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Übergangsregelung zur Führung von Girokonten durch Schulen ab 1. Januar 2016 - Heiligenstadt: „Vorher kommt eine komfortable und leicht handhabbare Unterstützungssoftware“

Ab dem 1. Januar 2016 sollen Schulen Zahlungen, die das Budget der Schulen betreffen, direkt über ihr Schulgirokonto abwickeln. Bislang war es möglich, diese Buchungen von der Niedersächsischen Landesschulbehörde vornehmen zu lassen. Das Niedersächsische Kultusministerium hat nun eine Übergangsregelung erlassen, mit der die verbindliche Verlagerung der Zahlungsabwicklung von der Niedersächsischen Landesschulbehörde an die Schulen in einem gleitenden Prozess gestaltet werden kann: Danach ist der Zahlungsverkehr erst nach der Einführung einer Software zur Unterstützung des Schulgirokontos und einer entsprechenden Schulung zu verlagern. In dieser Übergangszeit ist es weiterhin möglich, die Zahlungen für die Schulen durch die Niedersächsische Landesschulbehörde zu tätigen.


„Gegenwärtig führt das Kultusministerium hierzu intensive Gespräche, um für die Schulen eine komfortable und leicht handhabbare Softwarelösung zu entwickeln“, sagte die Niedersächsische Kultusministerin Frauke Heiligenstadt. „Damit könnten Zahlungsverkehr und Buchführung automatisiert und der Aufwand für die Schulen gering gehalten werden.“ Die Standardsoftware mit einer Musterdatenbank für die Schulen wird voraussichtlich Anfang 2016 fertiggestellt. Die Schulen sollen dann in der Anwendung der Software geschult werden. Auf Grund der terminlichen Überschneidung mit dem 1.Januar 2016 wurde die Niedersächsische Landesschulbehörde nun per Erlass gebeten, die Verlagerung des Zahlungsverkehrs auf die Schulen auch für den Budgetbereich erst nach Einführung der Software zur Unterstützung des Schulgirokontos und der darauf folgenden Schulung vorzunehmen.


Bereits durch den Erlass „Führung von Girokonten durch die Schulen“ (RdErl. des MK v. 01.09.2009, geändert durch RdErl. v. 17.10.2013) wird geregelt, dass Schulen ein Girokonto in der Verantwortung des Landes führen. Grundlage ist ein Beschluss des Niedersächsischen Landtags vom 15.11.2007. Darin wurde festgestellt, dass der Zahlungsverkehr zur Erfüllung öffentlicher Aufgaben im Schulwesen in der Schulpraxis vielfach - entgegen dem Verfassungsgrundsatz der Vollständigkeit des Haushalts und den haushalts- und kassenrechtlichen Vorgaben - über private Konten von Lehrkräften oder Schulvereinen abgewickelt wird bzw. worden ist. Aus Gründen der Recht- und Ordnungsmäßigkeit sowie unter dem Aspekt der Fürsorgepflicht des Dienstherrn beauftragte der Niedersächsische Landtag das Niedersächsische Kultusministerium, diese Schulpraxis zu unterbinden und sicherzustellen, dass die Zahlungen zukünftig ausschließlich über Konten in der Verantwortung des Landes oder des kommunalen Schulträgers geleistet werden und damit keine privaten Konten mehr zum Einsatz kommen.

Logo Bildrechte: Land Niedersachsen

Artikel-Informationen

erstellt am:
24.11.2015

Ansprechpartner/in:
Sebastian Schumacher

Nds. Kultusministerium
Pressesprecher
Hans-Böckler-Allee 5
30173 Hannover
Tel: 05 11/1 20-71 48
Fax: 05 11/1 20-74 51

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