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Unterrichtsversorgung von 99 % - und Probleme bei der Datenerfassung?

Abgeordneter Kai Seefried (CDU)


Antwort des Kultusministeriums namens der Landesregierung


Vorbemerkung des Abgeordneten


In der Plenarsitzung am 15. Oktober 2015 hat Kultusministerin Frauke Heiligenstadt gesagt: „Für alle Schulformen insgesamt gehen wir zu Beginn des ersten Schulhalbjahres 2015/2016 von einer durchschnittlichen rechnerischen Unterrichtsversorgung von um die 99 % aus.“


Wie hoch die Unterrichtsversorgung genau ist, wird nach Aussage des Kultusministeriums erst im Dezember feststehen. In der Antwort auf eine Anfrage (Drs. 17/4430 Nr. 39) hat die Landesregierung mitgeteilt, dass es bei der Erfassung der Daten zum Stichtag 15. September 2015 Verzögerungen gegeben habe, weil mehr als 100 Schulen die Frist zur Abgabe nicht eingehalten hätten.


Vorbemerkung der Landesregierung


Es ist das Ziel der Landesregierung, die Versorgung der Schulen mit Lehrkräften landesweit nachhaltig zu sichern und gleichzeitig die Bildungsqualität zu erhöhen. Besonderes Augenmerk legt die Landesregierung dabei auf die Grundschulen. Um die Verlässlichkeit der Grundschule zu gewährleisten, wird hier die Versorgung jeder Grundschule mit mindestens 100 % angestrebt. Hieraus resultiert für die Grundschulen ein Mittelwert von erfahrungsgemäß rund 102 %. Dieser wird voraussichtlich nach der standardmäßigen Prüfung der Erhebung der Unterrichtsversorgung durch die Niedersächsische Landesschulbehörde und das Kultusministerium auch in diesem Jahr wieder erreicht werden.


Für die weiterführenden Schulformen wird zu Beginn des ersten Schulhalbjahres 2015/2016 eine durchschnittliche rechnerische Unterrichtsversorgung von rund 99 % erwartet.


Die Unterrichtsversorgung von rund 99 % ist unter anderem dadurch hervorgerufen worden, dass die Landesregierung umgehend, flexibel und aus dem System heraus auf die stark gestiegenen Flüchtlingszahlen reagiert hat. Die sofortige und unbürokratische Verbesserung der Situation der Beschulung von Flüchtlingskindern und jugendlichen Flüchtlingen hat es erforderlich gemacht, das Kontingent für besondere Fördermaßnahmen, wie Sprachlernklassen oder spezielle Sprachförderung, deutlich zu erhöhen. Um bedarfsgerecht zu handeln, war und wird auch künftig Improvisationsgeschick und Flexibilität unerlässlich sein.


Die Landesregierung hat beschlossen, zur Versorgung der Schulen mit Blick auf die Beschulung von Flüchtlingskindern und jugendlichen Flüchtlingen im zweiten Nachtragshaushalt zusätzliche Ressourcen zur Verfügung zu stellen. Dies hat der Landtag mit dem Beschluss zum 2. Nachtragshaushalt bestätigt. Diese zusätzlichen Ressourcen werden auch die Situation in Bezug auf die Unterrichtsversorgung im Schuljahr 2015/2016 verbessern.


1. Inwiefern ist nach Auffassung der Landesregierung die von der Ministerin genannte Unterrichtsversorgung von 99 % eine Folge der Entscheidung des Oberverwaltungsgerichts Lüneburg vom 9. Juni 2015 zur Lehrerarbeitszeit, in deren Folge das Land in großem Umfang zusätzliche Lehrerstellen ausschreiben musste?


Die Landesregierung hat auf die Entscheidungen des Oberverwaltungsgerichts Lüneburg zur Lehrerarbeitszeit an Gymnasien flexibel und zügig reagiert. Allein zur Kompensation der Auswirkungen der Entscheidungen des Oberverwaltungsgerichts wurden durch den Nachtragshaushalt 740 Stellen bereitgestellt. Von diesen 740 Stellen konnten knapp 60 Stellen nicht besetzt werden. Diese wurden nunmehr in das Verfahren für Einstellungen zum 01.02.2016 transferiert und werden bedarfsgerecht verteilt.


Im Übrigen ist darauf hinzuweisen, dass das Einstellungsverfahren zum 31.08.2015 am 25.09.2015 abgeschlossen werden konnte. Danach wurden zu Beginn des Schuljahres 2015/2016 insgesamt 2.574 Lehrkräfte neu eingestellt, davon 704 Lehrkräfte in den von den Entscheidungen des OVG betroffenen Schulformen.


Im Übrigen wird auf die Vorbemerkung der Landesregierung verwiesen.


2. Welche Gründe haben die Schulen dem Kultusministerium bzw. der Landesschulbehörde genannt, die zur verspäteten Abgabe der Daten bzw. der nicht vollständigen Eingabe im „Schul-Portal Niedersachsen“ geführt haben?


Zunächst ist deutlich zu machen, dass die Erhebung zur Unterrichtsversorgung an allgemein bildenden Schulen ein komplexes Verfahren darstellt, das – wie in jedem Jahr – einen erheblichen Arbeitsaufwand für die Schulen und die Schulbehörden mit sich bringt. Im Rahmen dieses Verfahrens kann es – wie in der Vergangenheit auch – vereinzelt zu Verzögerungen bei der Dateneingabe oder zu unvollständigen Eingaben kommen. Die Gründe dafür können unterschiedlich sein: Meist führen krankheitsbedingte Ausfälle zu Verzögerungen, an anderen Schulen konnten aufgrund von Fehlern in der Installation oder Handhabung des Statistik-Programms izn-stabil Daten nicht rechtzeitig eingegeben werden. In Einzelfällen haben bestimmte Einstellungen der Firewall in der Schule eine Versendung der Datei vorübergehend nicht zugelassen. Hier musste ein Systemadministrator zunächst die Datenübermittlung ermöglichen.


3. Inwiefern haben Probleme mit der Technik bzw. Programmierung des „Schul-Portal Niedersachsen“ dazu geführt, dass die Schulen bestimmte Daten bis zum Ende der Abgabefrist nicht oder nicht vollständig eingeben konnten?


Zur Erfassung der Daten wird das Programm izn-stabil genutzt. Über das Schul-Portal Niedersachsen werden die Daten lediglich übermittelt.


Es sind keine Probleme mit der Programmierung des Programms izn-stabil bekannt, die dazu geführt haben, dass die Schulen bestimmte Daten bis zum Ende der Abgabefrist nicht oder nicht vollständig eingeben konnten.


Bekannt geworden ist z. B., dass es im Schul-Portal Niedersachsen bei der Verwendung bestimmter Browser bzw. deren Einstellungen in den Schulen Probleme beim Herunterladen der Installationsdatei gab. Derartige Probleme konnten jedoch – etwa durch die Nutzung eines anderen Browsers – rasch behoben werden.

Artikel-Informationen

erstellt am:
13.11.2015

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