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Soll E-Learning in niedersächsischen Bildungseinrichtungen gefördert werden?

Anfrage der Abgeordneten Gabriela Kohlenberg, Burkhard Jasper und Dr. Stephan Siemer (CDU)


Antwort des Niedersächsischen Kultusministeriums namens der Landesregierung


Vorbemerkung der Abgeordneten


E-Learning wird in Bildungseinrichtungen vermehrt eingesetzt. Dabei wechseln in der Regel Präsenz- und Fernlernzeiten ab. Vorteile solcher Regelungen sind beispielsweise, dass berufsbegleitend Aus- und Weiterbildung sowie die Kinderbetreuung leichter organisierbar sind.


In Nordrhein-Westfalen gibt es einen Modellversuch für E-Learning an Abendgymnasien. Das Bildungszentrum des Einzelhandels Niedersachsen in Springe beispielsweise bietet Fernlehrgänge als Kombination aus Online-, Selbst- und Präsenzlernen an. Fernstudium sowie zahlreiche berufsbegleitende, berufsintegrierende und praxisintegrierende Studiengänge an den niedersächsischen Hochschulen umfassen auch digitale Lehrangebote.


1. Fördert das Land E-Learning-Aktivitäten in öffentlichen und privaten Bildungseinrichtungen, gegebenenfalls wie?


Zur Durchführung internetgestützter Kurse werden auf dem Niedersächsischen Bildungsserver (NiBiS) Lern- und Kooperationsplattformen (nline) für den Einsatz in Schulen, Schulbehörden, Projektgruppen und Fortbildungsvorhaben kostenlos zur Verfügung gestellt. Zurzeit sind über 1.400 Plattformen in Betrieb. Die niedersächsischen Schulen haben über den NiBiS freien Zugriff auf umfangreiche Online-Materialien zur Nutzung in E-Learning-Kursen.


Ein neuer Weg des E-Learnings wurde am Niedersächsischen Internatsgymnasium (NIG) Esens mit der „School of Distance Learning Niedersachsen“ (SDLN) beschritten. Das NIG Esens erteilt über ein hochwertiges Videokonferenz-System in den Inselschulen Niedersachsens Fernunterricht in Naturwissenschaften und in Mangelfächern, um die Inselschülerinnen und Inselschüler auf die gymnasiale Oberstufe vorzubereiten und ihnen eine längere Verweildauer bei ihren Familien auf den Inseln zu ermöglichen. Die SDLN hat sich nicht nur unterrichtlich bewährt, sondern dient inzwischen auch zur Durchführung von schulübergreifenden Konferenzen, von Elternratswahlen und von internationalen Projekten des NIG Esens.


Im Rahmen des „Landeskonzeptes zur Förderung der Medienkompetenz“ fördert das MWK das Projekt „eLearning und LebensLangesLernen“ (eL4) als Modellprojekt im Raum Nordwest. In diesem Projekt haben sich Einrichtungen der Erwachsenenbildung mit dem ELAN-Verein (E-Learning Academic Network) zusammengeschlossen, um den Aufbau von Medien- und Informationskompetenzen sowie die Fähigkeiten zum Einsatz digitaler Lerntechnologien bei Einrichtungen der Erwachsenenbildung und der beruflichen Weiterqualifikation in Niedersachsen gemeinsam voranzutreiben. Dabei werden die im Hochschulbereich bereits vertieften didaktischen, rechtlichen sowie technologischen Schlüsselkompetenzen im Hinblick auf Einsatz und Entwicklung innovativer E-Learning-Bildungsangebote auf den Bereich des lebenslangen Lernens ausgeweitet werden. Im Hinblick auf die Verhinderung des Aufbaus von Parallel- und Doppelstrukturen ist eine Kooperation der Akteure anzustreben.


Das MWK fördert dieses Projekt, das vom ELAN-Verein gemeinsam mit den Volkshochschulen in Papenburg, Ammerland, Norden, Lingen und Meppen in Kooperation mit der Agentur für Erwachsenen- und Weiterbildung durchgeführt wird, mit insgesamt rund 450.000 EUR. Ziele des Projektes sind die Bildung eines Pilotnetzwerkes zur Informations- und Kompetenzvermittlung für digitale Lerntechnologien entlang den Anforderungen der Erwachsenenbildung, die Einrichtung einer Kommunikationsplattform sowie die Unterstützung der beteiligten Einrichtungen der Erwachsenenbildung in der (Weiter-)Entwicklung ihrer digitalen Lehrangebote.


Der Einsatz von E-Learning erfolgt an den niedersächsischen Hochschulen auf vielfältige Weise. Neben den in der Anfrage bereits erwähnten Fernstudiengängen, den berufsbegleitenden, berufs- sowie praxisintegrierenden Studiengängen, die häufig in größerem Umfang Blended Learning und E-Learning nutzen, werden diese Methoden auch zunehmend in Vollzeitpräsenzstudiengängen genutzt, beispielsweise in Form von Vorlesungsaufzeichnungen, die über das Learn-Management-System der Hochschulen zur Verfügung gestellt werden, oder durch die Integration von digitalen Lehrelementen in Seminare und Vorlesungen.


Aktivitäten der Hochschulen im Bereich der digitalen Lehre können u. a. durch die Studienqualitätsmittel finanziert werden, die zur Sicherung und Verbesserung der Qualität von Lehre und Studienbedingungen eingesetzt werden müssen. Ferner wurden Mittel nach § 2 Abs. 2 Satz 1 des Gesetzes zur Entflechtung von Gemeinschaftsaufgaben und Finanzhilfen (EntflechtG) schwerpunktmäßig für Maßnahmen zum Einsatz neuer Medien in der Hochschullehre eingesetzt werden. MWK hat davon bis Ende 2015 Mittel in Höhe von 2.087.000 EUR für die Förderung des Einsatzes von E-Learning in der niedersächsischen Hochschullandschaft eingesetzt. Neben einzelnen Förderungen, etwa im Bereich E-Prüfungen oder technischer Pilotprojekte, legt MWK besonderen Wert auf die Stärkung der Vernetzung aller Beteiligten im Bereich E-Learning.


2. Gibt es Pläne zur Erleichterung des E-Learnings an Abendgymnasien?


Im Rahmen einer Arbeitsgruppe im Kultusministerium wurde ein E-Learning-Konzept für die Abendgymnasien, genannt „Blended Learning“, erarbeitet. Im Ergebnis wird „Blended Learning“ als ein zukunftsweisendes Unterrichtsmodell eingeschätzt, das vielen Lernwilligen die Möglichkeit eröffnet, das Abendgymnasium zu besuchen und das Abitur abzulegen. Es trägt dazu bei, zusätzliche Bildungsressourcen in der Fläche zu erschließen und Menschen an Bildung teilhaben zu lassen, die wegen regionaler Disparitäten einen erschwerten Zugang zur Bildung des Zweiten Bildungsweges hätten.


Der pädagogische Vorteil des Distanzlernens liegt vor allem darin, dass die Studierenden ihr Lerntempo individuell gestalten und auf ihre sonstige Arbeitszeit im Berufsleben abstimmen können. „Blended learning“ soll fakultativ neben dem regulären Unterricht an Abenden und Vormittagen an den Abendgymnasien angeboten werden können.


Das von der Arbeitsgruppe vorgelegte Konzept findet grundsätzlich Zustimmung. Derzeit werden auch die formalen Voraussetzungen und Gelingensbedingungen erörtert.


3. Wie könnten beim E-Learning in Abendgymnasien die Unterrichtsstunden für die Lehrkräfte berechnet werden?


Der Entscheidungsprozess hinsichtlich des Konzepts „Blended Learning“ ist noch nicht abgeschlossen. Eine Berechnung der Unterrichtsstunden kann erst nach Erörterung der formalen Voraussetzungen und Gelingensbedingungen des Konzepts erfolgen. Auf die Antwort zu 2 wird verwiesen.

Artikel-Informationen

erstellt am:
13.11.2015

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