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erstellt am:
15.04.2016
Abgeordnete Björn Försterling, Almuth von Below-Neufeldt, Sylvia Bruns, Christian Dürr, Christian Grascha und Jörg Bode (FDP)
Antwort des Niedersächsischen Kultusministeriums namens der Landesregierung
Vorbemerkung der Abgeordneten
Mit Pressemitteilung vom 18. März 2016 teilte das Kultusministerium mit, dass zum ersten Halbjahr des kommenden Schuljahres 1 800 Stellen für die öffentlichen allgemeinbildenden Schulen ausgeschrieben worden seien. Zum 1. Februar 2016 waren nach Aussage der Kultusministerin in der 83. Plenarsitzung des Niedersächsischen Landtags 1 600 Stellen für die allgemeinbildenden Schulen ausgeschrieben, darunter 400 Stellen aus dem 2. Nachtragshaushalt 2015 für den Ausbau der Sprachförderung. In der gleichen Plenarsitzung benannte die Kultusministerin die laut Personalmanagementverfahren (PMV) berechnete Anzahl der Lehrkräfte, die im Schuljahr 2015/2016 das Regeleintrittsalter in den Ruhestand erreichen werden. Sie wies zugleich darauf hin, dass dieser Wert nicht mit der Zahl tatsächlich ausscheidender Lehrkräfte übereinstimmte. Es ist davon auszugehen, dass mittlerweile bekannt ist, wie viele Lehrkräfte mit Ablauf des ersten Schulhalbjahres 2015/2016 (31.Januar 2016) ausgeschieden sind, wie viele Lehrkräfte mit Ablauf des zweiten Schulhalbjahres 2015/2016 (31. Juli 2016) laut PMV das Regeleintrittsalter in den Ruhestand erreichen werden und wie viele Lehrkräfte bereits jetzt einen Antrag auf vorzeitigen Eintritt in den Ruhestand gestellt haben. Ferner führte die Kultusministerin aus, dass in der damaligen Prognoseberechnung von 825 000 Schülerinnen und Schülern für das Schuljahr 2016/2017 ausgegangen worden sei.
Vorbemerkung der Landesregierung
Die Angaben zu der Anzahl der ausscheidenden Lehrkräfte im Schuljahr 2015/2016 an den allgemein bildenden Schulen stammen aus dem EDV-Programm „Personalmanagementverfahren“ (PMV). Die Angaben zu den Schülerzahlen wurden auf Basis einer Modellberechnung unter Verwendung der 12. Koordinierten Bevölkerungsvorausberechnung ermittelt.
Das Programm PMV erfasst Daten u. a. nach den Vorgaben des Haushalts. Daher werden z. B. beim Kapitel 0710 sowohl diejenigen Lehrkräfte erfasst, deren Stammschule eine Grundschule ist, als auch diejenigen, deren Stammschule eine mit einer anderen Schulform organisatorisch zusammengefasste Grundschule ist. Des Weiteren werden Abordnungen bei dem Kapitel erfasst, dem die Stammschule der Lehrkraft zugeordnet ist.
Zuordnung von Kapiteln zu Schulformen:
Kapitel 0710 |
Grundschulen sowie mit Grundschulen organisatorisch zusammenfasste Schulen z. B. Grund- und Hauptschulen (GHS), Grund-, Haupt- und Realschulen (GHRS), Grund- und Oberschulen (GOBS) |
Kapitel 0711 |
Förderschulen |
Kapitel 0712 |
Hauptschulen sowie mit Hauptschulen organisatorisch zusammengefasste Schulen z. B. Haupt- und Realschulen (HRS) |
Kapitel 0713 |
Realschulen |
Kapitel 0714 |
Gymnasien |
Kapitel 0717 |
Oberschulen |
Kapitel 0718 |
Gesamtschulen |
In PMV werden grundsätzlich nur die Lehrkräfte gem. § 6 Haushaltsgesetz erfasst (personalkostenbudgetierte Titel). In den Daten sind auch die Schulleitungen enthalten.
Die Anzahl der Lehrkräfte wurde nach den am 05.04.2016 vorliegenden Daten aus PMV ermittelt.
Die Angaben in Vollzeitlehrereinheiten (VZLE) wurden auf volle VZLE gerundet.
1. Wie viele Lehrkräfte (in VZLE und nach Schulformen getrennt) sind mit Ablauf des ersten Schulhalbjahres 2015/2016 tatsächlich ausgeschieden?
In der nachstehenden Tabelle sind alle Lehrkräfte enthalten, deren Beschäftigungsverhältnis gemäß PMV zwischen dem 01.08.2015 und dem 31.01.2016 endete. Dabei wurden befristete Arbeitsverträge, die in diesem Zeitraum endeten, ebenso nicht mitgezählt wie die Fälle, bei denen anschließend eine Verbeamtung stattgefunden hat.
Die Gründe für ein Ausscheiden sind dabei sehr vielfältig, z. B. Erreichen der Regelaltersgrenze, Dienstunfähigkeit, Antrag auf Versetzung in den Ruhestand vor Erreichen der gesetzlichen Altersgrenze, Ableben während des Dienstverhältnisses etc.
Ausgeschiedene Lehrkräfte |
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Kapitel 0710 |
237 |
Kapitel 0711 |
68 |
Kapitel 0712 |
56 |
Kapitel 0713 |
42 |
Kapitel 0714 |
190 |
Kapitel 0717 |
109 |
Kapitel 0718 |
95 |
2. Wie viele Lehrkräfte (in VZLE und nach Schulformen getrennt) erreichen laut PMV mit Ablauf des zweiten Schulhalbjahres 2015/2016 das Regeleintrittsalter in den Ruhestand, und wie viele Lehrkräfte (in VZLE und nach Schulformen getrennt) haben bereits beantragt, vorzeitig in den Ruhestand zum Ablauf des zweiten Schulhalbjahres 2015/2016 einzutreten?
Die Ergebnisse der Auswertung werden unterteilt und in den nachstehenden Tabellen a) „Regeleintrittsalter“ und b) „Versetzung auf Antrag“ dargestellt.
a. In der Tabelle werden alle am Stichtag 01.02.2016 aktiven Fälle, bei denen in PMV in der Zeit vom 01.02. bis 31.07.2016 die Regelaltersgrenze erreicht wird, berücksichtigt.
Anzahl der Lehrkräfte, die lt. PMV das Regeleintrittsalter in den Ruhestand mit Ablauf des 2. Schulhalbjahres 2015/2016 erreichen |
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Kapitel 0710 |
53 |
Kapitel 0711 |
15 |
Kapitel 0712 |
10 |
Kapitel 0713 |
11 |
Kapitel 0714 |
62 |
Kapitel 0717 |
23 |
Kapitel 0718 |
24 |
b. In PMV wird nicht in allen Fällen der Grund für das Ausscheiden erfasst. In der Tabelle wurden dementsprechend die Daten mit dem Ausscheidungsgrund „Versetzung in den Ruhestand auf Antrag vor Erreichen der Altersgrenze“ berücksichtigt.
Anzahl der Lehrkräfte, die lt. PMV beantragt haben, vorzeitig in den Ruhestand zum Ablauf des zweiten Schulhalbjahres 2015/2016 einzutreten |
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Kapitel 0710 |
408 |
Kapitel 0711 |
70 |
Kapitel 0712 |
88 |
Kapitel 0713 |
73 |
Kapitel 0714 |
253 |
Kapitel 0717 |
203 |
Kapitel 0718 |
133 |
3. Mit welchen Schülerzahlen rechnet die Landesregierung im Schuljahr 2016/2017?
Die Landesregierung geht zurzeit auf Basis einer Modellberechnung unter Verwendung der 12. Koordinierten Bevölkerungsvorausberechnung des Landesamtes für Statistik Niedersachsen von einer Schülerzahl von rund 836.000 Schülerinnen und Schülern im Schuljahr 2016/2017 an den allgemein bildenden Schulen aus.
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erstellt am:
15.04.2016