Einsatzstellen für FSJ-ler sein können. Für die Freiwilligen besteht somit die Chance, den Schulbetrieb in allen Facetten kennenzulernen: über Unterrichtshospitation, Schulveranstaltungen, Konferenzen, und den Ganztagsbetrieb. Mit dieser Regelung soll jungen Menschen eine neue Möglichkeit einräumt werden, das gesamte komplexe „System Schule“ kennen zu lernen und sich womöglich für den Lehrerberuf zu begeistern. Grundlage dieser Regelung für das FSJ an niedersächsischen Schulen ist das Jugendfreiwilligendienstgesetz (JFDG), nach dessen Maßgabe die FSJ-ler nur arbeitsmarktneutral tätig werden dürfen. Nach § 3 Absatz 1 handelt es sich bei dieser freiwilligen Tätigkeit um „eine überwiegend praktische Hilfstätigkeit, die an Lernzielen orientiert ist“. Das FSJ wird zudem von der Einsatzstelle „pädagogisch“ begleitet. Dieser Charakter des FSJ schließt aus, das FSJ-ler eigenverantwortlich pädagogische Angebote in Schulen durchführen.

FSJ-ler mit Einsatzstelle „Sportverein“ können über Kooperationsvereinbarungen des Vereins mit einer Schule Betreuungsangebote in der Ganztagsschule anleiten, wenn sie über die dazu notwendigen Qualifikationen verfügen und ihr Einsatz die Gebote der Arbeitsmarktneutralität erfüllt.

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Artikel-Informationen

erstellt am:
14.04.2016

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