Nds. Kultusministerium Niedersachsen klar Logo

700 zusätzliche Stellen und schlanke Verfahren für Beschulung von Flüchtlingen – Niedersachsens Kultusministerin Heiligenstadt wirbt um Lehrkräfte für Sprachförderunterricht

Die Niedersächsische Kultusministerin Frauke Heiligenstadt hat ein positives Fazit nach dem heutigen Verbändegespräch zur Beschulung geflüchteter Kinder und Jugendlicher gezogen. Sie habe sich über die vielen konstruktiven Beiträge aus den Reihen der Verbände gefreut, betonte die Ministerin im Anschluss an das Gespräch mit Vertreterinnen und Vertretern schulpolitischer und kommunaler Verbände, des Landesschülerrates, des Landeselternrates sowie den schulpolitischen Sprechern der Landtagsfraktionen. „Wir befinden uns in einer außergewöhnlichen Situation, jeden Tag kommen viele Kinder und Jugendliche neu zu uns nach Niedersachsen. Deshalb wird es notwendig sein, dass wir die Herausforderung gemeinsam anpacken. Wir brauchen Gemeinschaftlichkeit bei dieser Frage. Als Politik, Verwaltung, Pädagoginnen und Pädagogen und als Interessenvertretungen haben wir die Pflicht, die vor uns liegenden Aufgaben bestmöglich zu lösen. Diese Verpflichtung habe ich heute bei allen gespürt und das stimmt mich sehr zuversichtlich für die Lösung unserer Aufgabe, der wir uns jeden Tag neu stellen müssen. Wir werden weiter gemeinsam an dem Thema arbeiten. Aus dem heutigen Gespräch habe ich dafür vieles mitgenommen, das in der Folge abgearbeitet wird“, erklärte Heiligenstadt nach dem Gespräch.

In den Schulen laufe vieles bereits gut aufgrund eines soliden Fundamentes aus 20 Bausteinen für Sprachfördermaßnahmen sowie Unterstützung und Beratung durch die Niedersächsische Landesschulbehörde und das Niedersächsische Landesinstitut für schulische Qualitätsentwicklung. Heiligenstadt: „Für die herausragende Arbeit an den Schulen bedanke ich mich bei den Lehrkräften, den pädagogischen Mitarbeiterinnen und Mitarbeitern, den Verantwortlichen in den Schulverwaltungen und ausdrücklich auch bei den Eltern und den Schülerinnen und Schülern. Hier werden tagtäglich große Beiträge zur Willkommenskultur, zur Integration und zur Bildungsteilhabe geleistet.“

Die Kultusministerin betonte: „In einer Situation, in der sich ein ganzes Land streckt, um 80.000 oder mehr geflüchteten Männern, Frauen und Kindern ein Dach über dem Kopf, Verpflegung und medizinische Versorgung bieten zu können, kann aber auch in Schule nicht alles perfekt funktionieren. Da ist Realismus geboten: Wir haben einen klaren Kurs, aber wir fahren auf Sicht“, so Heiligenstadt. Daher seien weitere Schritte in der Umsetzung: Um die vielfältigen Maßnahmen im Bereich der Sprachförderung und Unterstützung der Schulen weiter zu stärken und auszubauen, wirbt die Kultusministerin aktiv um zusätzliches Personal für die Beschulung von Flüchtlingskindern. Außerdem kündigte die Kultusministerin eine hohe Flexibilität bei der Einstellung von zusätzlichen Lehrkräften zur Erteilung von Sprachförderunterricht an.

„Das Kultusministerium arbeitet gegenwärtig an einem Verfahren, um einen breiten Personenkreis für die Beschulung von Flüchtlingskindern insbesondere für die Sprachförderung zu gewinnen“, erläutert Heiligenstadt. Angesprochen seien pensionierte Lehrkräfte, aber auch Bewerberinnen und Bewerber für die Einstellung in den Vorbereitungs- bzw. Schuldienst, die bisher noch kein Einstellungsangebot in Niedersachsen erhalten haben. Idealerweise sollten diese über Erfahrungen im Bereich Deutsch als Fremdsprache bzw. als Zweitsprache verfügen. Heiligenstadt: „Die Botschaft ist klar: Wir brauchen Sie! Wir brauchen Ihre Kompetenzen und Ihr Engagement, um den neuen Schülerinnen und Schülern einen guten Einstieg in unser Bildungssystem zu ermöglichen“, so die Kultusministerin.

Der genannte Personenkreis soll direkt kontaktiert und darum gebeten werden, die geflüchteten Kinder und Jugendlichen mit ihren Erfahrungen und Kompetenzen bei der Überwindung von Sprachbarrieren zu unterstützen. Interessenten können ihre Bereitschaft zur Erteilung von Unterricht für den Spracherwerb für Flüchtlinge dann in einem eigens programmierten Modul auf der bereits vorhandenen Website für die Einstellung in den Schuldienst www.eis-online.niedersachsen.de erklären. Das Modul soll zirka Mitte Oktober einsatzbereit sein. Heiligenstadt: „So erhalten wir einen Überblick über das Potenzial an Zusatzkräften und könnten diese bedarfsgerecht weiter an die Schulen vermitteln.“ Die Einstellungen sollten auch im laufenden Schuljahr möglich sein und nicht nur zu Beginn des Schuljahres und Schulhalbjahres. „Damit wollen wir Bedarfe ohne großen Zeitverlust decken können und den Bedürfnissen der Schulen nach kurzfristiger Unterstützung nachkommen.“

Die Kultusministerin kündigte überdies schlanke Verfahren bei der Einstellung der zusätzlichen Sprachförderkräfte an: „Wir brauchen rechtssichere Verträge, die aber trotzdem zügig umgesetzt werden müssen. Entsprechende Regelungen werden derzeit erarbeitet.“

Die Gewinnung von zusätzlichen Lehrkräften für die Erteilung von Sprachunterricht wird möglich durch den Entwurf für den zweiten Nachtragshaushalt der Landesregierung. Dieser sieht vor, Stunden im Umfang von 700 zusätzlichen Stellen zur weiteren Stärkung der Sprachfördermaßnahmen an öffentlichen allgemein bildenden und berufsbildenden Schulen zu schaffen. Diese sollen flexibel für folgende drei Bereiche eingesetzt werden:


1. Zusätzliche Stellen für Sprachförderung an allgemein bildenden Schulen

Weitere Sprachlernklassen:

Angesichts der weiter steigenden Flüchtlingszahlen werden zusätzliche Lehrerstellen für weitere Sprachlernklassen zur Verfügung gestellt, so dass die Zahl auf ca. 550 Sprachlernklassen ansteigen kann.

Mehr Ressourcen für weitere Sprachfördermaßnahmen:

Für weitere Fördermaßnahmen wie z.B. Sprachförderkurse, Sprachförderunterricht, Sprachförderkonzepte, vorschulische Sprachförderung soll der Umfang der Lehrerstunden um mindestens 7.500 Stunden erhöht werden.


2. Mehr sozialpädagogische Fachkräfte

Um die Betreuung und Integration der Flüchtlinge in den Schulen sicherzustellen, die noch nicht mit sozialpädagogischen Fachkräften versorgt sind und erhebliche Anteile der Flüchtlingskinder aufnehmen, sollen mehr sozialpädagogische Fachkräfte eingesetzt werden. Vorwiegend an Ganztagsschulen, die besonders viele Flüchtlinge aufnehmen, sollen sie für die soziale Arbeit in schulischer Verantwortung zur Integration von jungen Flüchtlingen tätig werden.


3. Ausbau der Sprachlernmöglichkeiten an den BBS

Durch den geplanten zweiten Nachtragshaushalt wird es dem MK möglich sein, den Berufsbildenden Schulen ab Oktober 2015 zusätzliche Stellen nur zur Integration und Sprachförderung zur Verfügung zu stellen. Mit dem Sprach- und Integrationsprojekt „SPRINT“ können die Schulen die Jugendlichen mit Flüchtlingsgeschichte sehr individuell und niedrigschwellig beim Spracherwerb fördern und darüber hinaus mit der Arbeits- und Lebenswelt vertraut machen.

Die im Verlauf des heutigen Gespräches vielfältig geäußerten Anregungen und Vorschläge aus den Reihen der Teilnehmerinnen und Teilnehmer werden vom Niedersächsischen Kultusministerium nun zusammengefasst und ausgewertet. Es ist geplant, weitere Gespräche zu führen und engen Kontakt zu halten. „Wir sehen uns jeden Vorschlag genau an. Die Sicherstellung des Bildungsauftrages für Flüchtlingskinder und für alle anderen Kinder, ist unser gemeinsames Ziel. Die wichtigste Ressource überhaupt, um dieses Ziel zu erreichen, ist das Knowhow der Verbände und Gewerkschaften und der pädagogische und didaktische Sachverstand der fast 86.000 Lehrkräfte in Niedersachsen. Daher ist mir ein enger Austausch so wichtig“, sagte Heiligenstadt.

Logo Bildrechte: Land Niedersachsen

Artikel-Informationen

erstellt am:
30.09.2015

Ansprechpartner/in:
Sebastian Schumacher

Nds. Kultusministerium
Pressesprecher
Hans-Böckler-Allee 5
30173 Hannover
Tel: 05 11/1 20-71 48

zum Seitenanfang
zur mobilen Ansicht wechseln