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Ausschreibung von Lehrerstellen nach dem OVG-Urteil zum Schuljahresbeginn 2015/2016

Sitzung des Niedersächsischen Landtages am 18.09.2015 - TOP 24 - Nummer 25

Abgeordneter Kai Seefried (CDU)

Antwort des Niedersächsischen Kultusministeriums namens der Landesregierung

Vorbemerkung des Abgeordneten

Im Juni 2015 hat das Oberverwaltungsgericht Lüneburg geurteilt, dass die von Kultusministerin Heiligenstadt veranlasste Erhöhung der Unterrichtsverpflichtung für Gymnasiallehrer rechtswidrig war. Die Ministerin hat am 2. September 2015 in ihrer Pressekonferenz zum Schuljahresbeginn mitgeteilt, von 450 Lehrerstellen, die zum Ausgleich bislang ausgeschrieben wurden, seien 400 besetzt.

Vorbemerkung der Landesregierung

Die Entscheidungen des Oberverwaltungsgerichts Lüneburg zur Lehrerarbeitszeit an Gymnasien haben dazu geführt, dass 740 Stellen im Nachtragshaushalt bereitgestellt wurden. Hiervon sind der Niedersächsischen Landesschulbehörde (NLSchB) anfangs 450 zusätzliche Stellen ausschließlich für Stellenausschreibungen an Gymnasien, Kooperativen Gesamtschulen und Oberschulen mit gymnasialem Angebot zugewiesen worden (150 Stellen mit Erlass v. 12.06.2015 und 300 Stellen mit Erlass v. 08.07.2015). Weitere 80 Stellen wurden den genannten Schulformen mit Erlass vom 27.08.2015 zugewiesen.

Von den 740 Stellen des Nachtragshaushaltes sind 200 Stellen für die Beibehaltung des Stundenumfangs der bestehenden Teilzeitanträge (rund 180 Stellen) und für zu erwartende freiwillige Teilzeiterhöhungen (rund 20 Stellen) gesperrt worden. Weitere 10 Stellen sind der evangelischen Landeskirche für die Gymnasien in kirchlicher Trägerschaft zugewiesen und bereits besetzt worden.

Aufgrund der Urteile des OVG Lüneburg vom 09.06.2015 ist eine Änderung der Niedersächsischen Verordnung über die Arbeitszeit der Beamtinnen und Beamten an öffentlichen Schulen (Nds.ArbZVO-Schule) vorgesehen, die – vorbehaltlich des Ergebnisses der zum gegenwärtigen Zeitpunkt noch andauernden Verbandsanhörung – in Kürze von der Landesregierung beschlossen werden wird. Eine Vorgriffsregelung ist mit Erlass vom 02.09.2015 erfolgt.

Zur Planung der Unterrichtsversorgung wurden den Schulen u. a. folgende Eckpunkte bereits vorab mitgeteilt:

  • Für die vollbeschäftigten Lehrkräfte wird ein Arbeitszeitkonto eingerichtet, das jedoch erst ab dem Schuljahr 2016/2017 in Form von Freizeitausgleich oder Auszahlung der Mehrarbeit ausgeglichen werden kann.
  • Vollbeschäftigten Lehrkräften wird die Möglichkeit eröffnet, im Schuljahr 2015/2016 weiterhin eine zusätzliche Unterrichtsstunde über die vorgesehene Unterrichtsverpflichtung hinaus im Rahmen eines freiwilligen Arbeitszeitkontos zu arbeiten.
  • Für teilzeitbeschäftigte Lehrkräfte werden die im Schuljahr 2014/2015 zu viel geleisteten Stunden finanziell ausgeglichen.

Diese Regelungen kommen der Sicherung der Unterrichtsversorgung in den Schuljahren 2015/2016 und 2016/2017 zugute.

Das Einstellungsverfahren zum 31.08.2015 hatte für die Bewerberinnen und Bewerber bereits im Februar 2015 begonnen. Zum Einstellungstermin 31.08.2015 wurden der NLSchB am 23.03.2015 zunächst 1.500 Stellen zur Verteilung an die Schulen zugewiesen. Am 04.06.2015 wurden weitere 450 nachträgliche Stellen für alle Schulformen zugewiesen, die ebenfalls bereits überwiegend besetzt sind.

Darüber hinaus wurden mit Erlass vom 09.07.2015 100 Stellen und mit Erlass vom 28.08.2015 weitere 40 Stellen aus der Reserve des Kultusministeriums zur Nachsteuerung für alle Schulformen bereitgestellt.

Übersicht über die grundsätzlichen Stellenzuweisungen zum 31.08.2015 (ohne Einzelerlasse):

Datum der
Zuweisung

Anzahl der Stellen

23.03.2015

1.500

04.06.2015

450

12.06.2015

150

08.07.2015

300

09.07.2015

100

27.08.2015

80

28.08.2015

40

Summe:

2.620

1. Wie vielen besetzten Vollzeitstellen entsprechen die 400 eingestellten Lehrkräfte?

Von den durch die Erlasse vom 12.06.2015 und vom 08.07.2015 zugewiesenen Stellen für Gymnasien, Kooperative Gesamtschulen und Oberschulen mit gymnasialem Angebot sind aktuell 423 Stellen besetzt. Dies entspricht 410,4 Vollzeitlehrereinheiten.

2. Wie viele Stellen, die zum Ausgleich zur Verfügung stehen, sind noch nicht ausgeschrieben worden?

Neben den am 12.06.2015 und am 08.07.2015 zugewiesenen Stellen sind am 27.08.2015 für die vorgenannten Schulformen 80 weitere Stellen zugewiesen worden. Von den insgesamt 530 Stellen sind aktuell noch 17 Stellen nicht ausgeschrieben worden.

3. Wie viele Stellen, die zum Ausgleich zur Verfügung stehen und ausgeschrieben wurden, sind derzeit noch nicht besetzt?

Aktuell sind von den 530 zugewiesenen Stellen 513 Stellen ausgeschrieben. Davon sind derzeit 90 Stellen noch nicht besetzt.

Artikel-Informationen

erstellt am:
18.09.2015

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