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Rede der Niedersächsischen Kultusministerin Frauke Heiligenstadt zur Einbringung des Einzelplans 07

Sitzung des Kultusausschusses am 09.10.2015


Kultusministerin Frauke Heiligenstadt hat am 9. Oktober 2015 den Haushaltsplanentwurf 2016 in den Kultusausschuss des Niedersächsischen Landtages eingebracht. Der Einzelplan 07 wird auch im kommenden Jahr wieder der größte Etat eines niedersächsischen Ministeriums sein. Der Ansatz wird im Vergleich zu 2015 um 1,7 Prozent, das sind 93 Millionen Euro, auf 5,6 Milliarden Euro steigen. Der Einzelplan 07 erreicht einen Anteil am Gesamtetat von 19,9 Prozent. Die Schwerpunkte: Fortführung der Zukunftsoffensive Bildung, Weiterentwicklung der Halbtagsschulen zu Ganztagsschulen, weitere Umsetzung der inklusiven Schule und die Beschulung von Kindern und Jugendlichen mit Flüchtlingshintergrund sicherstellen.

Details können Sie der Rede von Kultusministerin Heiligenstadt im Kultusausschuss entnehmen:

Anrede,

der Haushaltsplanentwurf 2016 und die Mittelfristige Finanzplanung 2015 bis 2019 der Landesregierung sind im Einzelplan des Kultusministeriums im Wesentlichen geprägt

  • durch die konsequente Fortführung der Zukunftsoffensive Bildung als Kernbereich der Bildungspolitik dieser Landesregierung,
  • durch die Weiterentwicklung der Halbtagsschulen zu Ganztagsschulen,
  • durch die Fortschritte in der Inklusion
  • und aktuell auch durch die Bewältigung der kaum kalkulierbaren Flüchtlingsströme im schulischen wie im frühkindlichen Bereich, die allesamt weitere Haushaltsmittel erfordern.

Hinweisen möchte ich darauf, dass der Ihnen vorliegende Haushaltsplan 2016 pp. noch ergänzt wird um die Verbesserungen aus dem 2. Nachtrag 2015. Die Verbesserungen aus diesem Nachtrag werden im Rahmen von sogenannten technischen Listen in den Haushalt 2016 aufgenommen.

Lassen Sie mich aber – so wie es gute Tradition in diesem Ausschuss ist – zunächst mit einigen allgemeinen Daten und Zahlen beginnen.

Der Einzelplan 07 wird auch im kommenden Jahr wieder der größte Etat eines niedersächsischen Ministeriums sein. Der Ansatz wird im Vergleich zu 2015 um 1,7 Prozent, das sind 93 Millionen Euro, auf 5,6 Milliarden Euro steigen. Der Einzelplan 07 erreicht einen Anteil am Gesamtetat von 19,9 Prozent.

Die unmittelbaren Personalausgaben nehmen den größten Raum ein: 4,44 Milliarden Euro beträgt der Ansatz für 2016. Das sind 79,8 Prozent aller Ausgaben.

Hinzu kommen 39,6 Millionen Euro aus dem 2. Nachtrag 2015.

Bildung steht für diese Landesregierung natürlich auch in schwierigen Zeiten an oberster Stelle. Dies gilt auch und gerade mit Blick auf die Menschen, die in diesen Monaten in einer bisher nicht gekannten Zahl nach Deutschland kommen. Die offiziellen Zahlen des Bundes gehen noch immer von 800.000 Flüchtlingen aus. Niemand vermag im Moment eine gesicherte Prognose zu stellen. Dies halte ich augenblicklich auch für die richtige Entscheidung, denn niemand weiß, wie sich die Situation weiter entwickeln wird, wie sich Entscheidungen der EU und des Bundes auswirken werden. Ich halte es in diesem Zusammenhang auch nicht für förderlich, wenn jetzt massenweise besorgniserregende Zahlen in die Welt gesetzt werden, die sicherlich nicht zur Beruhigung und Besonnenheit im Umgang mit dieser für uns alle unbekannten Situation beitragen.

Wir, die wir politische Verantwortung tragen, dürfen uns nicht daran beteiligen, Schlagzeilen zu produzieren, die einer sich wandelnden Stimmung in diesem Land auch noch Vorschub leisten.

Die immer angespannte Lage der öffentlichen Haushalte verlangt eine sparsame Haushaltsplanung und in dieser besonderen Situation zudem eine Planung, die nur auf Sicht gefahren werden kann. Die Notwendigkeit, nachsteuern zu müssen, wird womöglich auch im nächsten Jahr gegeben sein, sollte sich die Situation in Europa und damit auch in Deutschland nicht grundlegend ändern.

In diesem Zusammenhang möchte ich mich beim Kultusausschuss bedanken, dass der zweite Nachtrag 2015 in kurzer Beratungszeit bereits in der kommenden Woche im Parlament beschlossen werden kann.

Mit dem zweiten Nachtragshaushalt 2015 hat die Landesregierung bereits für den schulischen Bereich auf die aktuellen besonderen Herausforderungen reagiert und neue Stellen geschaffen. 538 Lehrkräfte zur weiteren Unterstützung von Sprachfördermaßnahmen und 100 sozialpädagogische Fachkräfte, die den vielfach auch traumatisierten Kindern bei ihrem Übergang in diese für sie neue schulische Welt helfen sollen, werden an den allgemein bildenden Schulen eingestellt.

Die berufsbildenden Schulen werden ebenfalls mit 100 Stellen zusätzlich ausgestattet. Um den Schulen die Möglichkeit zu geben, im Sinne eines Kompetenzzentrums in dieser Situation angemessen und flexibel agieren zu können, wird der Schulversuch „Sprint“ eingerichtet. Ziel dieses Schulversuchs ist es, jugendliche Flüchtlinge möglichst schnell und intensiv mit der deutschen Sprache sowie dem Kultur- und Berufsleben vertraut zu machen.

Zielgruppe von „Sprint“ sind neu eingereiste Jugendliche zwischen 16 und 21 Jahren, die nach dem Schuljahresbeginn 2015/16 angemeldet wurden. Erreicht werden sollen damit Jugendliche, die einerseits schnell auch in eine Ausbildung vermittelt oder in ein anderes schulisches Angebot übergeleitet werden können.

Die Durchführung des Versuchs kann sowohl in der Schule als auch in Kooperation mit außerschulischen Partnern erfolgen.

In dieser schwierigen Zeit ist es wichtig, auch begonnene Vorhaben konsequent fortzusetzen. Die Zukunftsoffensive Bildung ist neben der Bewältigung der gegenwärtigen Herausforderungen das Kernstück der Bildungspolitik dieser Landesregierung. Es zeigt sich, dass es richtig war, die Ganztagsschulen besser auszustatten. Mit der verbesserten Ausstattung für die Ganztagsangebote sind es gerade diese Schulen, die bestens für die Aufnahme der Flüchtlingskinder gerüstet sind.

Rund 1.700 Ganztagsschulen gibt es inzwischen in Niedersachsen, das sind über 60 Prozent aller allgemein bildenden Schulen, 41 Prozent der Schülerinnen und Schüler nutzen dieses Angebot. Dieses ist ein toller Erfolg, auf den die Landesregierung stolz ist. Für den weiteren Ausbau des Ganztagsbereichs sollen im kommenden Schuljahr zusätzlich 335 Lehrkräfte eingesetzt werden.

Von 2016 bis zum Jahr 2019 sind insgesamt 486,3 Millionen Euro zusätzlich für den Ausbau der Ganztagsschulen eingeplant (2016: 88,0 / 2017:108,5 / 2018:131,9 / 2019:157,9 Millionen Euro). Damit bleibt es den vorhandenen und den neu genehmigten Ganztagsschulen möglich, ihr Nachmittagsangebot schrittweise auszubauen und dieses verstärkt durch Lehrkräfte gestalten zu lassen – neben dem Einsatz von anderen Landesbediensteten sowie mit Kooperationspartnern.

Niedersachsen wird seine Vorreiterrolle beim Ausbau der Ganztagsschulen behalten!

Auch die Qualitätsverbesserungen im Bildungsbereich werden fortgeführt. Im Planungszeitraum 2016 bis 2019 werden insgesamt 110,7 Millionen Euro bereitgestellt, davon für

  • die Umsetzung der inklusiven Schule rd. 30,6 Millionen Euro ,
  • den Ausbau der Schulinspektion, den Aufbau der Schulentwicklungsberatung sowie für weitere Stellen für Schul- und Arbeitspsychologen rd. 27,1 Millionen Euro ,
  • die Fort- und Weiterbildung der Lehrkräfte rd. 14,6 Millionen Euro ,
  • notwendige Investitionen in die Modernisierung der Gebäude und die Ausstattungen der überbetrieblichen Bildungsstätten der Handwerkskammern rd. 11,3 Millionen Euro ,
  • den islamischen Religionsunterricht als ordentliches Unterrichtsfach rd.13,4 Millionen Euro,
  • die Arbeit der Koordinierungsstelle Berufsorientierung rd. 4,0 Millionen Euro ,
  • den Ausbau der Bildungsregionen rd. 3,3 Millionen Euro ,
  • die Verbesserung des Arbeitssicherheit rd. 2,1 Millionen Euro ,
  • die Verstetigung der politischen Bildung 300.000 Euro sowie
  • die Fortführung der Gewährung des Zuschusses für investive Maßnahmen regionaler Gedenkstätten 4 Millionen Euro .

Für die Implementierung der dritten Kraft in den Krippen sind im Planungszeitraum 302,5 Millionen Euro veranschlagt. Der stufenweise Ausbau wird fortgesetzt. Wir schaffen damit eine nachhaltige Entlastung in den Krippengruppen.

Wir werden an unserem Weg zur Einführung der inklusiven Schule in Niedersachsen festhalten. Seit Schuljahresbeginn werden die Schuljahrgänge 1 bis 3 und 5 bis 7 inklusiv beschult. Die Förderschule Lernen wird damit im kommenden Schuljahr auslaufen. 360 Stellen werden für die Inklusion zusätzlich in den kommenden Haushalt eingestellt. Seit Einführung der Inklusion werden sich damit die Ausgaben auf mehr als 1,1 Milliarden Euro erhöhen, mehr als 1.700 Stellen werden für die Sicherung der sonderpädagogischen Grundversorgung verwendet.

Bei dieser Gelegenheit möchte ich Sie gern davon unterrichten, dass das Verfahren zur Nachverbeitragung sozialversicherungspflichtiger Entgelte mit der Deutschen Rentenversicherung wegen der vormals nicht rechtmäßigen Honorarverträge abgeschlossen ist. Das Land hat für die Nachverbeitragung insgesamt 14 Millionen Euro an die Deutsche Rentenversicherung zu zahlen. Ich bin froh, dass dieses Verfahren endlich seinen Abschluss gefunden hat.

Besonders freue ich mich aber, dass das Kabinett in dieser Woche den Gesetzentwurf über finanzielle Leistungen des Landes wegen der Einführung der inklusiven Schule beschlossen hat. Er wird nun dem Landtag zur parlamentarischen Beratung überlassen. Die Landesregierung kommt damit der verfassungsrechtlichen Verpflichtung nach, den den Kommunen entstandenen inklusionsbedingten investiven Mehraufwand auszugleichen. Ab dem Haushaltsjahr 2016 werden den niedersächsischen Kommunen Ausgaben in Höhe von 20 Millionen Euro für investive Maßnahmen und 10 Millionen Euro jährlich für sonstige inklusionsbedingte Aufwendungen erstattet. Im Planungszeitraum sind hierfür 120 Millionen Euro eingestellt.

Der gegenwärtige Flüchtlingsstrom hat Auswirkungen nicht nur auf die Schulen, sondern auch auf den Elementarbereich. Wir werden deshalb auch den Elementarbereich unterstützen müssen. Ziel muss es sein, die Kindertageseinrichtungen angesichts der gegenwärtigen enormen Herausforderungen zu entlasten. Die Flüchtlingskinder sollen wegen ihrer fehlenden Sprachkenntnisse, aber gerade auch angesichts ihrer Erfahrungen mit existentieller Bedrohung und Flucht auch an den Bildungsangeboten des Elementarbereichs teilhaben dürfen.

In begrüße deshalb den Beschluss, den die Regierungschefinnen und Regierungschefs der Länder in der Besprechung mit der Bundeskanzlerin zur Asyl- und Flüchtlingspolitik am 24. September 2015 erzielt haben.

Ich zitiere:

„Die steigende Zahl von Flüchtlingen und Asylbewerbern stellt die Kinder­betreuung vor große Herausforderungen. Die Bundesregierung wird die Betreuung von Kindern weiter unterstützen. Hierzu wird der Bund die finan­ziellen Spielräume im Bundeshaushalt, die durch den Wegfall des Betreuungs­geldes bis 2018 entstehen, dazu nutzen, Länder und Kommunen bei Maß­nahmen zur Verbesserung der Kinderbetreuung zu unterstützen (gemäß Umsatzsteuerverteilung).“

Wir werden in Niedersachsen – und da bin ich mir mit dem Finanzminister einig – mit diesem zusätzlichen Geld den frühkindlichen Bildungsbereich unterstützen. Die Stärkung der Sprachförderung, die Qualifizierung von dritten Krippenkräften und die Qualifizierung von Kräften zu sozialpädagogischen Fachkräften mit heilpädagogischer Zusatzqualifikation kann ich als Eckpunkte heute schon nennen. Natürlich müssen wir auch die zusätzlichen Finanzhilfeleistungen bedenken, auf die die Träger der Einrichtungen einen Rechtsanspruch haben. Sie wissen, dass das Parlament über die finanziellen Folgerungen aus dem Flüchtlingsgipfel für Niedersachsen umfänglich in einer besonderen technischen Liste informiert werden wird, sodass Sie noch rechtzeitig Gelegenheit haben werden, über die Vorstellungen der Landesregierung zu beraten.

Lassen Sie mich abschließend feststellen, dass dieser Haushalt die aktuellen politischen und gesellschaftlichen Herausforderungen im Blick hat und dabei auch die langfristigen bildungspolitischen Ziele sicher finanziert.

Vielen Dank für Ihre Aufmerksamkeit.

Presseinformationen

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erstellt am:
09.10.2015

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