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Besetzung der zusätzlichen Stellen für Schulsozialarbeiter

Abgeordnete Björn Försterling, Almuth von Below-Neufeldt, Sylvia Bruns, Christian Dürr, Hermann Grupe, Jan-Christoph Oetjen und Christian Grascha (FDP)


Antwort des Niedersächsischen Kultusministeriums namens der Landesregierung


Vorbemerkung der Abgeordneten


Mit dem am 13. Oktober 2015 verabschiedeten zweiten Nachtragshaushalt 2015 und dem Haushalt 2016 hat der Landtag die Einstellung von Schulsozialarbeitern im Umfang von insgesamt 267 vollen Stellen ermöglicht. In der 83. Plenarsitzung am 16. Dezember 2015 antwortete Kultusministerin Frauke Heiligenstadt, dass zu diesem Zeitpunkt noch kein Sozialarbeiter eingestellt worden sei. Sie sagte wörtlich: „Ich bin sehr zuversichtlich, dass wir spätestens Anfang nächsten Jahres mit den ersten Stellenbesetzungen an den niedersächsischen Schulen im Bereich der schulischen Sozialarbeit beginnen können.“


Vorbemerkung der Landesregierung


Das fachliche und öffentliche Interesse an Schulsozialarbeit bzw. sozialer Arbeit an Schulen ist in den vergangenen Jahren deutlich gestiegen. Dazu beigetragen hat u. a. die Förderung von Schulsozialarbeit im Rahmen des Bildungs- und Teilhabepakets bis Ende 2013. Auch die Landesregierung räumt dem Ausbau der sozialen Arbeit an Schulen einen hohen Stellenwert ein und ist in diesem Bereich bereits aktiv, z. B. im Rahmen des sog. Hauptschulprofilierungsprogramms, bei der Beschäftigung pädagogischer Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter an Ganztagsschulen, beim Einsatz sozialpädagogischer Fachkräfte an berufsbildenden Schulen mit BVJ und bei der Unterstützung von Brennpunktschulen.


Vor dem Hintergrund des Ausbaus der Ganztagsschulen sowie weiterer sozialer Herausforderungen (z. B. Integration von Kindern und Jugendlichen aus Flüchtlingsfamilien) sieht die Landesregierung die Notwendigkeit, ein Beratungs- und Unterstützungssystem zu schaffen sowie soziale Arbeit an Schulen weiter auszubauen.


Die feste Verankerung sozialpädagogischer Kompetenz an den Schulen ist notwendig, um die vielfältigen pädagogischen Herausforderungen durch gesellschaftliche Veränderungen zu bewältigen. Die hohe Zahl von geflüchteten Kindern und Jugendlichen, die jetzt in den Schulen aufgenommen werden, macht dieses noch einmal deutlich. Deshalb wurden die Voraussetzungen dafür geschaffen, in einem ersten Schritt 100 Stellen für sozialpädagogische Fachkräfte an Schulen mit hohen Flüchtlingszahlen einzurichten.


1. Wie viele der oben genannten Stellen für die Schulsozialarbeit sind bereits besetzt?


In enger Abstimmung mit der Niedersächsischen Landesschulbehörde (NLSchB) werden derzeit die Schulstandorte identifiziert, an denen die Stellen für Sozialpädagoginnen und Sozialpädagogen ausgeschrieben werden sollen. Dies erfolgt auf Basis der Auswertung der 2. Web-Abfrage vom 16.11.2015 (Stichtag). Im Anschluss daran werden die Stellen zügig ausgeschrieben. Im Rahmen der dann folgenden Stellenbesetzungsverfahren sind die rechtlichen Rahmenbedingungen und Fristenregelungen für derartige Verfahren einzuhalten.


2. Nach welchem Schlüssel plant die Landesregierung, die oben genannten Stellen für Sozialarbeiter an den Schulen zu verteilen?


Auf der Grundlage der Ergebnisse der 2. Web-Abfrage vom 16.11.2015 (Neuzugänge in den letzten 8 Monaten von Schülerinnen und Schülern ohne oder mit geringen Deutschkenntnissen) sollen die zur Verfügung gestellten 100 Stellen für sozialpädagogische Fachkräfte zunächst für eine möglichst gute regionale Abdeckung auf die Landkreise und kreisfreien Städte wie folgt verteilt werden:


- bis 100 Zugänge von Schülerinnen und Schülern ohne oder mit geringen Deutschkenntnissen = 1 Stelle,

- 101 – 600 Zugänge von Schülerinnen und Schülern ohne oder mit geringen Deutschkenntnissen = 2 Stellen,

- 601 – 1.000 Zugänge von Schülerinnen und Schülern ohne oder mit geringen Deutschkenntnissen = 3 Stellen,

- über 1.000 Zugänge von Schülerinnen und Schülern ohne oder mit geringen Deutschkenntnissen = 5 Stellen.


Die Verteilung der so regional aufgeteilten Stellen soll dann in enger Absprache mit der NLSchB vorwiegend an Ganztagsgrundschulen mit hoher Zahl an Schülerinnen und Schülern mit Flüchtlingshintergrund erfolgen.


3. Bis wann werden alle oben genannten Stellen für Schulsozialarbeit besetzt sein, und wie plant die Landesregierung gegebenenfalls entstehende Ausgabereste zu verwenden?


Derzeit findet bezüglich der Auswahl der Schulstandorte, an denen die Stellen für Sozialpädagoginnen und Sozialpädagogen ausgeschrieben werden sollen, eine Abstimmung mit der NLSchB statt. Es ist davon auszugehen, dass die Stellen noch Anfang des Jahres ausgeschrieben werden und sodann das Stellenbesetzungsverfahren zügig durchgeführt werden kann.


Das Haushaltsrecht des Landes sieht nach § 45 LHO die Möglichkeit der Bildung von Ausgaberesten nur für übertragbare Ausgaben vor. Personalausgaben sind grundsätzlich nicht übertragbar, da Personalkosten fortlaufend ausfinanziert werden. Die Bildung von Ausgaberesten für die Stellen der Schulsozialarbeit ist aus diesem Grunde nicht erforderlich. Die Personalkosten für diese Stellen sind ab dem Haushaltsjahr 2016 vollumfänglich ausfinanziert.

Artikel-Informationen

erstellt am:
22.01.2016

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