„Gemeinsam die Freude am Tanz in der Schule wecken“ – Kultusministerium und ADTV unterzeichnen Rahmenvereinbarung zur Zusammenarbeit in Ganztagsschulen
Bei der Ausgestaltung des Ganztagsangebotes in niedersächsischen Schulen wird das Niedersächsische Kultusministerium künftig auch vom Allgemeinen Deutschen Tanzlehrerverband e.V. (ADTV) unterstützt. Zur Kooperation im Rahmen öffentlicher Ganztagsschulen haben das Ministerium und der ADTV eine gemeinsame Rahmenvereinbarung geschlossen, die rückwirkend zum Schuljahresbeginn in Kraft tritt. Die Vereinbarung stellt eine Verständigung mit dem Kooperationspartner über die Grundsätze der Zusammenarbeit dar. „Durch den Ausbau der Ganztagsschulen im Rahmen unserer Zukunftsoffensive Bildung und der deutlich besseren Ausstattung können mehr Lehrkräfte auch im außerunterrichtlichen Ganztagsangebot eingesetzt werden. Kooperationen mit außerschulischen Partnern bleiben jedoch ein wichtiger Bestandteil unseres attraktiven Angebots“, sagte die Niedersächsische Kultusministerin Frauke Heiligenstadt anlässlich der Unterzeichnung der Rahmenvereinbarung. „Tanz kommt in der kulturellen Bildung eine besondere Bedeutung zu und fördert die Beweglichkeit der Schülerinnen und Schüler. Die intensive Beschäftigung damit kann ihre körperliche, emotionale und kognitive Entwicklung nachhaltig positiv beeinflussen. Die ausgebildeten Tanzlehrerinnen und Tanzlehrer des ADTV bringen außerdem neue Trends und moderne Bewegungsformen mit in die Ganztagsschule, die unabhängig vom Geldbeutel in der Ganztagsschule erlernt werden können. So können wir gemeinsam noch mehr Freude am Tanz wecken“, so Heiligenstadt.
Der Allgemeine Deutsche Tanzlehrerverband e.V. ist der Berufsverband für mehr als 2.800 Tanzlehrende und bereits seit vielen Jahren in Schulen engagiert. „Unsere Mitglieder haben bei der verbandseigenen Tanzlehrerakademie eine 3-jährige duale Berufsausbildung absolviert, die als eine der besten weltweit gilt“, sagte die ADTV-Präsidentin Cornelia Willius-Senzer. „Wir konnten das Kultusministerium von der Qualität und Nachhaltigkeit unseres Projektes ‚Klasse! Tanzen‘ überzeugen. Der ADTV bietet Trägern und Schulleitungen eine verlässliche Partnerschaft, unsere Tanzschulen stellen qualifiziertes und sozialversichertes Personal zur Verfügung, das sowohl tänzerische als auch pädagogische Fähigkeiten mitbringt“, betont die ADTV-Präsidentin.
Ziel der Rahmenvereinbarung ist es, außerunterrichtliche Angebote des Tanzens kostenfrei allen Schülerinnen und Schülern an Ganztagsschulen anzubieten, die freiwillig und für einen verbindlichen Zeitrahmen daran teilnehmen möchten. Die Zusammenarbeit erfolgt auf der Grundlage eines Kooperationsvertrages zwischen einer Ganztagsschule und einem unter dem Dach des ADTV organisierten Kooperationspartners. Die Rahmenvereinbarung sieht vor, dass Kooperationsverträge im kulturell-tänzerischen Bereich vorrangig mit den Mitgliedern des ADTV geschlossen werden sollen. Weitere Kooperationen mit anderen gemeinwohlorientierten Partnern, die kulturelle oder tänzerische Angebote unterbreiten, sind davon jedoch unbenommen.
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Artikel-Informationen
erstellt am:
21.03.2016
zuletzt aktualisiert am:
31.03.2016
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