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„Feuerwehrlehrkräfte“ an niedersächsischen Schulen

Sitzung des Niedersächsischen Landtages am 18.09.2015 - TOP 24 - Nummer 54

Abgeordnete Christian Dürr, Björn Försterling, Almuth von Below-Neufeldt, Sylvia Bruns, Jan-Christoph Oetjen, Dr. Marco Genthe, Horst Kortlang und Jörg Bode (FDP)

Antwort des Niedersächsischen Kultusministeriums namens der Landesregierung

Vorbemerkung der Abgeordneten

Bei kurzfristigen Engpässen werden an niedersächsischen Schulen Vertretungslehrkräfte, sogenannte Feuerwehrlehrkräfte, eingesetzt. Da die Arbeitszeiterhöhung für Lehrkräfte an Gymnasien nach einem Urteil des Oberverwaltungsgerichts Lüneburg als verfassungswidrig zurückgenommen werden musste, erfordert die Sicherung der Unterrichtsversorgung in Niedersachsen besondere Maßnahmen.

Vorbemerkung der Landesregierung

Bei Ausfällen von Lehrkräften wird zuerst immer geprüft, ob eine Schule diese mit ihrem eigenen Vertretungskonzept kompensieren kann oder ob gegebenenfalls durch Abordnungen und Versetzungen von benachbarten, besser versorgten Schulen kurzfristig ein Versorgungsausgleich herbeigeführt werden kann. Erst wenn beides nicht möglich ist, stellt die Schule einen Antrag auf Zuweisung einer Vertragsmöglichkeit für eine Vertretungslehrkraft.

Für Vertretungsverträge stehen im Haushaltsplan 2015 ausreichende Haushaltsmittel zur Verfügung. Im Haushaltsplan 2015 und im Entwurf für den Haushaltsplan 2016 sind für Vertretungsverträge jeweils über 30 Millionen Euro vorgesehen.

Für die flexible Zuweisung erfolgt eine zentrale Bewirtschaftung dieser Mittel für die Beschäftigung von Vertretungslehrkräften auf der Grundlage des Teilzeit- und Befristungsgesetzes. Die Landesregierung verfolgt damit das Prinzip, gezielt die Schulen mit dem dringendsten Bedarf zu unterstützen und bei längeren und umfangreicheren Ausfällen für die Dauer der konkreten Vertretungsfälle Lehrkräfte einzustellen. Durch die Einstellung nur für den Zeitraum des tatsächlichen Vertretungsfalles können deutlich mehr und insbesondere die dringenden Bedarfsfälle mit einem großen prozentualen Fehl abgedeckt werden. Die zentrale Bewirtschaftung von Mitteln für den Vertretungsfall gewährleistet damit nicht nur die erforderliche bedarfsgerechte Flexibilität, sondern im Sinne der sparsamen Haushaltsführung auch den ressourcenbewussten Umgang mit den im Landeshaushalt zur Verfügung stehenden Mitteln.

1. Von wie vielen Vertretungslehrkräften geht die Landesregierung für das Schuljahr 2015/2016 auch im Vergleich zum Vorjahr aus (bitte nach Schulformen getrennt anführen)?

Es stehen aus Sicht der Landesregierung genügend Mittel für Vertretungsverträge zur Verfügung.

Die Zahl der Vertretungsverträge wird nicht prognostiziert, da Ausfälle nicht vorhergesehen werden können. Ebenso kann die Anzahl der Verträge auf eine ausfallende vollbeschäftigte Lehrkraft variieren. So kann es vorkommen, dass für eine ausfallende Vollzeitlehrkraft nicht nur ein Vertretungsvertrag, sondern mehrere Verträge vergeben werden. Es ist jedoch davon auszugehen, dass die Zahl der Vertretungsverträge im Kalenderjahr 2016 annähernd so hoch wie im Kalenderjahr 2015 sein wird.

Im Übrigen wird auf die Vorbemerkung der Landesregierung verwiesen.

2. Sieht die Landesregierung dahin gehend Handlungsbedarf, die Frist aufzuheben, dass Vertretungslehrkräfte erst vier Wochen nach Schuljahresbeginn eingesetzt werden dürfen?

Vertretungsverträge können in der Regel im Schuljahr 2015/2016 ab dem 21.09.2015 abgeschlossen werden, d. h. ab der dritten vollen Schulwoche nach Schuljahresbeginn.

Diese Regelung ist nicht nur aus Gründen der Sparsamkeit zielführend. Sie dient insbesondere der Prüfung eines Ausgleichs des Ausfalls nicht durch eine Vertretungslehrkraft, sondern möglicherweise durch Neueinstellung einer Lehrkraft. Diese Regelung hat sich seit vielen Jahren bewährt.

Im Übrigen ist darauf hinzuweisen, dass in Ausnahmefällen Vertretungsverträge auch direkt zu Beginn des Schuljahres genehmigt werden.

3. Wie hoch wird voraussichtlich der Anteil von Vertretungslehrkräften an der Kompensation der Rücknahme der Arbeitszeiterhöhung für Lehrkräfte an Gymnasien sein?

Diese Frage suggeriert, dass man davon ausgeht, neueingestellte Lehrkräfte könnten verbreitet sofort längerfristig krank werden oder schon krank eingestellt werden. Die Landesregierung sieht für eine derartige Annahme keine Grundlage.

Im Übrigen wird verwiesen auf die Vorbemerkung der Landesregierung und die Antwort zu 1.

Artikel-Informationen

erstellt am:
18.09.2015

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