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Wie ist der Zwischenstand bei den Sprachlernklassen?

Abgeordnete Björn Thümler, Jörg Hillmer und Kai Seefried (CDU)


Antwort des Niedersächsischen Kultusministeriums namens der Landesregierung


Vorbemerkung der Abgeordneten


Am 19. Oktober 2015 berichtete die Hannoversche Allgemeine Zeitung über Sprachlernklassen in Niedersachsen. In dem Artikel heißt es u. a. „18 Kinder sitzen an diesem Vormittag in der Sprachlernklasse an der Herschelschule. Eigentlich liegt die Obergrenze bei 16 Schülern, aber angesichts der wachsenden Flüchtlingszahlen hat das Land die Obergrenze auf 20 heraufgesetzt.“


In einer Pressemitteilung vom 25. September 2015 hat das Kultusministerium mitgeteilt: „Die Zahl der Sprachlernklassen, die zu Beginn des Schuljahres 2015/2016 auf rund 300 erhöht wurde, wird nochmals auf rund 550 aufgestockt.“


Vorbemerkung der Landesregierung


Die Landesregierung unternimmt große Anstrengungen, um die Herausforderungen, die mit dem starken Zuzug an Flüchtlingen einhergehen, zu bewältigen. Der schnellstmögliche Abbau von Sprachbarrieren von zugewanderten Kindern und Jugendlichen mit dem Ziel der zügigen Teilnahme am Regelunterricht ist hierbei eine der derzeit wichtigsten bildungspolitischen Zielsetzungen.


Vor diesem Hintergrund wurden die Ressourcen für die additive Sprachförderung im Sinne des Runderlasses über die „Förderung von Bildungserfolg und Teilhabe von Schülerinnen und Schülern nichtdeutscher Herkunftssprache“ vom 01.07.2014 (SVBl. S. 330) erheblich aufgestockt, so dass beispielsweise bis zu 550 Sprachlernklassen eingerichtet werden können. Bereits zum letzten amtlichen Stichtag im September 2015 hatte sich die Zahl der Sprachlernklassen auf fast 300 erhöht. Da Sprachlernklassen mittlerweile auch unabhängig vom Schulhalbjahresbeginn eingerichtet werden können, ist die Anzahl laut Mitteilung der Niedersächsischen Landesschulbehörde im Verlauf der letzten zwei Monate auf nunmehr 352 (Stand 09.11.2015) gestiegen; die Anzahl wird voraussichtlich auch weiter ansteigen.


Es ist allerdings festzuhalten, dass das Instrument „Sprachlernklasse“ – bei einer Mindestschülerzahl von i. d. R. 10 und einer Höchstschülerzahl von 16 – nicht der einzig mögliche und auch nicht immer der beste Weg ist, um additive Sprachförderung effizient einzusetzen. Weitere Alternativen hierzu sind Förderkurse „Deutsch als Zweitsprache“, „Förderunterricht“ oder Sprachförderung aufgrund „Besonderer Sprachförderkonzepte“. Welche Formen additiver Sprachförderung für die einzelnen Schulen realisierbar und bestmöglich geeignet sind, muss anhand des jeweiligen Einzelfalls geprüft und entschieden werden.


1. Ist es zutreffend, dass das Land die Schülerhöchstzahl für Sprachlernklassen von 16 auf 20 heraufgesetzt hat und damit die im Erlass festgelegte Zahl nicht mehr maßgeblich ist?


Nein. Die Landesregierung hat die Obergrenzen für die Schülerzahlen in Sprachlernklassen nicht heraufgesetzt. Die Regelungen des Runderlasses vom 01.07.2014 (a. a. O.) – hier insbesondere die Bestimmungen in Nr. 3.2 – gelten unverändert.


2. Wie viele Sprachlernklassen gibt es derzeit an den niedersächsischen Schulen?


Laut Mitteilung der Niedersächsischen Landesschulbehörde ist die Anzahl der Sprachlernklassen auf inzwischen 352 (Stand 09.11.2015) gestiegen. Diese Zahl kann sich rasch ändern, da die Zuweisung der Flüchtlingskinder an die Schulen fortlaufend erfolgt. Es ist damit zu rechnen, dass die Anzahl der Sprachlernklassen weiter ansteigt. In Anbetracht des gesteigerten Bedarfs wurden die Ressourcen für die additive Sprachförderung insgesamt erheblich aufgestockt. So können beispielsweise bis zu 550 Sprachlernklassen eingerichtet werden.


Im Übrigen wird auf die Vorbemerkung der Landesregierung verwiesen.


3. Wann wird nach Einschätzung der Landesregierung die genannte Zahl von 550 Sprachlernklassen erreicht sein?


Eine verlässliche Aussage hierzu kann derzeit nicht getroffen werden. Dies gilt namentlich vor dem Hintergrund, dass vor der Entscheidung über die Einrichtung einer Sprachlernklasse der jeweilige Einzelfall geprüft wird, um zu entscheiden, welche Formen additiver Sprachförderung für die einzelne Schule realisierbar und bestmöglich geeignet sind.


In diesem Zusammenhang wird allerdings darauf hingewiesen, dass beabsichtigt ist, eine landesweite regelmäßige Evaluation zu den i. S. d. Runderlasses vom 01.07.2014 (a. a. O.) vorgesehenen Sprachfördermaßnahmen an den allgemein bildenden Schulen durchzuführen, um auf diesem Wege Zwischenstände besser erheben und Entwicklungen besser einschätzen zu können.


Im Übrigen wird auf die Vorbemerkung der Landesregierung verwiesen.

Artikel-Informationen

erstellt am:
13.11.2015

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