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Unterrichtsversorgung an den Gymnasien nach OVG-Urteil gemeinsam gesichert – Heiligenstadt: „Die Herausforderung pragmatisch und lösungsorientiert angegangen“

Nach dem Urteil des OVG Lüneburg hat die Landesregierung die Unterrichtsverpflichtung wieder um eine Stunde reduziert: Ab diesem Schuljahr unterrichten Lehrkräfte an allgemein bildenden und beruflichen Gymnasien, Abendgymnasien, Kollegs, Seefahrtschulen sowie Oberschulen mit gymnasialem Angebot wieder 23,5 Stunden pro Woche. Zum Ausgleich der nun wegfallenden Lehrerstunden hat die Landesregierung zum Schuljahr 2015/2016 die notwendigen Ressourcen zur Verfügung gestellt. Fast 400 Stellen konnten zur Sicherung der Unterrichtsversorgung bereits kurzfristig in den vergangenen Wochen besetzt werden. Zu Beginn des Schuljahres wurden 80 weitere Stellen an den genannten Schulformen zur Verfügung gestellt. Auch sie sollen jetzt ausgeschrieben und besetzt werden.


Nach der Entscheidung des OVG hatte Kultusministerin Frauke Heiligenstadt Verbände und Gewerkschaften eingeladen, zu beraten, wie die Unterrichtsversorgung angesichts der veränderten Umstände gesichert werden kann. „Ich freue mich, dass wir diese Herausforderung gemeinsam, pragmatisch und lösungsorientiert angegangen sind. Ich bin sehr optimistisch, dass an den Gymnasien und den anderen betroffenen Schulen Unterricht wie gewohnt stattfinden kann“, so die Ministerin. Die Schulleitungsteams und die Landesschulbehörde hätten herausragenden Einsatz gezeigt, um die Einstellungsverfahren zügig durchzuführen. Lehrkräfte hätten zudem signalisiert, dass sie zur Sicherung der Unterrichtsversorgung freiwillig eine zusätzliche Stunde unterrichten wollen. „Auch dafür bedanke ich mich bereits jetzt sehr herzlich! Ich bin froh über diese vertrauensvolle Art der Zusammenarbeit und möchte sie gern auch in anderen Fragestellungen, die gemeinsame Anstrengungen erfordern, fortsetzen.“


Für alle zusätzlich geleisteten Unterrichtsstunden wird die Niedersächsische Landesregierung Arbeitszeitkonten schaffen. Die geänderte Arbeitszeitverordnung (Nds.ArbZVO-Schule), die Mitte August vom Kabinett im Entwurf verabschiedet und in die Verbandsanhörung gegeben worden ist, sieht dafür flexible Ausgleichmöglichkeiten in Form von Freizeitausgleich oder Mehrarbeitsvergütung vor. Die im Schuljahr 2014/2015 zu viel geleisteten Stunden werden auf einem Arbeitszeitkonto für vollzeitbeschäftigte Lehrkräfte und Schulleitungen gutgeschrieben. Darüber hinaus wurde die Möglichkeit geschaffen, im neuen Schuljahr auf freiwilliger Basis eine zusätzliche Unterrichtsstunde pro Woche zu erteilen. Diese würde ebenfalls auf dem Arbeitszeitkonto gutgeschrieben. Um die Unterrichtsversorgung im jetzt beginnenden Schuljahr zu gewährleisten, kann der Beginn der Ausgleichsphase des Arbeitszeitkontos frühestens für das Schuljahr 2016/2017 beantragt werden. Bei den weiteren Rahmenbedingungen für das Ausgleichsverfahren habe das Kultusministerium jedoch großen Wert darauf gelegt, Lösungen zu finden, die Lehrkräfte und Schulleitungen eine möglichst flexible Inanspruchnahme ermöglichten, so die Ministerin.

Logo Bildrechte: Land Niedersachsen

Artikel-Informationen

erstellt am:
02.09.2015

Ansprechpartner/in:
Sebastian Schumacher

Nds. Kultusministerium
Pressesprecher
Hans-Böckler-Allee 5
30173 Hannover
Tel: 05 11/1 20-71 48
Fax: 05 11/1 20-74 51

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