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(Wann) kommt das neue Kindertagesstättengesetz?

Abgeordnete Astrid Vockert und Kai Seefried (CDU)


Antwort des Niedersächsischen Kultusministeriums namens der Landesregierung


Vorbemerkung der Abgeordneten


Die Landesregierung hat am 5. Juni 2015 in einer Antwort auf eine Anfrage der CDU-Fraktion mitgeteilt, dass sie derzeit intensiv an einem Entwurf eines neuen Kindertagesstättengesetzes arbeite (Drs. 17/3625 Nr. 31). Aufgrund der Vielzahl der geplanten Änderungen werde es sich voraussichtlich um eine Neufassung dieses Gesetzes handeln.


In der Antwort der Landesregierung werden ferner die Eckpunkte des neuen Gesetzes konkret beschrieben: „Die neuen gesetzlichen Grundlagen sollen u. a. eine Vereinfachung und Vereinheitlichung der Erteilung von Betriebserlaubnissen ermöglichen, Regelungen und Fördergrundsätze für die Kindertagespflege in ein Gesetz für Kindertageseinrichtungen und Kindertagespflege integrieren, den Berufszugang einschlägig qualifizierten Personals sichern und Ergebnisse aus Modellvorhaben und Förderprogrammen im Landesrecht verankern.“


Angesichts dieser detaillierten Beschreibung war die CDU-Fraktion davon ausgegangen, dass der Gesetzentwurf kurz vor der Fertigstellung steht und das Kultusministerium bereits konkrete Eckpunkte des neuen Gesetzes definiert hat. Die CDU-Fraktion hatte daraufhin am 12. Juni 2015 eine Unterrichtung im Kultusausschuss beantragt. Diese wurde auf Bitten der Fraktionen von SPD und Bündnis 90/Grüne auf den Zeitpunkt verschoben, zu dem der Referentenentwurf vorliegt.


Vorbemerkung der Landesregierung


Die Landesregierung hat in ihrer Antwort auf die Mündliche Anfrage Nr. 31 in der Drs. 17/3625 zum Stand der Arbeiten am Kindertagesstättengesetz bereits umfangreich Stellung bezogen; auf die dort gemachten Aussagen wird verwiesen.


Aufgrund des Umfangs und der Vielzahl der dafür erforderlichen Änderungen sowie in Anbetracht der Reichweite und Wirkungen der angestrebten Revision des Gesetzes über Tageseinrichtungen für Kinder müssen die dazu notwendigen Konzepte und Vorbereitungen sorgfältig ausgearbeitet und Entscheidungen umsichtig getroffen werden. Die hierfür erforderlichen Vorarbeiten sind mit einem entsprechend hohen Arbeits- und Zeitaufwand verbunden. Bei allen beabsichtigten Änderungen sind selbstverständlich auch die finanziellen Auswirkungen in den Blick zu nehmen, haushalterische Problemstellungen sind frühzeitig zu identifizieren und vorausschauend und umsichtig vertretbaren Lösungen zuzuführen.


1. Beabsichtigt die Landesregierung nach wie vor, in dieser Legislaturperiode einen Gesetzentwurf mit den in Drs. 17/3625 Nr. 31 genannten Eckpunkten vorzulegen?


Auf die Vorbemerkung der Landesregierung wird verwiesen.


2. Wenn ja: Wann plant die Landesregierung einen Gesetzentwurf vorzulegen?


Auf die Vorbemerkung der Landesregierung wird verwiesen.


3. Wenn nein: Warum nicht?


Entfällt.

Artikel-Informationen

erstellt am:
13.11.2015

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